Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 16 (1937-1938)
- Issue
- 7 (4.1938)
- Date
- 1938-04-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 7 April 1938 JOBISCHES GEMEINDEBLATT FÜR FRANKFURT Seite 5 Die religiöse Situation im heiligen Lande Lage und Forderung Dr. Emst Frei m a n n schreibt: Nur eine Analyse der religiösen Situation der Juden Erez Israels macht Forderungen für die zukünftige Gestaltung möglich. Wenn man dabei auf Berichte von Leuten aus dem Lande und von eiligen. Touristen angewiesen ist, kann Subjektivität und Fehlerhaftigkeit nur schwer vermieden werden. Festhalten an der Sehnsucht nach dem Idealzustand läßt die Äugen davor nicht verschließen, was in nächster Zukunft zu erreichen ist. Es können hier nur wenige Striche ein Bild geben von beiden von der Lage, wie wir sie sehen und von den Wünschen, die für eine baldige Aenderung vorhanden sind. Die Einstellung des Juden zur Lehre und zum Leben des Judentums kann Gegenstand der Beurteilung nur insofern sein, als sie sich aus der Sphäre des rein Persönlichen erhebt und öffentlich in Erscheinung tritt oder sein Leben auch dem Nebenmenschen erkennbar gestaltet. Wie sich der Einzelne seine Beziehungen zu metaphysischen Dingen vorstellt, ob er Panlheist oder idealistischer Monist ist, wie viele der westeuropäischen Akademiker, oder materialistischer Atheist, wie ein Großteil der aus Osteuropa stammenden Arbeiter, kann für die religiöse Situation nicht im positiven Sinn bewertet werden. Das traditionelle Judentum erfordert Leistungen und Opfer, wofür Kenntnisse und Ueberzeugtsein notwendig sind. Die. Gruppen, die in Palästina wohnen, lassen sich unschwer in den alten und den neuen Jischuw einordnen. Zum ersten gehören die wenigen altpalästinensischen Familien, die anderen orientalischen Juden aus Buchara, Bagdad und dem Jemen, mitteleuropäische, meist von Unterstützung aus den Ursprungsländern lebende „Chaluka"- Juden und die Bauern der alten Rothschild-Kolonien. Mit der Alija um das Jahr 1924 sind eine große Zahl chassidischer Juden aus Polen eingewandert, seit 1933 Teile der deutschen Orthodoxie. Alle diese Gruppen sind die hauptsächlichen Repräsentanten des jüdischen Lebens im Sinne der Gesetzestreue. Sie haben ihre Synagogen und Bethäuser, in denen die Gebräuche ihrer Herkunftsländer meist treulich bewahrt werden, sie haben ihre z. T. sogar noch jiddischen Schulen, Wohlfahrts- und religiösen Vereine und Lehrhäuser. Sie leben völlig getrennt nebeneinander, ohne daß man eine bestimmte Zahl für die Landsmannschaft angeben könnte. Im neuen Jischuw gibt es einige Punkte und Kibbuzim im Lande, in denen chaluzische Menschen vom Misrachi und der Aguda ein geseizestreu-jüdisches Leben führen. In einigen von den größeren Orten haben sich westeuropäische Menschen ein ihnen gemäßes religiöses Milieu geschaffen. Neben den Stadtverwaltungen führen die Religionsgemeinden in den Städten ein Eigenleben nur in verhältnismäßig bescheidenem Rahmen: Das Oberrabbinat in Jerusalem ist bisher mehr repräsentativ als form- und richtunggebend in Erscheinung getreten. Auch die Tel Aviver Rabbinaie haben bisher einen maßgeblichen Einfluß auf die religiöse Gesamtsituation nicht erlangt. Besser als Kritik an dem Bestehenden zu üben, erscheint es mir, Vorschläge zu notwendigen Veränderungen zu machen. Es wird natürlich von der zukünftigen Gestaltung der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Landes abhängen, inwieweit durchgreifende Verbesserungen möglich sind. Wenn man im Judentum den Dingen, die wir als religiöse zu bezeichnen pflegen, eine dominierende Stellung zuweist, so muß dem eine jüdische Gemeinschaft, yrie sie die im heiligen Lande nicht so sehr ihrer Zahl, wie ihrer geistigen Bedeutung nach darstellt, in jeder Beziehung Rechnung tragen. In jedem Orte, in dem Juden in genügender Anzahl wohnen, muß es eine „Kehillo kedauscho", eine jüdische Gemeinde, geben, die eine geregelte Verwaltung mit Steuerrecht und eine geordnete Finanzgebarung" hat. Diese Gemeinde hat für die Schaffung eines Rabbinats (Beth-Din), die