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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1937-05-01 · 8 (5.1937) · page 3

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
15 (1936-1937)
Issue
8 (5.1937)
Date
1937-05-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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FRANKFURTER ISRAELITISCHES GEMEINDEBLATT Amtliches Organ der Israelitischen Gemeinde Das Gemeindeblatt erscheint monatlich. Bezugspreis für Gemeinde mitglieder vierteljährlich 45 Rpfg. (einschl. Zustellung«- und Erhebungskosten). — Preis der Einzelnummer 25 Rpfg. — Jahresbezug für Nichtmitglieder der Gemeinde UM. 3.- zuzuglich Porto. — Schriftleitung: Fahrgasse 146; Fernsprecher: SammelnummerH. 27544. — Postscheckkonto: Frankfurt a. M. 33521. — Anzeigen. Verwaltung: M. Isaao & Co., Reineckstr. 17/19, Telefon: 24888. — Anzeigen nach Tarif. — Anzeigenschluas für die .nächste Nummer: 20. Mai 1937 — Die Schriftleitung übernimmt für den Inhalt des Gemeindeblattes nur die preßgesetzliche Verantwortung. Nachdruck nur mit Erlaubnis der Schriftleitung gestattet. 15. Jahrgang Frankfurt a. M., Mai 1937 Nr. 8 Das Schriftwort Von Stufe zu Stufe von Max Dienemann Die biblischen Agrargesetze Das 25te Kapitel des 3. B. Mose enthält in seinem Anfang bestimmte Agrargesetze, sie gehören zu den bekanntesten Gesetzen der Bibel, die Bestimmung über das Brachjahr, das alle sieben Jahre wiederkehren soll, und die Bestimmung über das Jobeljahr,daß nämlich bäuerlicher Besitz unveräusserbar ist,und daß jedes verpachtete Gut in diesem, alle 50 Jahre wiederkehrenden, Jobel -an die ursprüngliche Besitzerfamilie zurückfallen soll. In seinem Fortgange enthält es eine ganze Keihe von Bestimmungen über die Beziehungen der Menschen untereinander, es ist die Grundlage der biblischen Sozialgesetzgebung. Die einzelnen Gesetze stehen ein jedes für sich allein, ohne sichtbaren Zusammenhang. Der Midrasch stellt in einer in die Tiefe gehenden! Bemerkung einen Zusammenhang her. Das Kapitel selbst lese, jeder in seiner Gänze nach. Die Aufeinanderfolge der Möglichkeiten Zu dem in ihm enthaltenen Satze (V. 14) „wenn ihr Verkaufsgut verkauft deinem Nächsten..... sollt ihr einer den andern nicht übervorteilen", sagte Kaw Schmuel bar Guria: „Jeder Abschnitt der Tora hat gleichsam ein Kapital und ein Postament — d. h. er ist mit dem Vorauf gehenden und dem Nachfolgenden verbunden. — Unser Abschnitt beginnt mit der Verordnung, daß das Land im siebenten Jahre ausruhen solle, und daß man, nachdem man siebenmal sieben Jahre gezählt, das Jobel feiern solle. Wenn einer nun aber das Brachjahr oder das Jobeljahr nicht beachten wird, so werde ich ihn, meint Gott, dahin bringen, daß er von seinem Landbesitz wird verkaufen müssen, darum (V. 14) „wenn ihr ein Verkaufsgut verkauft deinem Nächsten". Kehrt er um, gut dann, kehrt er aber nicht um, wird er schliesslich sein Feld verkaufen müssen, daher (Vers 25) „wenn dein Bruder verarmt und muß von seinem Besitz verkaufen". Kehrt er um, gut dann, kehrt er aber nicht um, wird es dahin kommen, daß er sein Haus verkaufen muß, darum heisst es im Fortgang der Bestimmungen (Vers 29) „wenn jemand ein Wohnhaus in einer mit Mauer versehenen Stadt verkaufen wird". Kehrt er auch jetzt nicht um, wird er an den Türen) gabenheischend herumgehen müssen, darum (Vers 35) „Wenn dein Bruder verarmen und seine Hand wanken wird". Kehrt er um, gut dann, kehrt er aber immer noch nicht um, wird er sich selbst verkaufen müssen (Vers 39) „Wenn dein Bruder verarmen und er sich dir verkaufen wird". Kehrt er jetzt endlich um, kann es noch gut werden, kehrt er nicht um, wird er sich schließlich den Volksfremden verkaufen müssen, darum (V. 47) „Wenn die Hand eines Fremd- oder Beisassen weitreichend wird neben dir und dein Bruder verarmt neben ihm und verkauft sich an den