Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 15 (1936-1937)
- Issue
- 3 (12.1936)
- Date
- 1936-12-01
- Page
- Seite 32 (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 32 Hauswiftschafts-Erlass Im Amtsblatt des Reichs- und Preussiseben Ministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und der Unterrichtsverwaltungen der anderen Länder wurde nachstellender Erlass veröffentlicht: Aufnahme in die wissenschaftliche Oberstufe der höheren Mädchenaustalten (Ausführungsbestimmüngen zum Erlass vom 11. Oktober 1935 und 4. November 1935.) Gemäss Erlass E III e 2250 M findet von Ostern 1937 ab die Aufnahme von Schülerinnen mit Obersekundareife in die wissenschaftliche Oberstufe höherer Lehranstalten nur nach erfolgreicher Ablegung einer Prüfung statt, in der die einfachsten hauswirtsehaftlicben Fertigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen werden müssen. Die Mädchen müssen in dieser Prüfung nachweisen, daß sie imstande sind, eine Familienmutter kurze Zeit im Haurhalt zu vertreten. Es wird erwartet, dass die Schülerinnen folgende Arbeiten aufführen können: 1. Kochen: An einfachen Speisen mit durchschnittlich kurzer Zubeieitungsdauer sollen die wichtigsten Vorgänge, wie Kochen, Dünsren, Braten und Backen vorgeführt und erklärt werden, ':. B. a) Getränke: Milch, Kakao, Kaffee, Tee. b) Suppen: Milch-, Obst-, Gemüse- und Fleischsuppen. c) Fleischspeisen: Kotlett, Schnitzel. Leber, Bratklops. d) Tunken: Helle und dunkle Mehlschwitzen. e) Kartoffeispeisen: Salz- und Bratkartoffeln, Kartoffelbrei .und Kartoffelpuffer. f) Gemüse: Wurzeln, Spinat, Blumenkohl, Reis, eingekochtes Gemüse tischfertig machen. g) Salate: Kartoffel-, Grün-, Obstsalat. h) Mehlspeisen: Eier-(Pfann)Kuchen, Nudeln. i) Eierspeisen: Gekochte Eier, Spiegeleier, Rührei. k) Süsspeisen: Gekochtes Obst, einfacher Kuchen (Backpulver- oder Hefeteig). Zwei Eintopfgerichte. Ueber Einkauf, Preis und Aufbewahrung der wichtigsten Lebensmittel muss Auskunft gegeben werden können. ' 2. Hausarbeit: Säubern des Fussbodens, Abstauben der Möbel und Teppiche. Abwaschen des Ess- und Kochgeschirrs, Reinigen der Bestecke. Reinigen der Küche und des Kochherdes. Herrichten des Schlafzimmers (Lüftung, Säuberung, Bettenmachen). Tischdecken. — Pflege von Zimmerpflanzen und Schnittblumen. 3. Wäsche: Waschen kleinerer Gegenstände aus Seide, Kunstseide, Wolle, Leinen und Baumwolle, wie Strümpfe, Handschuhe, Kragen, Zierdecken. Legen und Rollen (Mangeln) der Wäsche. Plätten (Bügeln) von einfachen Wäschestücken. Fleckenbeseitigung. Aus jedem der drei Arbeitsgebiete ist von jeder Schülerin eine Aufgabe durchzuführen. Sie muss aber auch über weitere in 1.—3. angeführte Arbeiten Bescheid geben können. Die Benützung eines Koch- und Haushaltsbuches ist gestattet. Die Prüfung findet in der Regel an der Aufnahmdanstalt statt Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Leiter (Leiterin), einer Studienrätin der Anstalt, einer Gewerbelehrerin (technische Lehrerin, Hauswirtsehaftslehrerin) und einer Vertreterin der Abteilung Volkswirtschaft-Hauswirtschaft im Deutschen Frauenwerk (Mutter von schulpflichtigen Töchtern). Ort: Vollanstalt (bzw. Mittelschule, Volks-Berufsschule). Die sachlichen Ausgaben der Prüfung sind von den Schülerinnen zu erstatten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn das Versetzungszeugnis nach OII in Nadelarbeit wenigstens genügend ist und auf den drei Prüfungsgebieten (Kochen, Hausarbeit, Wäsche) wenigstens ein genügendes Ergebnis erzielt wird. Die