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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1937-12-01 · 3 (12.1937) · p. Seite 4

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
16 (1937-1938)
Issue
3 (12.1937)
Date
1937-12-01
Page
Seite 4 (sequence 6)
Language
German
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Seite 4 JÜDISCHES GEMEIXDEBLATT FÜR FRANKFURT No. 3 Dezember 1937 Ein offenes Wort von Dr. Wolfgang S. Matzdorff, Syndikus des Jüdischen Central-Vereins „Wohl aber scheint es nützlich, daran zu erinnern, dass wir uns manche Sorge ohne sachliche Notwendigkeit selbst bereitet haben/' v (Dr. Herzfeld-Essen in Nr. 35 der C.-V.-Zeitung) Von Zeit zu Zeit einen Augenblick innezuhalten und den zurückliegenden Zeitabschnitt zu betrachten, ist eine nützliehe Pflicht. Eine solche Rechnung oder Abrechnung, aufgestellt für die innere Haltung, Leistungsfähigkeit und Wertigkeit der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland, schliesst bei ehrlicher Betrachtung mit einem moralischen Aktivum im Ganzen ab. Auf der Passivseite jedoch belasten gelegentliche Einzelfälle, Schönheitsfehler, die auf Grund von zahlreichen Erfahrungen in Besprechungen und Beratungen mit jüdischen Menschen in den letzten Jahren festgestellt worden sind. Diese aufzuzeigen, und die jüdische Oeffentlichkeit um Mitwirkung bei der Abstellung von Misständen im eigenen jüdischen Bereich zu ersuchen, ist unsere Pflicht. Vertragstreue 1. Die Nürnberger Gesetze haben in vielen jüdischen Haushalten zur Einstellung jüdischer Hausangestellter geführt. In den meisten Fällen hat sich ein harmonisches Zusammenwirken und Arbeiten als durchführbar erwiesen und zu einer echt jüdischen Familien- und Hausgemeinschaft beigetragen.. Nach anfänglichen Schwierigkeiten, deren Ursache sowohl bei Hausfrauen wie bei Hausgehilfinnen zu finden war, ist eine gegenseitige Eingewöhnung erfolgt, wobei bei den Angestellten die Tendenz der Umstellung zu haus wirtschaftlichen Berufen mit Rücksicht auf Auswanderungsvorhaben eine ausgleichende Rolle gespielt hat. Wo Differenzen auftauchten, sind sie in vielen Fällen durch gütlichen Ausgleich unparteiischer jüdischer Sehlichtungsstellen aus der Welt geschafft worden. Die Ursachen solcher Differenzen sollen deshalb hier erwälint werden, weil selbst solche Fälle, wie Nichteinhaltung bereits abgeschlossener Arbeitsverträge wegen anderweitigen späteren günstigen Angebots oder vorzeitiges Verlassen der Arbeitsplätze ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem gleichen Grunde oder wegen überhöhter Lohnforderungen, unbedingt vermieden werden müssen. 2. Im geschäftlichen und gewerblichen Verkehr ist es besonders im Laufe * der letzten Jahre zu einer Praxis geworden, dass Juden miteinander arbeiten müssen. Die von jedem vernünftigen und sozial denkenden Gewerbetreibenden bei der Anmahnung von Außenständen zu berücksichtigenden menschlichen Gesichtspunkte gelten natürlich auch im Wirtschaftsverkehr zwischen Juden. Allein diese Erwägungen können nicht im Vordergrund der Ueberlegungen eines Geschäftsmannes stellen, der selbstverständlich auf den Eingang seiner Guthaben angewiesen ist. Wenn vielfach die Erwartung ausgesprochen wird, dass in diesen Fällen nicht ohne weiteres das Gericht angerufen wird, so hat ein solches Verlangen zur Voraussetzung, dass ein Jude als Schuldner auch dem jüdischen Gläubiger gegenüber im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit seine Pflicht tut. Auch im Geschäftsverkehr ist die gegenseitige Achtung eine selbstverständliche Sache, auf die hinzuweisen wir für unsere Pflicht halten. 3. Die Auswanderungsbewegung und die Vorbereitung zur Auswanderung macht es bei jüdischen Angestellten und Lehrlingen gelegentlich notwendig, dass, trotz bestehender Verträge, im Interesse des Beschäftigten anderweitige Abreden über das vorzeitigeA u s s h e i d e n a u s d e n B e t r i e h e n erfolgen müssen. Jeder mit seiner Gefolgschaft wirklich verbundene Unternehmer wird auf die persönlichen Verhältnisse jedes einzelnen Mitarbeiters Rücksieht nehmen — soweit es mit dem. Betriebsganzen vereinbar ist. Hierauf muss auch in verständnisvoller Weise der jüdische Angestellte Rücksicht nehmen, der "zu seiner Vorbereitung und Umstellung vorzeitig auszuscheiden wünscht, und erst dann im Einvernehmen mit seinem Chef seinen Arbeits- A. BREITENSTEIN KONSTABLER WACHE — FAHRGASSE 421 u. 150 