Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 14 (1935-1936)
- Issue
- 12 (9.1936)
- Date
- 1936-09-01
- Page
- Seite 456 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 456 An die Gemeindemitglieder! Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Auflegung der Wählerliste für die Wahl zur Gemeindevertretung Gemäß §§ 15 und 16 der Gemeindeverfassung wird hiermit bekanntgemacht, daß die Liste der wahlberechtigten Gemeindemitglieder in der Zeit vom 1. — 15. Oktober 1936 im Gemeindehaus, Fahrgasse 146, Zimmer 46, während der Dienststunden (8 — 12 Uhr vormittags und 8 — 6 Uhr nachmittags) zur öffentlichen Kenntnis und Einsichtnahme aufgelegt wird. Während der Zeit der Auflegung kann jedes Gemeindemitglicd gegen die Richtigkeit der Liste beim Gemeinde vorstand schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erheben, üeber diesen Einspruch entscheidet der Vorstand. Wahlberechtigt sind ohne Unterschied des Geschlechts alle Gemeindemitglieder, die das zwanzigste Lebensjahr vollendet haben und bei Auslegung der Wählerliste mindestens ein Jahr Mitglieder der Gemeinde sind. Nicht wahlberechtigt sind solche Gemeindemitglieder, die mit ihren durch Gemeindebeschluss festgesetzten Beitragsverpflichtungen länger als sechs Monate seit Fälligkeit im Rückstand sind. Frankfurt a. ML, 7. September 1936 VORSTAND DER ISRAELITISCHEN GEMEINDE Schulgeld - Mahnung Uebcrweiscn Sic allmonatlich, spätestens bis z u m 15. jeden Monats, das fällige Schulgeld! Ersparen Sie uns die Arbeit des mit Kosten für Sie verbundenen Einziehungsverfahrens. Schulgeldkasse des Philanthropiiiri Fahrgasse 146 Postscheckkonto Ffm. No. 14 Museum jüdischer Altertümer — Rothschild-Museum Die Oeffnungszeiten des Museums sind künftig: Montag bis Freitag von 10—13 Uhr, sowie jeden ersten und dritten Sonntag im Monat von 10—13 Uhr. Der Eintritt ist frei. Gemeindebibliothek Bücherausleihe: Montag bis Donnerstag 12—13 und 16—17 Uhr; Freitag 12—13 Uhr. Mittwoch; 19—21 Uhr Lesezeiten: Samstag: lOVa—13, 15%—18 Uhr; Dienstag:" 19—21 Uhr; Donnerstag: 19—21 Uhr. Sprechstunden der Gemeinderabbincr Dr. Hoff mann, Dominikanerplatz 16, Fernspr. 22024, 15—16 Uhr —Dr. Horovitz, Unterlindau 21, Feruspr. 77963, 15—I6V2 Uhr (ausserMittwoch) — Dr. Lemle, Miquelstr. 3, Fernspr. 75185, Montag, Mittwoch, Freitag 15 —16 Uhr — Dr. Salzberger, Eschersheimerlandstrasse 67, Fernspr. 56920, 15Vs—16^ Uhr — Dr. Seligmann, Böhmerstr. 9, ptr, Fernspr. 51184, 17—18 Uhr. — Rabbiner Kirschbaum, Rabbinatsassessor, Roteckstr. 11, Fernspr. 45281,14—15 Uhr, ferner in der Rabbinischen Lehranstalt „Jeschiwah", Theobald Christstrasse 6, Fernspr. 45673, Donnerstag. 10—12 Uhr— Gefängnisseelsorger Dr. Braun, Im Sachsenlager 13, Fernspr. 55135, 15—16 Uhr. Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden. Bekanntmachungen des Friedhofsamtes Oeffnungszeiten der Friedhöfe Die Friedhöfe an der Rat-Beilstrasse und an der Eckenheimcr- Landstr. sind bis 15. September von 7 Uhr bis 19 Uhr, vom 15. .September bis 15. Oktober-von 7 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. — Freitags wird eine Stunde vor Beginn des Sabbats geschlossen. Samstags und an den jüdischen Feiertagen sind die Friedhöfe geschlossen. Meldung von Sterbefällen Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachrichtigung des Friedhofsamtes (Fernspr.-Sammelnuinmer Zepp. 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten Die Leica von Ehrenfeld ZEIL 104 Ihr Photo «Apparat! Aus Anlass des an den bevorstehenden hohen Feiertagen zu erwartenden starken Synagogenbesuchs ersuchen wir die Gemeindemitglieder dringend, (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Vornahme der Beerdigung. Gedächtnislichter Zum Andenken an Verstorbene können in den Gemeindesynagogen Gedächtnislichter gebrannt werden. Die im Voraus zahlbaren Gebühren betragen: Für ein Licht am Jahrzeitstag Rm. 1.— für ein Licht währenddes Trauerjahres (11 Monate und am ersten Jahrzeitstag) Em. 60.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag Rm. 100.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag einschliesslich Verrichtung des Kaddischgebets Rm. 200.— Grcmeindcgärtnerei Die Gemeindegärtnerei (Neuer Friedhof, Eckenheimerlandstrasse 238, Tel. 52043) übernimmt sämtliche vorkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde. Sie befaßt sich insbesondere mit der Pflege von Gräbstätten und mit der Bepflanzung mit Grabpflanzen und Blumen. Die Pflege kann jahresweise oder auf dauernd bestellt werden. Fachmännische Beratung und Kostenvoranschläge werden bereitwillig und unverbindlich durch die Gemeindegärtnerei (Eckenheimerlandstrase 238, Tel. 52043) oder durch das Gemeindebüro ( Fahrgasse 146, Tel. 27544) erteilt. Gemeindemitglieder werden gebeten, sich bej Bedarf an Topfpflanzen und Schnittblumen an die Gemeindegärtnerei oder an deren Verkaufsstellen auf. den Friedhöfen zu wenden. Bestellungen werden ins Haus geliefert. Verkaufszeiten: werktäglich während der Oeffnungszeit der Friedhöfe, Sonntags von llVa—13 Uhr. Gärtnerische Unterhaltung von Grabstätten auf Friedhofsdauer Die Gebühren für die gärtnerische Unterhaltugvon Grabstätten auf Friedhofsdauer für alle Gemeinden friedhöfe betragen: Stufe I Grünbepflanzung für ein Grab......... RM. 500.- für zwei zusammenliegende Gräber RM. 700.- für jedes weitere angrenzende Grab RM. 200.- Sfufe II Grünbepflanzung mit Blumengruppen für ein Grab . . ... . , . . RM. 1100.- für zwei zusammenliegende Gräber RM. 1500.- für jedes weitere angrenzende Grab RM. 400.- Zuwendungen Die Gemeindebibliothek erhielt Buchspenden von Herrn Rabbiner Dr Horovitz.. vor aen »ynagogengeoauaen Ansammlungen unter allen Umständen zu vermeiden und deshalb keine Treffpunkte vor den Synagogen zu vereinbaren, vor den Synagogen nicht durch Stehenbleiben den Verkehr zu behindern, sondern sofort weiter zu gehen und insbesondere auch an den Vorabenden der Festtage und nach Beendigung des Gottesdienstes am Versöhnungstag das An- und Abfahren vor den Gotteshäusern zu unterlassen. Vorstand der Israelitischen Gemeinde