Schülerin erhält von der Schule eine amtliche Bescheinigung über das Ergebnis (bestanden — nicht bestanden —) der Prüfung. Berlin, den 23. Juni 1936. . Der Reichs- und Preussische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. Wenn auch dieser Erlass für unsere jüdische weibliche Jugend nicht von unmittelbarer Bedeutung ist, so erachten wir es doch für notwendig, den Ausführungsbestimmüngen unsere Aufmerksamkeit zuzuwenden, im Hinblick auf die Möglichkeiten hauswirtschaftlicher Ausbildung, die unseren Mädchen zur Verfügung stehen. Wie hoch die hauswirtschaftliche Ausbildung eingeschätzt wird, ersehen wir aus der Bestimmung, dass vor einer wissenschaftlichen Weiterbildung jedes junge Mädchen die einfachsten hauswirtschaftlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen muss. Dieses Ziel zu erreichen, war schon seit Jahren das Bestreben der jüdischen Frauenbewegung und der für die weibliche Erziehung maßgebenden Stellen. Aber leider fehlt jede Handhabe zu einer zwangsläufigen Durchführung für dieses Mindestmass an haus wirtschaftlicher Ausbildung; die, heute mehr denn je, ein dringendes Erfordernis für jedes jüdische Mädchen, im Lebens¬ und Berufskampf bedeutet. Wir haben in Deutschland fünf jüdische konzessionierte Haushaltungsschulen — in Berlin, Breslau, Köln, Frankfurt a. M. und Wolfratshausen (letztere landwirtschaftlieh) —, die mit einer A bschlussprüfung eine vollwertige hauswirtschaftliche Ausbildung mit Aufstiegsmöglichkeiten (Hauspflegerin, Kindergärtnerin usw.) vermitteln. Aber die Zahl derer, die dort aufgenommen werden, kann naturgeraa'ss nur begrenzt sein. Heime, Anstalten und Krankenhäuser sind bemüht, durch Aufnahme von Schülerinnen und Praktikantinnen eine teilweise Ergänzung zu schaffen. Ein Teil der ganz Jugendlichen wird jetzt durch die Grundlehre erfasst, die für die Mädchen in erster Linie Hauswirtschaft in ihrem Lehrplan aufweist. Trotz der Bemühungen all dieser Stellen und einer intensiven Berufsberatung sind unsere jüdischen jungen Mädchen und deren Mütter — auch dies muss ausgesprochen werden1 — noch nicht zu der Erkenntnis gelangt, wie hoen eine gründliche hauswirtschaftliche Ausbildung zu bewerten ist. Für jeden Beruf ist sie eine notwendige Vorbereitung und für den ureigensten weiblichen Beruf — den der Hausfrau und Mutter — die unerlässliche Grundlage Die Kenntnisse, die in dem Hauswirtschafts-Erlass als unbedingt und grundlegend von jedem 15-16jährigeni Mädchen verlangt werden, müssten auch in unseren Kreisen von jedem schulentlassenen Mädchen erworben werden... Auch den Hausfrauen erwächst eine wichtige Aufgabe bei der Aufnahme junger jüdischer Mädehen im Haushalt. Mehr als es leider im allgemeinen der Fall ist, müssten sie sich bewusst sein, hier eine Erziehungsaufgabe zum Nutzen der eigenen Gemeinschaft zu leisten. Wir wollen in diesen Blattern noch im Einzelnen auf die uns gegebenen Möglichkeiten hauswirtschaftlicher Ausbildung e!ng<- hen, aber was uns vor allem neben Schulen, Seminaren und anderen Ausbildungsstätten not tut, ist das Verständnis und die Wertschätzung für den h a u s av i r t s c h a f 11 i c h e n B e r u f, der von Flauen, und Mädchen, und nicht zuletzt auch von den Männern, als gleichwertig neben andere Frauenberufe zu stellen ist. St. F. DANZAS&C?Ab^ebi°lu"ng für Auslands-Umzüge FRÜHER ALBERT HERZ Frankfurt am Main Gutleutstr. 31 Tel. 30041 Transporte nach allen Ländern in Lifts u. Sammelladungen per Bahn u Rhein. Fachmännische Beratung. Sachgemäße Verpackung, Lagerung, Versicherung