Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 15 (1936-1937)
- Issue
- 2 (11.1936)
- Date
- 1936-11-01
- Page
- Seite 17 (sequence 19)
- Language
- German
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Seite 17 Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Bekanntmachung Neuwahl der Gemeindevertretung Als Wahltag ist Donerstag, der 17. Dezember 1936, bestimmt. Zu wählen sind 36 Gemeindevertreter. Die. Wahl ist unmittelbar und geheim und findet nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Hiermit fordern wir zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Die Wahlvorschläge sind spätestens am 26. November 1936, nachmittgs 19 Uhr, im Gemeindehaus, Fahrgasse 146, Zimmer 53, innerhalb der Geschäftsstunden beim Gemeinclevorstand einzureichen. Wahlberechtigt sind ohne Unterschied des Geschlechts alle Gemeindemitglieder, die das 20. Lebensjahr vollendet haben und bei Auslegung der Wählerliste, d. h. am l. Oktober 1936, mindestens 1 Jahr Mitglied der Gemeinde sind. Das Wahlrecht kann nur von solchen Migliedern ausgeübt werden, die in die Wählerliste eingetragen sind. Nicht wahlberechtigt sind solche Gemeindemitglieder, die mit ihren durch Gemeindebeschhi « festgesetzten Reitragsverpfiichtungen länger als 6 Monate seit Fälligkeit im Küekstand sind- Wählbar ist jedes wahlberechtigte Gomeindemitglicd, das mindestens 25 Jahre alt. ist. Jeder Wahlvorschlag muss, sofern er von einer Wählergruppe eingereicht wird, die bisher schon durch eine selbständige Fraktion in der Gemeindevertretung vertreten war, von mindestens 200, andernfalls jedoch von mindestens 1000 Wahlberechtigten unterzeichnet sein und darf nicht mehr Namen enthalten, als Gemeindevertreter zu wählen sind. Der gleiche Name kann in mehreren Wahlvorschlägen enthalten sein. Ausser den Namen der vorgeschlagenen Gemeindevertreter darf jeder Wahlvoisehlag eine beliebige Anzahl von Ersatzvertretern namhaft machen, die als solche besonders zu bezeichnen sind und sowohl für den gesamten Wahlvorschlag als auch nur für einzelne bestimmte Namen des Hauptvorschlags bnannt werden können. Die Bewerber sind mit Ruf-, Familiennamen und Adressen in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Jne Unterzeichner der Wahlvorsrhläge sollen ihren Unterschriften die Angabe ihres Berufs und ihrer Wohnung beifügen. Für die Prüfung der Wahlvorschläge durch den Gemeindovorstand and Beseitigung etwaiger Mängel der eingereichter, Vorschläge wird auf § 10 der Wahlordnung verwiesen. Der an erster Stelle stehende Unterzeichner eines Wahlvorschlags gilt als Vertrauensmann der sämtlichen Unterzeichner und als bevollmächtigt für die Verhandlungen mit dem Gemeindevorstand über Abänderung oder Rücknahme des Vorschlags. Der an zweiter Stelle stehende Unterzeichner gilt als Stellvertreter des Vertrauensmanns. Wenn Wahlvorschläge nicht rechtzeitig innerhalb der gesetzten Frist eingehen, findet eine Wahl nicht statt. In diesem Fall ist eine Neuwahl innerhalb von drei Monaten nach dem angesetzten Wahltag anzuberaumen. Wenn nur ein gültiger Wahlvorschlag rechtzeitig eingegangen ist, so gelten die in demselben bezeichneten Personen ohne Vornahme einer Wahlhandlung als gewählt. Die Wahlordnung und die auf die Wahl bezüglichen Bestimmungen der Gemeindeverfassung können täglich von 9—12 Uhr und 3—6 Uhr im Gemeindehaus, Zimmer 46, eingesehen werden. Frankfurt am Main, den 22. Oktober 1936 Vorstand der Israelitischen Gemeinde b'estattungsweseri Zur Vermeidung von Unklarheiten über das Verhältnis des Vereins „Gegenseitigkeit" zur Gemeinde und die vna ihm seinen Mitgliedern gegenüber bei eintreteud^n Sterbet!