Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 16 (1937-1938)
- Issue
- 4 (1.1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 3 (sequence 5)
- Language
- German
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No. 4 Januar 1938 JCOISGULES GEMEINDEBLATT Für FRANKFURT Seite 3 Zur Auswanderung Förderung der jüdischen Auswanderung durch Kapital-Transfer An dem Transfer verfahren, das auf Anordnung der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung über die Allgemeine Treuhand-Stelle für die jüdische Auswanderung (Altreu) Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin W. 35, Potsdamerstr. 72, abgewickelt wird, können in Zukunft gemäss einer dieser Treuhand-Stelle von der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung erteilten Genehmigung jüdische Personen teilnehmen, deren Vermögen bei Einzelauswanderung RM. 30.000.—, bei gemeinschaftlicher Auswanderung von 2 Personen RM. 40.000.—, bei gemeinschaftlicher Auswanderung von 3 und mehr Personen RM. 50.000.— nicht übersteigt. Die bei Einleitung des Verfahrens zu berücksichtigenden Einzelheiten sind aus einem Merkblatt der Altreu zu ersehen, welches auf Anforderung vom Hilfsverein der Juden in Deutschland, Berlin W. 35, Ludendorffstr. 20 und dessen Zweigstellen, vom Palästina-Amt, Berlin W. 15, Meinekestraße 10 und dessen Zweigstellen, sowie von der Altreu an Interessenten kostenlos abgegeben wird. Diese Stellen sowie die Altreu erteilen auf Wunsch auch Auskunft über die Höhe der erzielbaren Transfersätze. Förderung der Auswanderung minderbemittelter Juden Die Reichsvertretung der Juden in Deutschland teilt mit: Zur Förderung der Auswanderung minderbemittelter jüdischer Personen ist die Reichsvertretung der Juden in Deutschland in der Lage, Darlehen zum Zwecke der Durchführung der Auswanderung zur Verfügung zu stellen, sofern nachweislich die Auswanderung nur durch Bereitstellung solcher Darlehen vollzogen werden kann. Einzelheiten sind einem Merkblatt zu entnehmen, das bei dem Hilfsverein der Juden in Deutschland, Berlin W. 35, Ludendorffstr. 20 und dessen Zweigstellen, sowie beim Palästina-Amt, Berlin W. 15, Meinekestr. 10 und dessen Zweigstellen erhältlich ist. Dr. H. Emmerich und John Rothschild: Die Rechtslage deutscher Staatsangehöriger im Ausland Haarlem, H. D. Tjeenk Willink & Zoon N. V., 1937 Das Buch wendet sich zwar nicht an den jüdischen Leser, aber es ist doch kennzeichnend für die Art, in welcher wir Juden uns heute dem Weltgeschehen zu stellen bemüht sind. Das W7eltgeschehen interessiert uns nicht mehr aus blossem Bildungshunger, sondern aus brennendster Existenzsorge jedes Menschen unseres Kreises. Neben die vordem beliebte rein bildungsmässige Darstellung in welthistorischen Längsschnitten ist daher die vergleichende Weltbeschreibung im Querschnitt getreten. Dies braucht, wie das Werk Wischnitzers „Die Juden in der Welt" erweist, zu keiner Verflachung zu führen. Und doch muss gerade Werken dieser Art gegenüber ein Vorbehalt — keineswegs etwa ein Vorwurf — gemacht werden: Es genügt dem Menschen und gerade dem jüdischen Menschen unserer Zeit, um ihn in seinem privaten Schicksal mit dem Weltschicksal zu konfrontieren, nicht, ihm einige bevölkerungspolitische und wirtschaftskonjunkturelle Daten aus Gegenwart und Geschichte aller Länder an die Hand zu geben. Die Lebensordnungen der Völker sind vielmehr so verschieden, dass für jeden Einzelnen die Frage neu zu prüfen ist, ob er sich überhaupt oder nur vermittels besonderer Vorkehrungen in die fremde Lebensordnung einzufügen vermag. Die Beantwortung dieser im wesentlichen juristischen Frage ist eine der Hauptaufgaben der Auswanderungsberatung Es lässt sich dem juristischen Laien hier nicht einmal andeutungsweise eine Vorstellung davon vermitteln, welche unerhörten Schwierigkeiten vielfach schon die Vorfrage bereitet, nach welcher Rechtsordnung (Recht der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes u. s. w.) ein einzelnes ^Lebensverhältnis zu beurteilen ist (sogenanntes internationales Privatrecht), Schwierigkeiten, welchen, wie die Verfasser einleitend bemerken, selbst Benifsjuristen sich oft nicht gewachsen zeigen. Freilich stellt es eine kaum minder schwere Aufgabe dar, dem Auswanderungsberater aus den einzelnen Rechtsordnungen ein hinreichendes Material bereitzustellen, um, wenn-die Vorfrage nach dem anzuwendenden Recht gelöst ist, die rechtliche Position des Ausgewanderten im fremden Lande zu beurteilen. Es gilt hier, aus der besonderen Interessenlage des deutschen Auswanderers eine rechtsvergleichende Darstellung zu liefern, die aus der unendlichen Fülle ausländischen