Einrichtung der notwendigen religiösen Institutionen (Synagogen, Lehrhäuser, Tauchbäder usw.), die Anstellung der dort tätigen Beamten und ihre regelmäßige Besoldung zu sorgen. Sie hat durch ihr Rabbinat Möglichkeiten zu schaffen, daß der Bevölkerung religiös-einwandfreie Betriebe zur Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs zur Verfügung stehen (Schechita, Lebensmittelgeschäfte usw.). Dinge, die in jüdischen Gemeinden in Deutschland selbstverständlich erscheinen, liegen da im Heiligen Lande im Argen, weil sie fast ausschließlich der persönlichen Initiative einiger mehr oder minder Interessierter überantwortet sind. Man sollte dabei die landsmannschaftliche Orientierung der Bethäuser und der sich um diese sammelnden Gruppen nicht zerstören oder durch eine bürokratische Reglementierung zu schematisieren suchen. Es wird wohl noch einige Jahrzehnte dauern, bis die zweite oder dritte Generalion der Einwanderer sich zu einem einheitlichen Minhag durchgerungen hat; aber eine gewisse Ordnung' in das jetzige Wirxwnj r bringen, wäre eine verdienstvolle Aufgabe zentraler Stell Es muß den religiösen Handlungen auch ein einigermaßen 'würdiger Rahden gesichert werden. Es ist nicht die Forderung nach schwarzem Anzug und Zylinder, die hier erhoben wird, aber die Räume für die Bethäuser müssen geeignet sein. In Petach Tikwa z. B. wird an jedem Freitag Abend die Spritze der Feuerwehr aus ihrem Haus gezogen, um Betern Platz zu machen. In der großen Synagoge Tel Avivs wird an mehreren Stellen gleichzeitig aus der Thora vorgelesen, und in den ersten Bänken unterhalten sich die Honoratioren auch während der Predigten und Ansprachen laut mit ihren Nachbarn. Trauungen finden auf Dachgärten, neben der zum Trocknen aufgehängten Wäsche, statt. Diese Beispiele genügen wohl, um obiger Forderung Nachdruck zu verleihen. Ein besonderes Kapitel ist die öffentliche Sabbaientweihung. Es fehlt noch das Gesetz der Verwaltungsbehörde, das die Gefühle der Gesetzeslreueri schützt und das Vorgehen einzelner Fanatiker gegen die am Schabbos fahrenden, rauchenden, Fußball spielenden Jugendlichen überflüssig macht. - Es müßte auch möglich sein, für die arbeitende Bevölkerung einen Nachmittag in der Woche freizumachen, wo sie sich dem Sport und Spiel widmen kann. Bialiks Versuch, dem Schabbos seine zentrale Bedeutung als Tag geistiger Sammlung und religiöser Erbauung wiederzugeben, den er mii der Einführung des Oneg Schabbat unternahm, müßte ausgebaut und vielfach in seinem Programm verändert werden. Entscheidende Aenderungen in der gesamten religiösen Situation sind jedoch erst dann zu erwarten, wenn das Schulwesen grundlegend rekonstruiert wird, wenn das reiche jüdische Schrifttum des Altertums und des Mittelalters dort nicht als Literatur, sondern als Fundament auch gegenwärtiger Lebensgestaliung gewertet wird. Der wunde Punkt bei einer solchen Betrachtung bleibt die negative Einstellung weitester chaluzischer Kreise und des europäisch assimilierten Bürgertums zu allen Fragen der Tradition und des Gesetzes. Hier wird weder eine Herabminderung der Forderungen, noch eine aesiheiische Ausgestaltung des Gottesdienstes, weder die Reform, wie sie die Juden in Ungarn und Deutschland seit Anfang des vorigen Jahrhunderts erlebt haben, noch die Haskala, die Aufklärung, bei den Ostjuden etwas helfen. Fatalistisch klingt es, wenn man sich auf den Geist des Landes verläßt, der weise macht. Aktiv wirksam wird nur das Beispiel der Männer und Frauen sein, die unter größten Opfern ihr Leben nach den Forderungen der jüdischen Ueberlieferung gestalten und doch im Leben auf dem Lande und in der Stadt sich bewähren. Ansatzpunkte dazu gibt es heute schon an vielen Stellen im Lande. Man mußhoffen, daß um diese Kristallisationspunkte sich weitere Gruppen scharen und daß sie die geeigneten Führer finden, die fähig sind, das Gesetz in seiner alten und doch ewig jungen Form den noch abseits Stehenden nahe zu bringen. Daß der alte Spruch wieder wahr werde-. „Denn von Zion gehl die Lehre aus, und das Wort Gottes von Jerusalem'1.