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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1937-01-01 · 4 (1.1937) · p. Seite 5

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
15 (1936-1937)
Issue
4 (1.1937)
Date
1937-01-01
Page
Seite 5 (sequence 7)
Language
German
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Seite 5 Der Oberkriegszahlamtsagc Im 17. und besonders im 18. Jahrhundert finden wir an vielen deutschen Fürstenhöfen israelitische Kaufleute von grosser Willenskraft und Klugheit, die als wirtschaftliche und finanzpolitische Berater in ein besonderes, fast Beaintencharakter tragendes Vertrauensverhältnis zu dem Landesiierrn traten, ihre genaue Kenntnis der Geldverhältnisse, ihre praktischen Lebenserfahrungen, ihre weitreichenden persönlichen und geschäftlichen Verbiiuiixngen machten sie unentbehrlich. Durch Titel und mancherlei Vergünstigungen ausgezeichnet, hoben sie sich von der Masse ihrer unterdrückten und entrechteten Glaubensgenossen stark ab; sie bildeten die Oberschicht der deutschen Juden. In H«\~sen-Kas3el erhi^ten sie aus der landesherrlichen Hauskasse eine Besoldung. Einer der angesehensten Kasseler H o f j u (i e n um die Wende des 18. Jahrhunderts war der Bankier Michel Simon. Lr Tjurde im März oder April 1755 geboren und ist vielleicht ein Enkel des im Konstitutenbuch der altheö.-H'Men Judenschaft in Kassel verzeichneten Kabbi Michel Simon aus dem Jahre 173S (1726—1739 judenschaftlicher Vorsteher). Am 25. Oktober 1776 erhielt er durch Landgraf Friedrich II. von Hessen einen Sebutzbrief, für den er 100 Taler an das Waisenhaus zahlte. Bald danach, vermutlich 1777, verheiratete er sich mit Gudel Schnapper aus Frankfurt a. M. 2), die ihm 9 Kinder schenkte. Auf dem allgemeinen Versammlungstag der hessischen Judenschaft in Gudensberg im Jahre 1794 wurde Michel Simon von üer Klasse Kassel — die althessische Judenschaft war in sechs Klassen eingeteilt — .zum Vorsteher gewählt und als solcher vom Landesherrn bestätigt. Auf den Landtagen in Gudensberg 1^97 und Grebenstein 1800 wiedergewählt, bekleidete er neun Jahre hintereinander das hohe Amt eines jaden^chaftlichen Vorstehers, ein Amr, zu dem nur „redliche, verständige, zu Zank und Streit nicht geneigte, ohninteressirte.....Personen, gegen deren Leben und Wandel Niemand mit Bestand etwas einwenden kann", gewählt werden durften. In diesem Amte hat er sich nach einem \ Berichte der mit der Oberaufsicht über die Judenschaft betrauten Fürstlich Hessischen Oberrentkammer vom 9. Mai 1797, „sehr thätig bewiesen". Seiner Bitte, ihn im Falle der Wiederwahl — eine solche war erst nach drei weiteren Jahren zulässig — mit Rücksicht auf seine Familien- und Hand eis Verhältnisse von der Annahme des judenschaftlichen Vorsteheramtes zu befreien, entsprach Kurfürst Wilhelm I. am 3. Juni 1806. x) Hauptquellen: Akten des Preus>s. Staatsarchivs in Marburg, des Arcnivs der Stadt Kassel, des Vorsteheramts der Israeliten in Kas-sei, des Stadtarchivs und des Vorstandes der Israelitischen Gemeinde in Frankfurt a. M.; dazu: Ulrich Friedrich Kopp, Bruchstücke zur Erläuterung der Teutschen Geschichte und Rechte. Th. 2. Cassel 1801. (S. 157 ff.: Hessen-Casselische Juden-Versammlungen in politischer Hinsicht); L. Horwitz, die Verwaltung der judenschaftlichen Angelegenheiten im ehemaligen Kurhessen. Cassel 1908; Christian Wilhelm Berghoeffer, Meyer Amsche] Rothschild. Frankfurt a. M. 1922. (Michel Simon Meylert an 22 Stellen erwähnt, vgl. das Register. S. 268): Josef Sauer, Finanzgeschäfte der Landgrafen von Hessen-Kassel. Diss. der Staatswis^: Fakultät der Univ. München. (Auch als Einzeldr.) Fulda 1930. S. 77 — Sl. 90. 117 f.; Abraham Cohn, Beiträge zur Geschichte der Juden in Hessen-Kassel im 17. und 18. Jahrhundert. I. Staat und Umwelt in ihrem Verhältnis zu den Juden (Teildr.) Diss. phil. Marburg 1933 (mit weiterer Literatur). 2) In den Listen der Israelitischen Gemeinde in Frankfurt a. M. sind im Jahie 1757 zwei Geburtsfälle mit dem Familiennamen Schnapper verzeichnet: 1) am 6. 10. eine Tochter des Abraham Schnapper, 2) am 6. 11. eine Tochter des Wolf Schnapper. Als Eltern kommen in Betracht: zu 1) der Wechsler Abraham Selkele Schnapper (f 1. 11. 1793) und seine Ehefrau Gutheil (f 25. 1. 1776), Tochter des (anscheinend nach Heidelberg verzogenen) Salomon Schnapper, zu 2) Abraham Selkele Schnappers Sohn Wolf Abraham Schnapper (f 4. 3. 1794) und dessen Ehefrau Hannele (f 27. 3. 1769), Tochter des am 12. 9. 