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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1937-02-01 · 5 (2.1937) · page 3

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
15 (1936-1937)
Issue
5 (2.1937)
Date
1937-02-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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FRANKFURTER ISRAELITISCHES GEMEINDEBLATT Amtliches Organ der Israelitischen Gemeinde Das Gemeindeblatt erscheint monatlich. Bezugspreis für Gemeinde mitglieder vierteljährlich 45 Bpfg. (einsohl. Zustellunga- und Erhebungskosten). — Preis der Einzelnummer 25 Bpfg. — Jahresbezug für Nichtmitglieder der Gemeinde BM. 3.- zuzüglich Porto. — Schriftleitung: Fahrgasse 146; Fernsprecher: SammelnummerH. 27544. — Postscheckkonto: Frankfurt a. M. 33521. — Anzeigenverwaltung: M. Isaao & Co., Beineckstr. 17/19, Telefon: 24888. — Anzeigen nach Tarif. — Anzeigenschluss für die nächste Nummer: 19.Febr. 1937 — Die Schriftleitung übernimmt für den Inhalt des Gemeindeblattes nur die preßgesetzliche Verantwortung. Nachdruck nur mit Erlaubnis der Schriftleitung gestattet. 15. Jahrgang Frankfurt a. M», Februar 1937 Nr. 5 Das ScBriftwort Mischpatim — Rechtssatzungen von Max Dienemann An die Verkündigung der zehn Bundesworte schliessen sieh die Kapitel an, welche unter der Bezeichnung Mischpatim die Bechtsnormen enthalten, unter denen Israel leben sollte. Entsprechend dem Charakter und der Eigenart Jüdischer Beligiosität ist hier nicht streng geschieden zwischen reinem Becht, als einer Begehing von Beziehungen der Menschen untereinander, und sittlichen Grundsätzen und Begründungen. Das Ganze wird einheitlich unter den Gesichtspunkt des von Gott abgeleiteten und auf ihn bezogenen Sittlichen gestellt. Der Eingangsvers (2. M. 23,1) „dies sind die Bechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst" wird in Verbindung gebracht mit dem Psalmenwort (99,3) „Deinen Namen sollen sie bekennen..... und die Macht des Königs, der das Becht liebt", und er wird aus ihm zu erklären versucht. „Alle Macht und Stärke und Preis ist des Heiligen, gelobt sei er. Du findest sonst, daß wer ein Mann des starken Armes ist, über das Becht hinweggeht, der Heilige, gelobt sei er, aber, der der Inbegriff aller Stärke ist, er liebt das Becht, und vor ihm muss man bekennen: du bist's, der Geradheit gefestigt hat". Das heisst also: Das Becht als Offenbarung Gottes steht in voller Unabhängigkeit da, es gilt nicht von einer Macht her, es gilt aus seiner innern Wahrhaftigkeit. Wie aber das Becht die Menschen über ihre Leidenschaft zu einander führen kann, das wird mit folgender Erzählung belegt. „Es waren zwei Eseltreiber, die einander hassten, unterwegs. Des einen Esel brach unter der Last zusammen, der andere sah's und ging vorüber. Als er vorüber war, sprach er zu sich selbst: steht nicht in der Tora (2. M. 23,5) „wenn du den Esel deines Hassers unter seiner Last zusammenbrechen siehst... hilf ihm auf?" Bäsch kehrte er um, half dem andern aufladen. Da sann dieser in seinem Herzen: so also war jener mir Freund, und ich wusste es nicht! Zusammen gingen sie in die Herberge, assen und tranken zusammen, und was hatte also Friede zwischen ihnen gestiftet? Daß sie verstanden hatten, was die Tora gebietet, darum heißt's „du bist's, der Geradheit festigt"." Verordnet ist (21,2), daß der Knecht nicht länger als; 6 Jahre dienen darf. Zu dem Wort ,,dienen" nun gesellt sich die folgende Bemerkung: „sollte jegliche Dienstarbeit eingeschlossen sein? Nein, denn es heißt (3. M. 25,39) „du sollst ihn keinen Sklavendienst dienen lassen". Darum hat man gesagt, er soll dem Herrn nicht die Füsse waschen, er soll ihm nicht die Schuhe anziehen, er braucht ihm nicht die Kleider vor anzutragen ins Badhaus, er braucht ihm nicht die Lenden zu stützen, wenn er die Treppen steigt, er soll ihn nicht auf dem Lager, einem Stuhl, einer Sänfte tragen, das ist Sklavendienst. Aber von seinem Sohn oder seinem Schüler darf man sich alle diese Dienste verrichten lassen" — denn hier ist nicht zu befürchten, daß damit eine Ehrenkränkung verbunden sein könnte, eine Geringsehätzung. Die Deutung spricht für sich selbst; es soll auch jeder Schein vermieden werden, daß man die Arbeitskraft eines in Not Geratenen, der 3ich um Brot verdingen muß, über Gebühr ausnützen oder gar mißbrauchen könnte. Die Menschenwürde geht über alles. Die Bibel hat die einfache Verordnung (21,5. 6), daß „wenn der Knecht — nach den sechs Jahren — sagt, ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, ihm vor dem Bichter das Ohr durchbohrt werden soll und er dann für immer Knecht bleiben soll". Sie wird von der Mechilta, der ältesten gesetzlichen Deutung des zweiten Buches, folgendermaßen ausgedehnt. „Es heißt: spricht aber den Spruch der Knecht, — zweimal das Wort sprechen — das bedeutet: er muss mehrmals sagen, daß er bleiben will, sonst wird ihm nicht das Ohr durchbohrt." Das heißt, wenn jemand eine Aeußerung tut, einen Willensakt begeht, der schwerwiegende Folgen hat, so darf man ihn nicht beim ersten Wort nehmen, man muß ihn aufmerksam machen auf alle möglichen Folgen. Man darf eines andern leichten Sinn nicht zu den eigenen Gunsten ausnutzen. Ferner, „ea heißt, er sagt, ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder; und an anderer Stelle (5. M. 15,16) heißt es bei der gleichen Verordnung „denn er liebt dich und dein Haus". Haus — das bedeutet Weib und Kinder — daraus ist zu schliessen, daß die ganze Handlung der Durchbohrung des Ohres nur vorgenommen werden darf, wenn er Weib und Kinder hat und wenn auch der Herr Weib und Kinder hat. Es genügt nicht, daß er den Herrn liebt, auch der Herr muß ihn lieben, denn es heisst (5. M. 15,16) : „denn er hat es gut mit dir", das heißt sein Sichgutfühlen muß dem deinen gleich sein". Hier führt die Deutung bewußt über den einfachen Wortlaut hinaus, von all dem steht im einfachen Text nichts. Warum das? Um den Gedanken der Gleichheit von Herr und Knecht recht zu betonen, um keinen Klassenunterschied und Klassendünkel aufkommen zu lassen. Das wird noch unterstrichen, indem die letzte Folgerung mit den Worten beschlossen wird „daher hat man bestimmt: der Herr darf an ihm in Essen, Trinken und Salben keinen Unterschied machen gegenüber dem, was er sich selbst gönnt, denn es heißt „er hat es gut mit dir"." Warum aber diese ganze merkwürdige Verordnung vom Durchbohren des Ohres, die doch eine Brandmarkung ist? „Bab-

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