Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 15 (1936-1937)
- Issue
- 4 (1.1937)
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 13 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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viele Hebammen, Wartfrauen und heilkundige Frauen verschiedenen Hanges waren, wie das für die nichtjüdischen Namensträger auch gilt. Für die Zeit bis zur Gegenwart aber ist es oft schwer zu sagen, wem die Bezeichnung jüdischer Arzt in Frankfurt bedingungslos zukommt. Man braucht nur an die grosse Zahl der häufig wechselnden Assistenzärzte und an das wissenschaftliche Personal der Großindustrie, der Senckenbergischen Stiftung und der naturwissenschaftlichen Vereine zu denken. Beim Umschwung sollen 65ö/o der Frankfurter Aerzte Juden gewesen sein, eine Zahl, die nach mehr als einer Richtung lehrreich sein könnte. .Es wäre gut, das grosse Material des wichtigen Buches so aufzuarbeiten, daß es alles aussagt, was es aufzuklären imstande ist. K. Die Jurten Osteuropas in den Minderheitenverträgen von Dr. Kurt Stillsehweig, (Joseph Jastrow, Berlin 1936) Das noch vor kaum mehr als Jahresfrist ausserordentlich rege Interesse der deutschen Judenheit an jüdischem Minoritätenrecht ist bereits wieder im Schwinden begriffen. Die angezeigte Schrift vermag, obwohl sie sich mit d«n- Minderheitenfrage der deutsehen Juden ausdrücklich nicht befasst, Antwort darauf zu geben, warum dieses Interesse seinen Höhepunkt bereits überschritten hat und ob nicht auch heute noch ein echtes, wenn auch weniger vordergründliches Interesse am Minderheitenreeht gefordert werden darf. Die frühere über ein Jahrhundert währende Uninteressiertheit der Westjuden am Minoritätenrecht begründet Stillschweig (S. 13) damit, dass sie „die von den Nationalstaaten aufgestellte Assimilationsforderung nach bestem Willen zu erfüllen gesucht", sich also zur Nationalität des jeweiligen Umweltvolkstums bekannt hätten. Er weist ferner nach (S. 82 f. ), dass auch der westjüdische Zionismus, da er nicht „die nationale Anerkennung im Heimatstaat zum Gegenstand hatte", hierin keinen Wandel schuf. Diese Antworten sind richtig und können nicht nachdrücklich genug gegeben werden. Denn gerade in jener Zeit, da das jüdische Minderheitenrecht wieder mehr zu interessieren begann, suchte man dem neu erwachten eigenständig-jüdischen Gruppenbewusstsein dadurch besonderen Glanz zu verleihen, daß man das frühere Desinteressement, anstatt richtig auf ein nur anders umgrenztes Gruppenbewusstsein, auf gruppenauflösende liberalistische Tendenzen zurückzuführen suchte. Man vergegenwärtige sich dem gegenüber die Stellungnahme Ludwig Philippsohns zur Frage einer volklichen Eigenständigkeit der Juden aus dem Jahre 186): „Sie (die Juen) bilden in ihrer Diaspora so kleine Bruchteile der Bevölkerung, daß sie selbst da, wo innerhalb größerer Nationalitäten kleinere eine gewisse Berücksichtigung zu fordern haben, solche für sich nicht in Anspruch nehmen können, da sie eben nicht bloss landschaftlich, sondern auch öx-tlich zersplittert sind... denn reibst in den polnischen Ländern, wo unsere Glaubensgenossen am zahlreichsten vorhanden, fordern sie ohne Unterschied die Aufhebung selbst jeder Absonderung und das Aufgehen in die städtische Gemeinde." Von der Frage her, inwieweit eine Darstellung ostjüdischen Minoritätenschutzes für das Westjudentuni fruchtbar werden kann, ist an dieser Aeusserung Philippsohns weiterhin die prinzipielle Gleiehbewertung des volklichen Status von Ost- und Westjudentum bedeutsam. Man könnte gegen Philippsohn sagen, dass er eine bestehende Unterschiedlichkeit aus einer westlichen Jnteressenlage heraus bagatellisiert habe. Mit demselben Rechte muss aber gesagt werden, dass heute von der gleichen westlichen Interessenlage her der Trennungsstrich zu stark gezogen wird. Es war ganz richtig gesehen, denn es wird aus der Mitte des Ostjudentums kaum anders gesagt, dass die Problematik, wie man in der Streuung Eigenständigkeit bewahren könne, auch für das Ostjudentum gilt. Judenheit und Umwelt leben auch im östlichen Bezirk, wie Achad Haam sagt, nicht „nebeneinander", sondern „untereinander". Was wir seit den Tagen Ludwig Philippsohns hinzugelernt haben oder haben müssten, ist etwas anderes: die Macht des Willens, sich auch in der Streuung als zusammengehörig zu behaupten, höher einzuschätzen. Auf diese Willensanstrengung kommt es nicht nur für uns Juden sondern für alle die zahlreichen irgendwo gefährdeten Gruppen entscheidend an, so für die Menschen an der Grenze, so für die Angehörigen der sogenannten Minderheiten. Diese Hervorhebung des Zugehörigkeitswillens ist danach auf ein "kollektives Ziel gerichtet. Das wird man freilich solange nicht allgemein einsehen, als Minderheitentheorie und — praxis noch von jener dualisti: sehen, aus Individualismus und Kollektivismus zugleich geborenen Zielsetzung beherrscht sind, die Stillschweig (S. 51) in Anlehnung an die Ausdrucks weise des Haager Gerichtshofs so Seite*13 VOM OPERNPLATZ r- ' Gr.BockeDH.Sirüör 45 . AmOperoplalz V_/ f-^ Goethestr. Zigarren-Meyer Inh. Dr. J Weiler Vorverkauf für die Kulturbund-Veranstaltungen 28 Goethe-Schuhhaus M. Oppenheimer Hassia-Sana der Schuh für die Dame und den Herrn r a Goethestr. 26 m—— r — Goethestraße 25 v__) (-"\ Goethestr. E. Fuld & Co. 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