17S3 gestorbenen Löb Herz Oppenheim. Bei der Eintragung der Geburt ist in beiden Fällen der Vorname nicht genannt. — Über die Familie Schnapper s. Alexander Dietz, Stammbuch-der Frankfurter Juden. Frankfurt a. M. 1907. S. 264—274. t Michel Simon Meylert *> Dass Michel Simon bei dem Landesherrn in Gunst stand, ersieht man aus seiner Eingabe vom 17. 4. 1797, in der er sagt: „Ich schmeichle mir mit der Hoffnung, Höchstdemselben von einer nicht unrühmlichen Seite bekannt zu sein und an der Höchsten landesväterlichen Huld, von der ich mehrere Merkmale bereits zu erhalten das Glück hatte, ebenraässig einigen Antheil zu besitzen". Am 30. Juni 1797 erteilte Landgraf Wilhelm IX. „aus besonderen Gnaden" seinen sämtlichen Kindern den in der Residenzstadt Kassel erbetenen Schutz, wofür Michel Simon 2000 Taler zu zahlen hatte. Am 27. Juni 1798 erhielt der Verlobte von Michel Simons Tochter Gutheil, der Bankier Salomon Levi, auf die Bitte des Vaters gleichfalls einen Schutzbrief. Dem Vater selbst verlieh der Landesherr zwischen dc-m 1. 7. 1797 und 17. 6. 1798 den Charakter als Oberkriegszahlamtsagent. Neben einem, seit 1802 drei Kriegszahlamtsagenten, war Michel Simon der einzige, der den Titel Oberkriegszahlamtsagent führte. Nach dem Tilsiter Frieden vom Jahre 1807 wurde das Kurfürstentum Hessen dem durch Napoleons Machtepruch geschaffenen Königreich Westfalen einverleibt. Zum ersten Male auf deutschem Boden empfingen hier die Juden das Geschenk der Freiheit und Gleichheit. König Jerome, Napoleons jüngerer Bruder, der sein Königreich gemäss den Weisungen aus Paris regierte, verordnete in dem Dekret vom 27. Januar 1808: „Unsere Unterthanen, welche der Mosaischen Religion zugethan 3ind, sollen in Unseren Staaten dieselben Rechte und Freiheiten geniessen, wie Unsere übrigen Unterthanen". Nach dieser Verordnung wurde Michel Simon Kasseler Bürger. Das Dekret vom 31. 3. 1808 bestimmte dann: .^Innerhalb drei Monaten... s-ollen alle Juden dem Namen, unter dem sie bekannt sind, einen Beinamen hinzufügen, welcher der Unterscheidungsname ihrer Familie werden soll" (Art. 15). Unter diesem Namen mussten sie sich bei der Ortsbehörde eintragen lassen. Am 18. Mai 1808 nahm Michel Simon den Familiennamen Meylert an (ein Willkürname, auch Meilert, Mailert und Meilard geschrieben). Michel Simon war sehr wohlhabend. Das ist schon daraus ersichtlich, dass die Oberrentkammer in dem Bericht vom 9. 5. 1797, mit dem sie sein Gesuch um Erteilung eines Schutzbriefes für sr>ine Kinder befürwortete, darauf hinwies, dass „durch die Aussteuerungen der (noch unverheirateten sechs) Töchter, wenn solche hiernächst auswärts verheiratet werden sollten, ansehnliche Summen ausserhalb Landes gehen werden..., und der Supplicant jetzt schon wegen seines beträchtlichen Vermögens mit 1300 Rthr. in der Anlage stehet". Im Jahre 1802 stand Michel Simon in der Vermögensanlage unter den 131 Veranlagten an zweiter Stelle 3). am 1. 5. 1808 unter 139 Gemeindemitgliedern mit 2500 Reichstalern am höchsten. Der wirkliche Vermögen~stand dürfte höher gewesen sein. Denn es wurde bei diesen auf den Judenlandtagen von den Vorstehern und „Schätzern" jeder Klasse vorgenommenen Schätzungen nicht das ganze Vermögen veranlagt. Die Absicht war, „einen jeden nach seinem Vermögen und Gewerbe in verhältnismässig richtigen Anschlag zu bringen", um das rechte Verhältnis der Beiträge, die die einzelnen zu den von der Gemeinde aufzubringenden Abgaben und Steuern zu zahlen hatten, richtig festzusetzen. Nach dem gleichen Verzeichnis war Michel Simon Besitzer der Häuser Nr. 479 und 480 der heutigen Hohentor- .■strasse (jetzt Nr. 33 und 31). In letzterem Hause wohnte nicht nur er mit seiner Frau und den 5 unverheirateten Kindern, sondern auch sein Schwiegersohn Levi Salomon mit Frau und 4 Kindern. Wir finden hier also die patriarchalische jüdische Familienordnung mit dem Kostgängertum des lange Jahre im Hause der Schwiegereltern lebenden jugendlichen Ehemannes. Michel Simon hatte damals 2 „Knechte" (Buchhalter und Handlungsdiener) und 4 Mägde. Landgraf Wilhelm IX. von Hessen-Kassel (seit 1803 Kurfürst Wilhelm I.) gehörte zu den detitschen Fürsten, die fremden Regierungen Söldnertruppen gegen Zahlung von Subsidiengeldern zur Verfügung stellten. Bei der Veräusserung der Wechsel, mit 3) Nach der von L. Horwitz in der Zeitschrift „Jüdische Familienforschung" Jg. 3 (1927) S. 285 abgedruckten Liste. am ■.y*mi*~**m~*.

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