HERREN-WÄSCHE — KRAWATTEN Praktische Geschenke für den Herrn platz verlassen, wenn die Frage der Nachfolge und der Uebernahme der Arbeit geklärt ist. Kein jüdischer Arbeitgeber wird seinem auswanderungswilligen Angestellten „Schwierigkeiten" bereiten wollen, aber zu bedenken bleibt, dass die aus dem Beschäftigungsverhältnis übernommenen Verpflichtungen beide Teile bis zum Augenblick des im gegenseitigen Einvernehmen erfolgenden Ausscheidens bindet. — Diese drei Gruppen von Fällen beleuchten das Kapitel der V.e rt ragstreue. Diese ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Es ist auch für Juden-im Wirtschafts- und Sozialleben keine Frage, dass übernommene Verpflichtungen unter allen Umständen einzuhalten sind. Treue zum Vertrage ist auch Treue zum Menschen. So wie jeder einzelne von uns gegenüber jedem anderen innerhalb und ausserhalb unserer Gemeinschaft erwartet, dass rechtliche und moralische Bindungen nicht zerrissen werden, so wollen wir ganz besonders im eigenen Bezirk darüber wachen, dass wir einander mit den gleichen Maßstäben messen, die jeder einzelne von uns sich selbst gegenüber angelegt zu sehen wünscht. Deshalb müssen wir von den Gliedern unserer jüdischen Gemeinschaft Achtung und Treue auch dann unter einander erwarten, wenn wir „unter uns" sind. Leistung Viele Juden, ganze Berufsgruppen, sind in ihrer Existenz auf den Verkehr und Austausch aufeinander angewiesen. Die Anforderungen, die wir in dieser Beziehung ah uns stellen, können nicht scharf genug sein. Deshalb verlangen wir von einander auch eine erstklassige Leistung und einen Wettbewerb, bei dem nur die beste Leistung den Ausschlag gibt. Es gibt keine Rücksicht, die einen jüdischen Auftraggeber dazu verleiten könnte, sich aus falsch verstandener jüdischer Solidarität mit einer minderwertigen Leistung zufrieden zu geben. Hilfsbedürftigkeit und Unterstützungswürdigkeit sind allein noch keine Voraussetzungen für eine Berücksichtigung im sauberen Wettbewerb, erst die Leistung entscheidet, und diese wirbt für sich, auch im jüdischen Kreise. Dies gilt für die Tätigkeit des selbständigen jüdischen Handwerkers und Gewerbetreibenden, nicht weniger aber auch für den jüdischen Angestellten im Betriebe seines jüdischen Arbeitgebers. Gewiss darf ein jüdischer Unternehmer seinen jüdischen Beschäftigten nicht fühlen lassen, dass er als Jude allein ihm noch einen Arbeitsplatz ermöglicht; keineswegs darf aber der jüdische Angestellte durch Distanzlosigkeit und mangelnde Arbeitsdisziplin auf die Nachgiebigkeit des jüdischen^ Arbeitgebers rechnen. Wir , Juden in Deutschland müssen aneinander einen besonders strengen Maßstab legen und darauf achten,, dass Wert und Niveau unserer Leistung gehalten und, wenn möglich, dauernd x gesteigert werden. Wir müssen hinsichtlich der arbeitsmässigen Forderungen gegeneinander hart und - streng sein. Achtung und Gesamtverantwörtung als Treuhänder Die Verlagerung der jüdischen Siedlungen innerhalb Deutschlands und über die Landesgrenzen hinweg hat zur Auflösung seit langer Zeit bestehender jüdischer Einrichtungen geführt. Der Fortzug von Gemeinde- und Vereinsvorständen hat viele Gemeinde- und sozialen Einrichtungen zum Erliegen gebracht. Dass diese Auflösungen erfolgten, war oft nicht zu vermeiden, aber, wie sie im Stich gelassen wurden, ist manchmal ein trauriger Schlussabschnitt' der. Geschichte mancher jüdischen Gemeinde, besonders auf dem Lande. Dass in vielen Fällen bei dem Wegzug neben den persönlichen Dingen die Ordnung der treuhänderisch verwalteten jüdischen Einrichtungen unterlassen wurde, zeugt von mangelnder Achtung und Verantwortung der gegenüber der jüdischen Gemeinschaft übernommenen Verpflichtung. Ist es wahr, dass jüdische Friedhöfe verwahrlost im Stich gelassen wurden, dass gemeindeeigene Gebäude ohne verantwortliche, Obhut gelassen wurden, dass Schriften und Bücher, Kassenkonten und Abrechnungen, kultische und profane Dinge ungeordnet zurückgelassen wurden, wo es möglich gewesen wäre, in Ordnung und Sauberkeit zu liquidieren? Den Trägern von Ehrenposten darf es nicht weniger als auf die Ehre, auf die Verantwortung ankommen. Wir stellen dies hier fest, weil wir nicht glauben wollen, dass die jüdische Gemeinschaft in ihren eigenen Dingen es an Ordnung, Sauberkeit und Verantwortungsgefühl fehlen lassen darf. Schwindende jüdische Substanz erfordert unter Einhaltung

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