-m übernommenen Verplichtungen wird folgendes bekanntgegeben: Die Mitglieder des Vereins „Gegenseitigkeit" haben satzungsgemäss Anspruch auf die Liebestätigkeit der dahier bestehenden Chevvroth sowohl bei eintretenden Sterbefällen als auch bei der Bestattung der Verstorbenen. Diese Tätigkeit beschränkt sich" jedoch auf die herkömmlichen Funktionen, wie das Rezitieren der Sterbegebete, das ,.Abheben", die Anfertigung des rituellen Sarges, die rituelle Waschung und Einkleidung der Leiche und die Belei ligung bei der Beerdigung und beim Zuschaufeln des Grabes. Der Verein „Gegenseitigkeit" ist eine selbständige Einrichtung, die \ erwaltungsmässig mit der Gemeinde -n keinerlei Zusammenhang steht. Wer die oben erwähnten Leistungen des Vereins, bezw. der Hhewroth in Anspruch zu nehmen wünscht, hat .-sich an dun Beamten des Vereins „Gegenseitigkeit", z. Zt. Herrn Meier Nusbaum, Dominikanerplatz 8, Tel. 26884, zu wenden und gegebenenfalls unter Angabe der Personalien von dem Sterbefall Mitteil an'/u inachen. Dagegen hat der Verein mit der Ueberf ührung der Leiche nach dem Friedhof, mit ihrer Bestattung und den damit zusammenhängenden amtlichen Maßnahmen nichts zu tun; auch stellt er keine Leichenwachen. Dies ist Sache des Friedhofsamts der Israelitischen Gemeinde (Beerdigungskommissar S. Grünebaum), Fernsprecher 52041. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen des Vereins „Gegenseitigkeit" ersparen seine Mitglieder lediglich die Kosten für die Anfertigung des rituellen Sarges, alle anderen Gebühren, welche mit der Bestattung zusammenhängen, werden wie in allen Fällen von der Gemeinde berechnet. Eingehende Auskunft erteilt das Friedhofsamt der Israelitischen Gemeinde, Fahrgasse 146, Fernsprecher 52041 Öder 27544. Vorstand der Israelitischen Gemeinde Krankenhaus der Israelitischen Gemeinde Ausvser unter den im Telefonbuch angegebenen Fernsprechanschlüssen (48851 — 53) ist die Privatabt. eilung des Krankenhauses unter der Anschlussnummer 419 3 0 zu benutzen. Die Angehörigen von Patienten der Privatabteilung werden gebeten, diese Nummer zu benutzen. Schulgeld - Mahnung Ueberweiscn Sie allmonatlich, spätestens bis zum 15. jeden Monats, das fällige Schulgeld! Ersparen Sie uns die Arbeit des mit Kosten für Sie verbundenen Einziehungsverfahrens. Schulgeldkasse des Philanthropins Fahrgasse 146 Postscheckkonto Firn. No. 14 CHANUKKA* LEUCHTER ' .,. t ^VV.V^i^WSflfS» i '■' :* -'• -tIv ^m'^'ä Louis Vbimon KViKÄISeftSTJBÄSJ^^-^^'^ Gemde.- Mitglied Jacken Mäntel Füchse — Besätze Umarbeitung-n, Reparaturen Billigste Preise — Kein Laden I. Schauspielbaus KriPflPr Bürgersir. 12 III IUI) Ol AmSchauspiell ISUPA Israelitische Suppenanstalt, Frankfurt a. Main Die Mitglieder unseies Vereins werden hindurch zu einer Mitgliederversammlung auf den 23. November 1936. 17 Uhr nachm, in ur.ser Vereics'okal TnEOSALD CHRISTSTRASSE 5 eingeladen. TAGESORDNUNG: 1. Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Ge chäftsjahr. 2. Vorlage des Rechnungsabschlusses für das 'Geschäftsjahr vom 1. Jan.—31. Dez. 1935. 3. Feststellung des Etats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar-31. Dez. 1936. 4 Ent astung des Vorstandes. 5. Diverses. Für den Fall, dass di» Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig sein so'lte, wiid hiermit auf den 23 November 19 6, 17lAt Uhr zu tiner zweiten Mitgliedei Versammlung in das gleiche Lokal mit gleicher Tagesordnung eingeladen, die dann ohre Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Der Vorsitzende: Dr. Oscar Klau Streng rituelles Altersheim Frankffurt-M., Wöhlerstr. 6 Wird am 1. Dez. eröffnet! Die Verpflegungssätze sind: 3 bettiges Zimmer montl. M. 70.— 2 bettiges Zimmer montl. M. 80.— 1 bettiges Zimmer montl. M. 90.— Meldungen schriftlich an die Geschäftsstelle Frankfurt-M., Quinckestraße 24 II, z. Hd. v. Frl. Meyerowitz Corscts nach Maß Großes Lager in fertigen Corsets, Gummischlüpfer Büstenhalter Goethes'raß« 20 I. im Hause Cafe Riccardo T. 23195