positiven Rechts gerade diejenigen Lebensverhältnisse herausgreift, bei welchen der Auswanderer auf einer Abweichung von der ihm gewohnten rechtlichen Beurteilung gefasst sein muss. Es besteht kaum Hoffnung, dass den vom Auswanderungsschieksal betroffenen Juden in Deutschland jemals ein WTerk geschenkt werde, in welchem die Grundsätze des internationalen Privatrechts und eine rechtsvergleichende Darstellung im vorerwähnten Sinne für alle der Einwanderung mehr oder minder offenen Länder des Erdballs dargeboten würde. Umso dankbarer müssen wir den Verfassern des hier besprochenen Werkes sein, sieh dieser Aufgabe für die wichtigsten europäischen Länder -unterzogen zu haben. Behandelt ist neben dem deutschen das Recht folgender Länder: Schweiz, Oesterreich, Tschechoslowakei, Frankreich, Belgien, Italien, Niederlande, England. Das Werk darf über billige Einwände erhaben sein, wie etwa, dass für den jüdischen Auswanderer das Recht fremder Eidteile häufig wichtiger sei als europäisches Recht oder das zu grossem Teile erheblich abweichende Recht englischer Dominions und Mandatsländer wichtiger als das Recht des Mutterlands England. Schon wegen des kaum anderswo zu gewinnenden Einblicks in Grundsätze und Technik der Beurteilung fremden Rechts gehört das Buch in die Hand jedes verantwortungsbewussten Auswanderungsberaters Das Buch zeugt von dem ausserordentlichen Geschick, ein im Grunde lebensmässig bestimmtes Sachgebiet rechtswi&senschaftlich zu durchdringen, das wir aus frühen n Veröffentlichungen des an erster Stelle als Verfasser zeichnenden Dr. Hugo Emmerich kennen. Man mag sich hiervon etwa anhand des trotz aller gebotenen Kürze ausserordentlich instruktiven Abschnitts über internationale Vermögensregelungen überzeugen. Es hält im übrigen weit mehr, als es nach seinem Titel verspricht. Es führt dem Auswanderer aus Deutschland nicht nur seine Rechtslage im Ausland vor Augen, sondern will ihm in allen mit der Auswanderung zusammenhängenden Rechtsfragen als Wegweiser dienen, insbesondere also auch, soweit es sich um die Abwicklung der innerdeutschen Interessen des Auswanderers handelt. So enthält es geschlossene Darstellungen des gesamten deutschen Devisenrechts und der Rechtsposition des Auswanderers nach deutschem Steuerrecht — einem Fragenbereich, innerhalb dessen das Reichsfluchtsteueriecht nur einen Ausschnitt bildet. Emmerich, an dessen Einsatzbereitschaft für jüdische Aufgaben wir uns aus seinem früheren Wirken im Kreise unserer Gemeinde erinnern, hat mit diesem WTeik der deutschen Judenheit einen Dienst erweisen, für den wir ihm danken müssen. Erwin Adler Kundgebung des Hilfsvereins Die Ortsstelle Frankfurt des Hilfsvereins der Juden in Deutschland E. V. veranstaltete im überfüllten Großen Saal des Saalbaus unter dem Vorsitz von Dr. Max M. War bürg eine Kundgebung „Jüdische Auswanderung". Nach einer Begrüssung durch den Vorsitzenden des Vorstands der Israelitischen Gemeinde, Justizrat Dr. Blau, ergriff Max M. Warburg das Wort zu einer kurzen Begrüssung. Er betonte, dass der Hilfsverein aus seiner bisherigen. Zurückhaltung heraustreten und sich an die Oeffentlichkeit wenden müsse, weil nur ein mit eigenen Mitteln stark gewordener Hilfsverein von den jüdischen Organisationen des Auslands Hilfe erwarten könne. Er wies darauf hin, dass die mit der Kundgebung eröffnete Werbetätigkeit des Hilfsvereins nicht in Konkurrenz mit den Sammlungen anderer jüdischer Organisationen stehe, etwa der Sammlung für Hilfe und Aufbau oder dem Keren Hajessod. Aufgabe des Hilfsvereins ist die Beratung jedes Juden in Deutschland und die Unterstützung der bedürftigen Juden, die in Länder ausserhalb Palästinas auswandern wollen. Sodann erstattete Dr.Mark Wi Schnitzer einen Bericht über die Tätigkeit des Hilfsvereins und die Probleme der Wanderung, insbesondere der Gruppenwanderung. Seine Ausführungen wurden durch Rabbiner Dr. Eschelbacher (Düsseldorf) ergänzt, der, aus der Erfahrung der Auswandererberatung, von der Bedeutung des Hilfsvereins für die Auswanderungswilligen sprach und insbesondere hervorhob, wie sehr der Hilfsverein an der Erhaltung jüdischer Werte in aller Welt mitwirke. — Max M. War bürg schloss die überaus eindrucksvolle Veranstaltung mit Darlegungen, denen wir folgende Stellen entnehmen: „Lassen Sie mich Ihnen ein eindringliches Beispiel geben, * das Sie hier in Frankf urt und Hessen betrifft. Es ist nicht übertrieben, wenn man annimmt, dass aus dieser Gegend allein täglich 2 Juden mit Unterstützung auswandern. Das sind 60 im Monat und 720 im Jahr. Man kann durchschnittlich wohl rechnen, dass der Auswanderer RM. 300.— kostet, das wären also