Fremd- oder Beisassen neben dir oder an den Wurzelspross der Familie eines Fremden". — Vom Einzelnen zum Volk Hier ist der Midrasch eigentlich zu Ende. Aber der Sprecher fühlt das Bedürfnis, den Gedanken noch über das Individuelle hinaus weiter zu führen und ihn ins Volksschicksal zu kehren. So fährt er fort: „Aber nicht er allein, sondern ganz Israel wird verkauft werden — so findest Du es in den Tagen des Jirmejahu, weil sie die siebenten Jahre nicht gehalten, darum wurden sie den Volksfremden überantwortet ( 2. Chr. 36,17) „er brachte über sie den König der Kasdim, er erschlug ihre Jünglinge durch's Schwert in ihrem Heiligtum und er hatte kein Erbarmen mit Jüngling oder Jungfrau, Greis und Uralten". Der Heilige, gelobt sei er, sprach zu Mosche, sieh, wie sie den Fremden überantwortet sind, weil sie die siebenten Jahre entweiht haben. Er erwiderte, Herr der Welt, hast Du nicht verordnet (V. 35) „Wenn dein Bruder verarmt und seine Hand wankt neben dir, so stärke ihn, ob Fremder oder Beisass, daß er lebe neben Dir", erfülle, was Du gesagt, du hast sie ja Brüder genannt (Ps. 122,8) „um meiner Brüder und meiner Genossen willen, will ich Frieden erreden für dich". So verstehe ich das: wenn dein Bruder verarmt und seine Hand wankt neben dir, — wenn ihre Kraft zerbricht vor Nebukadnezar, dann sei — wenn man so etwas aussprechen darf — die Gegenwart Gottes neben ihnen (Jeschaj. 43,14) „euretwillen habe ich nach Babel geschickt", lies nicht: habe ich geschickt, sondern wurde ich geschickt. Stärke ihn — halte sie fest beim Eichten, daß sie nicht zugrunde gehen. Was aber bedeutet: ob Fremder oder Beisass, daß er lebe neben dir? — Jetzt, da sie Fremde und Beisassen in Babel geworden sind, wenn Du ihnen nicht Gnade erweisen wirst, sind sie verloren. Da erwiderte der Heilige, gelobt sei er, dem Mosche: Wegen ihrer Sünden überantworte ich mein Haus den Kasdim. Darauf Mosche: Herr der Welt, warum wird Israel jenen Mächten überantwortet? Er erwiderte ihm: weil sie die siebenten Jahre entweiht haben, denn so heisst es (2. Chr. 36,20-21) „er führte in die Verbannung, wer vom Schwert errettet ward nach Babel... zu erfüllen SEIN Wort durch den Mund Jirmejahus: bis das Land ersetzt erhalten hat seine Sabbate, alle Tage seines Verödetseins ruhte es, zu erfüllen siebenzig Jahre". Darum sprach der Heilige, gelobt sei er, zu Mosche: willst du» daß sie nicht in die Verbannung gehen müssen, warne sie, daß sie die Brach- und Jobeljahre halten, damit nicht über sie komme, was in den darauffolgenden Abschnitten als möglich genannt is^ Der Sinn des Ganzen — Die Heiligkeit des Bodens Was will dieser Midrasch sagen? Er will vor allem auf die grundlegende Bedeutung der Agrargesetze hinweisen, daß in ihnen geradezu das Schicksal des ganzen Volkes beschlossen ist. Damit wird dem Boden, dem Acker, seine Stellung im Seelenbereich der Menschen zugewiesen. Es wird unterstrichen, daß er kein Gegenstand des Handels sein darf, sondern daß er unveräusserliches Besitztum ist, Familie und Boden werden in eine unauflösliche Beziehung zu einander gebracht. Worauf es aber besonders ankommt, das ist der Hinweis darauf, daß die Vernachlässigung jener Agrargesetze, weit entfernt den Einzelnen den erwarteten Nutzen zu bringen, ihn vielmehr in Verarmung führt, daß der Einzelne nur gedeihen kann, wenn der Anspruch der Gesamtheit anerkannt und gewahrt ist. Zugleich aber wird darauf aufmerksam gemacht, daß die einzelnen Abschnitte jenes Bibelkapitels eine Stufenfolge der Möglichkeiten des Abstiegs erkennen lassen. Das Recht des Armen Indem aber das Wort von der Verarmung! des Einzelnen fallt,- wird diese Gelegenheit nun benutzt, um die Aufmerksamkeit auf ein Wichtiges in der Fürsorge für den Armen hinzulenken. Der Bibelsatz „wenn dein Bruder verarmt und seine Hand wankt*

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