Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 14 (1935-1936)
- Issue
- 11 (8.1936)
- Date
- 1936-08-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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FRANKFURTER ISRAELITISCHES GEMEINDEBLATT Amtliches Organ der Israelitischen Gemeinde Das Gemeindeblatt erscheint monatlich. Bezugspreis für Gemeindemitglieder vierteljährlich 45 Rpfg. (einschl. Zustellungs- und Erhebungskosten). — Preis der Einzelnummer 25 Rpfg. — Jahres bezug für Nichtmitglieder der Gemeinde RM. 3.- zuzüglich Porto. — Schriftleitung: Fahrgasse 146; Fernsprecher: SammelnummerH. 27544. — Postscheckkonto: Frankfurt a. M. 33521. — Anzeigenverwaltung: M. Isaao & Co., Reineckstr. .17/19, Telefon: 24888. — Anzeigen nach Tarif. — Anzeigenschluss für die nächste Nummer: 3. Sept. 1936 — Die Schriftleitung übernimmt für den Inhalt des Gemeindeblattes nur die preßgesetzliche Verantwortung. Nachdruck nur mit Erlaubnis der Schriftleitung gestattet. 14. Jahrgang Frankfurt a. M., August 1936 Nr. 11 Postscheckkonto: FRANKFURT A. M., August 1936 Jüd. Wohlfahrtspflege Konto N., Nr. 86776 QuinAestraße 26, Anruf 42079 Ein Jahr lang haben wir uns nicht an die Öffentlichkeit gewandt und ^unsere Arbeit in der Stille geleistet. Wir haben im Laufe des Sommers mit Aufbietung all unserer Kräfte 300 hilfsbedürftige Kinder neu zur Verpflegung aufgenommen, sodass der Kreis der von uns betreuten Personen zur Zeit 1300 erfasst. Durch diese erhöhte Inanspruchnahme sind unsere Mittel vorzeitig und fast restlos erschöpft. Schnellste Hilfe ist notwendig, um unser Hilfswerk fortsetzen zu können. Am Sonntag, den 30. August 1936 wird eine Haussammlung für die Jüdische Notstandsküche durchgeführt. Unsere Sammler werden in jedes jüdische Haus kommen; wir bitten dringlichst, den Beitrag bereitzulegen. Jüdische Mitbürger, unterstützt uns im Kampf gegen den Hunger! JÜDISCHE NOTSTANDSKÜCHE Johanna Baer Sanitätsrat Dr. Ettlinger Therese Freimann Das Schriftwort Der Zehnte — Maaser von Max Dienemann Im 5. B. M. 14 V. 22 beginnt eine Verordnung über den sogenannten „zweiten Zehnten", der neben dem Zehnten auszusondern ist, welcher regelmässig an den Leviten zu geben war. Dieser zweite Zehnte oder dessen Wert sollte ins Heiligtum gebracht und dort an geweihter Stätte verzehrt werden. Unter bestimmten Umständen gehörte dieser zweite Zehnte den Armen. Diese Verordnung nun wird von der agadischen Bibeldeutung mit mehrfacher Deutung begleitet, aber dabei verschiebt sich unwillkürlich das Thema, und es wird von dem Zehnten gesprochen, als wäre es der hauptsächliche, der an den Leviten abzugebende. Das ist auch nicht verwunderlich, denn dieser ist es ja, bei dem eine Entäusserung, ein wirkliches Opfer eintritt, an ihn knüpft der Zehntgedanke an, der in unserer Mitte zu neuer Aktualität erwacht, an den alle über die zwangsmässige Steuer hinausgehende freiwillige Leistung anknüpft. Die Bibel verordnet: „Zehnten sollst, verzehnten du alle Einkunft deiner Saat, was Jahr um Jahr vom Feld hereinfährt". Das wird mit dem Vers aus den Sprüchen Salomos 28,22 in Verbindung gebracht: „Nach Reichtum geizt der Missgünstigei und weiss nicht, daß Mangel über ihn kommen wird". Dazu die folgende Erzählung: „Es war ein Mann, der seinen Zehnten abführte, wie es sich gehört. Er hatte ein Feld, das brachte tausend Mass, davon führte er hundert Mass als Zehnten ab. Von dem Ertrag konnte er sich und sein ganzes Haus sein Leben lang ernähren. Als er zum Sterben kam, rief er seinen Sohn und sprach zu ihm: „Achte wohl auf das Feld, so und so viel trägt es, so und so