Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 14 (1935-1936)
- Issue
- 9 (6.1936)
- Date
- 1936-06-01
- Page
- Seite 341 (sequence 15)
- Language
- German
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Seite 341 s nartumerien : %ileffh-ÄrtikeJ gut und preiswert [ DR. ALBERSHEIM K A IS ER ST RA SS E 9 Steuerbescheids für das nächstfolgende Rechnungsjahr 1937/38 die Steuerpflichtigen an den entsprechenden Terminen Vorauszahlungen zu entrichten. Die Vorauszahlungen betragen an jedem Termin je ein Viertel, bei den Lohnsteuerpflichtigen je die Hälfte der für das vorausgegangene Rechnungsjahr veranlagten Kultussteuer. Die Vorauszahlungen werden auf die endgültig veranlagte Kultussteuer verrechnet. D. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 6 vom Hundert erhohen. Ausserdem tritt die kostenpflichtige Beitreibung der fälligen Beträge, nach vorausgegangener ebenfalls kostenpflichtiger Mahnung durch die Vollstreckungsstelle der zuständigenFinanzk a s s e ein. E. Für diejenigen Lohn- und Gehaltsempfänger, die von den Finanzämtern nicht zur Reichseinkommensteuer veranlagt werden, gelten folgende Sondervorschrifen: 1) Maßstab der Veranlagung ist der im Kalenderjahr 1935 einbehaltene und vorschriftsmässig abgeführte Lohnsteuerbetrag. 2) Ist im Zeitpunkt der Veranlagung der Lohnsteuerbetrag pro 1935 nicht bekannt, so werden andere zuverläßige Unterlagen, z. B. Auskunft des Steuerpflichtigen oder seines Arbeitgebers oder Errechnung durch das veranlagende Steueramt zugrunde gelegt. Ist keine dieser Feststellungsmöglichkeiten gegeben, so wird der für das Rechnungsjahr 1935/36 erhobene Kultussteuerbetrag der Veranlagung zugrunde gelegt. Gegebenenfalls ist freie Schätzung durch die Veranlagungsbehörde zulässig. F. Wenn im Einzelfalle für fällige Steuerbeträge Ratenzahlungen zugelassen werden, so wird bei nicht fristgemässer Zahlung einer Rate die gesamte Steuerschuld fällig. G. Steuererleichterungen irgendwelcher Art werden nur unter der ausdrücklichen Bedingung der weiteren Zugehörigkeit zur Gemeinde bewilligt. H. Einsprüche gegen die Veranlagung sind innerhalb 4 Wochen nach Zustellung des Steuerbescheids zu erheben. Nicht rechtzeitig eingelegte Einsprüche bleiben unberücksichtigt. Alle Einsprüche und sonstigen auf die Kultussteuer bezüglichen Anträge sind unter Angabe der Steuernummer und der genauen Anschrift des Pflichtigen, ferner auch des zuständigen Finanzamts und der dortigen Steuernummer ausschliesslich an den Vorstand der; Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt amMain zu richten. Auf Grund des vorstehenden Gemeindebeschlusses (Steuerbeschlusses) ist am 30. 3./1. 4. 1936 ein weiterer Gemeindebeschluss (Umlagebeschluss) ergangen. Letzterer stimmt hinsichtlich der Festsetzung des Steuersatzes und des Gemeindegelds sowie der Veranlagung und Erhebung dieser Abgaben mit dem Steuerbeschluss überein. Er ist seitens des Herrn Polizeipräsidenten in Frankfurt a/Main als Aufsichtsbehörde durch die nachstehend abgedruckte Verfügung vom 9. 5. 1936 genehmigt worden. Vorstand der Israelitischen Gemeinde Der Polizeipräsident in Frankfurt am Main. Frankfurt a. M., Hohenzollernplatz 11. An den Vorstand der Israelitischen Gemeinde Frankfur t/M a i n Fahrgasse 146 Geschäftszeichen und Tag Ihres Schreibens Meines Schreibens Va1 25M 9. 5. 36. Der Umlagebeschluss über die zu erhebende Kultussteuer 1936/37 vom 30. 3. wird hiermit genehmigt. 1. 4. 1936 In Vertretung: (gez.) Frhr. von Diepenbroick-Grüter Beglaubigt: (gez.) Roth Polizei-Kanzlei-Angestellter Schulgeld für das Philanthropin Die Zahlungsverpflichteten werden hierdurch nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß ab 1. April dieses Jahres das Schulgeld nicht mehr an die Städtische S tcuerkasse, sondern ausschliesslich an die S c h u 1 g e 1 d k a s s e d e s Ph i 1 an t h r opi ns, Fahrgasse 146,PostscheckkontoNo. 14, Kassenständen Montag bis Freitag von?/« - 12V* Uhr, zu zahlen ist Bis zum Empfang des Schulgeldzettels für das Schuljahr 1936/37 sind bis zum 15. jeden Monats 1/12 des vorjährigen Schulgeldbetrags an die, oben bezeichnete Schulgeldkasse zu entrichten. Frankfurt am Main, den 20. Mai 1936. Schulrat und Scuulgeidkasse des Philanthropins Beratung von Auswanderern In Devisen- und Transferangelegenhelten sowie Durchführung aller Formalitäten Steuersachen — Verwaltungen Dr. jur. Julius Sonn Frankfurt a. M., Horst Wesselplatz 14, II — Tel. 22798 Museum jüdischer Altertümer — Rothschild-Museum Die Oeffnungszeiten des Museums sind künftig: Montag bis Freitag von 10—13 Uhr, sowie jeden ersten und dritten Sonntag im Monat von 10—13 Uhr. Der Eintritt ist frei Gemeindebibliothek Bücherausleihe: Montag bis Donnerstag 12—13 und 16—17 Uhr; Freitag 12—13 Uhr. Mittwoch; 19—21 Uhr IjCsqz ßitßö Samstag: IOV2—13, löYa —18 Uhr; Dienstag: 19—21 Uhr; Donnerstag: 19—21 Uhr. Sprechstunden der Gemeinderabbiner Dr. Hoff mann, Dominikanerplatz 16, Fernspr. 22024, 15—16 Uhr — Dr. Horovitz,Unterlindau 21,Fernspr. Maingau 77963, 15—16% Uhr (ausser Mittwoch) — Dr. Salzberg er, Eschersheimer Landstr. 67, Fernspr. Zeppelin 56920, löVz—I6V2 Uhr — Dr. Seligmann, Böhmerstr. 9, part, Fernspr. Nr. 51184, 17-18 Uhr; ferner in der Rabbinischen Lehranstalt „Jeschiwa", Theobald Christstr. 6, Fernspr. Nr. 45673, Donnerstags 10—12 Uhr, 15—16 Uhr, außer Montag — Rabbiner Kirschbaum, Kabbinatsassessor, Rotteckstr. 11, Fernspr. Nr. 45281, täglich 14—15 Uhr — Dr. L e m 1 e, Miquelstraße 3, Fernspr. Maingau 75185, Freitags 9—11 Uhr — Gefängnisseelsorger Dr. Braun, Im Sachsenlager 13, Fernspr. Nr. 55135, 15—16 Uhr. 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