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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1936-11-01 · 2 (11.1936) · p. Seite 18

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
15 (1936-1937)
Issue
2 (11.1936)
Date
1936-11-01
Page
Seite 18 (sequence 20)
Language
German
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Seite IS Museum jüdischer Altertümer — Rothschild-Museum Die Oeffnungszeiten des Museums sind künftig: Montag Mb Freitag von 10—13 Uhr, sowie jeden ersten und dritten Sonntag im Monat von 10—13 Uhr. Der Eintritt ist frei. Gemeindebibliothek Bücherausleihe: Montag bis Donnerstag 12—13 und 16—17 Uhr; Freitag 12—13 Uhr. Mittwoch; 19—21 Uhr Lesezeiten: Samstag: 101/*—13, 15%—18 Uhr; Dienstag: 19—21 Uhr; Donnerstag: 19—21 Uhr. Sprechstunden der Gemeinderabbiner Dr. Hoff mann, Dominikanerplatz 16, Fernspr. 22024, 15—16 Uhr — Dr. Horovitz, Unterlindau 21, Fernspr. 77963, 15—16 Uhr (ausser Mittwoch) — Dr. L e m 1 e, Miquelstr. 3, Fernspr. 75185, Montag, Mittwoch, Freitag 15 — 16 Uhr — Dr. Salzherger, Eschersheimerlandstrasse 67, Fernspr. 56920, löVa—16}£ Uhr — Dr. S e 1 i g m a n n, Böhmerstr. 5, ptr., Fernspr. 51184, 17—18 Uhr. — Rabbiner Kirschbaum, Rabbinatsassessor, Roteckstr. 11, Fernspr. 45281, 14—15 Uhr, ferner in der Rabbinischen Lehranstalt „Jeschiwah", Theobald Christstrasse 6, Fernspr. 45673, Donnerstag 10—12 Uhr — Gefängnisseelsorger Dr. Braun, Im Sachsenlager 13, Fernspr. 55135, 15—16 Uhr. Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden. Bekanntmachungen des FWedhofaamtes Grabsteine Auf unseren Friedhöfen, insbesondere auf den Friedhofen au der Rat-Beil-Straße und in Bockenheim, befinden sich eine Anzahl Grabsteine, die nicht mehr standsicher sind, so dass sie umzustürzen drohen. Die Verfügungsberechtigten sind haftpflichtig und werden aufgefordert, die Standsicherheit der Denksteine einer Nachprüfung zu unterziehen und die erforderlichen Maßnahmen schnellstens in die Wege zu leiten. Soweit dieser Aufforderung nicht entsprochen wird, müssen die nicht standfesten Grabsteine durch das ^Friedhof samt umgelegt werden. Oeffnungszeiten der Friedhöfe Die Friedhöfe an der Rat Beilstrasse und an der Eckenheimerlandstrasse sind in der Zeit vom 1. November bis 15. Februar von TVs — 17 Uhr geöffnet. Freitags wird eine Stunde vor Beginn des Sabbats geschlossen. Samstags und an den jüdischen Feiertagen sind die Friedhöfe geschlossen. Gedächtnislichter Zum Andenken an Verstorbene können in den Gemeindesynagogen Gedächtnislichter. gebrannt werden. Die im Voraus zahlbaren Gebühren betragen: Für ein Licht am Jahrzeitstag Em. 1.— für ein Licht währenddes Trauerjahres (11 Monate und am ersten Jahrzeitstag) Em. 60.— v für ein ewiges. Licht am Jahrzeitstag Em. 100.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag einschliesslich Verrichtung des Kaddischgebets Em. 200.— Gehinden In der Synagoge' am Dominikanerplatz wurde eine Geldbörse mit Inhalt gefunden, kann dieselbe bei der Kasse der Israelitischen Gemeinde, Fahr gasse 146, Zimmer 37, in Empfang nehmen. (Frauensynagoge) Die Eigentümerin M. S. Feitier Reuferweg 77 Telefon 51704 Versicherungen aller Art Verwaltungen Bekanntmachungen des Steueramts | j Alle Kultussteuer- und Gemeindegeldzahlungen sind an die Steuerkasse der Israelitischen Gemeinde, Fahrgasse 146, (Postseheckkonto Nr. 800 Ffm.) zu leisten. Ausgenommen sind lediglich Zahlungen auf Rückstände, die sich in Vollstreckung befinden. Solche Rückstände sind an die Finanzkasse zu leisten, von der sie vollstreckt worden sind. a) KultnsSteuer und Gemeindegeld 1935/36 Die Kultussteuer- und Gemeindegeldveranlagungen sind den Pflichtigen zugegangen und sind in voller Höhe fällig. Wir ersuchen die Gemeindemitglieder dringend, die noch bestehenden Rückstände unverzüglich zu entrichten. b) Kultnssteuer pro 1936 der Veranlagten. Soweit die Veranlagungsbescheide sich bereits in dem Besitz der Pflichtigen befinden, sind an den bekannten Terminen, 10. 6., 10. 9., 10. 12. 1936 und 10. 3. 1937, die auf den Veranlagungen vermerkten Raten zu zahlen. Soweit die JVeranlagungsbescheide noch nicht in den Besitz der Pflichtigen gelangt sind, sind an den vorstehenden Terminen Vorauszahlungen in der Höhe eines Viertels der Kultussteuer 1935, einschliesslich des Gemeindegeldes, zu zahlen. Diese Zahlungen werden auf die endgültige Veranlagung angerechnet. c)Kultusstener pro 1936 der Nur-Lohnsteuerpflichtigen. Die Veranlagungen sind den Pflichtigen zugegangen. Die eine Hälfte war bereits am 15. Mai fällig, die zweite Hälfte war am 1. November 1936 zu zahlen. d) Nur-Gemeindegeldpflichtige. Die Veranlagungen sind den Pflichtigen zugegangen. Das Gemeindegeld ist längst fällig gewesen. NachvergeblicherMahnungerfolgtdieBeitreibung zuzüglich der Kosten durch die zuständige Vollstreekungsstelle des Finanzamtes. Die Steuerkasse der Israelitischen Gemeinde ist werktäglich von 8% bis 12% Uhr geöffnet. Die Sprechstunden finden zu gleicher Zeit statt. Für ältere und gebrechliche Personen steht der Personenaufzug zur Benutzung frei. Ffm., den 1. November 1936. VORSTAND DER ISRAELITISCHEN GEMEINDE Steueramt Glaserei Rechneigrapenstr.10 ZerlrocIieiieFensierscteilign? BUdereinrahmungen Dann nurLlßIlIßDSKflUD Tel. 20141 Gegr. 1877 $ie fitteffe jfiMföe 28äf<*eref Sranlfurtf Wäscherei Schönthal-Fischer $<*e i$ fi&ernommen $fe »äft&e Mxb in alf&efatmfer W rnifr ft&onenD &eljanl>ett. Wäscherei Wallerstein Die Anzeigen Verwaltung berät Sie gerne bei der Ausführung Ihrer Anzeige h£ "! gl NachMaß! IL Ifl.Mflfl-ÄDZDÖ VOIl MU0.-al2O.-< \ Sport-Anzüge m. 2 Hosen u. 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