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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1936-06-01 · 9 (6.1936) · p. Seite 340

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
14 (1935-1936)
Issue
9 (6.1936)
Date
1936-06-01
Page
Seite 340 (sequence 14)
Language
German
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Seite 340 Frankfurter Künstler auswärts Ernst Wolff (Bariton) und Herbert Fromm (Orgel) gaben in New York mit Erfolg ein gemeinschaftliches Konzert. Das Programm enthielt Orgel- und Gesangswerke von Bach, Händel, Herbert Fromm. Drei in Frankfurt wirkende Künstler, Professor Felix Robert Mendelssohn (Gello), Theo Ratner (Geige), beide im Kulturbundorchester tätig, und Max Firnberg (Klavier) haben mehrere Hauskonzerte in Lugano veranstaltet und dabei ausgezeichneten Erfolg gefunden, den uns eine, für die drei Spieler höchst anerkennende Kritik des „Corriere del Tieino"bestätigt. * Der Mannheimer Kulturbund veranstaltete zwei Bühnenabende und brachte unter Leitung von Max Koninski (Berlin) die in Frankfurt bereits aufgeführten „Oestliehen Bilderbogen" von Nicolai Eljaschoff heraus. Edith Eisen heimer, Hans Assenheim und Max Firnberg hatten bei diesen Aufführungen wieder grossen Erfolg. 11 Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands 11 Strandbad Niederrad Nachdem der Zutritt zu den städtischen Luft- und Strandbädern fortan nur noch Ariern gestattet ist, hat der Herr Oberbürgermeister das Strandbad Niederrad den Mitgliedern der beiden hiesigen Gemeinden zur Benutzung freigegeben. Das Strandbad Niederrad steht daher unseren Mitgliedern, den jüdischen Schulen und Sportvereinen zum Besuch offen. Eintrittspreise und Strassenbahntarif (Haltestelle Friedrichslieim) wie bei den städtischen Bädern. Schulen und Sportvereine haben sich wegen gemeinschaftlicher Benutzung an das Sekretariat der Israelitischen Gemeinde. Fahrgasse 146, (Telefon 27544) zu wenden. Gemeindebcschluss betr. Kultussteuer vom 23. März /1. April 1936 A. Auf Grund der abgeänderten Steuerordnung der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main in der Neufassung vom 29. April 1935, 22. Mai 1935 und 27. Mai 1935, genehmigt durch Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten zu Wiesbaden vom 1. August 1935 werden für das Rechnungsjahr 1936/37 seitens der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main unter Vorbehalt der Abänderung im Laufe des Rechnungsjahres als Kultussteuer erhoben: 1) Ein Zuschlag von 27Vs vom Hundert zu der für das Kalenderjahr 1935 veranlagten Reiehseinkommensteuer oder der im Kalenderjahr 1935 einbehaltenen Lohnsteuer; 2) Ein Zuschlag von 3 31/3 vom Hundert zu der für das Rechnungsjahr 1936 zu entrichtenden Reichs Vermögenssteuer mit der Massgabe, dass dieser Zuschlag von denjenigen Vermögenssteuerpflichtigen erhoben wird, die als einkommensteuerfrei veranlagt sind oder bei denen der Zuschlag zur veranlagten Vermögenssteuer höher ist als der Zuschlag zur veranlagten Einkommensteuer. Im letzteren Falle wird ein Zuschlag zur Reichseinkommensteuer nicht erhoben; 3) Entsprechend dem bei den Kirchen gemeinden zur Erhebung gelangenden Kirchgeld ein Gemeindegeld, abgestuft von mindestens RM. 1.50 bis höchstens KM. 100.— gemäss der nachstehenden Staffel: Bei einer nach den vorstehenden Bestimmungen zu Ziffer 1 2 festgesetzten Kultussteuer von und RM. 0.— bis RM. 5.01 „ „ 30.01 60.01 100.01 150.01 200.01 300.01 400.01 600.01 900.01 1500.01 o.— 30.— 60.— 100.— 150.— 200.— 300.— 400.— 600.— 900.— 1500.— 3000.— RM. 1.50 3.— 5.— 10.— 15.— 20.— 25.— 30.— 35.— 40.- | 50.— f 75.- \ „ 3000.01 und höher „ 100.— Gemeindegeldpfichtig ist jedes volljährige Gemeindemitglied ohne Rücksicht darauf, ob es irgendwelche Reichs- oder Kultussteuern entrichtet. Für Ehegatten, die nicht getrennt zur Kultussteuer veranlagt sind, wird das Gemeindegeld nur einmal veranlagt und erhoben. B. Die Kultussteuern und das Gemeindegeld aller Kultussteuerpflichtigen werden von dem Steueramt der Israelitischen Gemeinde veranlagt. Die' Zahlung aller Kultussteuern hat nicht an die Finanzkassen der Finanzämter, sondern unmittelbar an die S t e uerkasse der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main, Fahrgasse 146, Postseheckkonto Nr. 800 Frankfurt am Main zu erfolgen und zwar zu folgenden Terminen: 1) Wenn die Veranlagung als Zuschlag zur Reiehseinkommen- oder zur Reichsvermögenssteuer erfolgt ist, zu den für die Reichssteuern geltenden Zahlungsterminen, d. h. am 10. Juni, 10. September, 10. Dezember 1936 und 10. März 1937; 2) wenn die Veranlagung als Zuschlag zur Lohnsteuer erfolgt ist, mit der ersten Hälfte am 15. Mai 1936, mit der zweiten Hälfte am 1. November 1936; 3) soweit die Veranlagung lediglich zum Gemeindegeld erfolgt ist, innerhalb 4 Wochen nach Zustellung des Bescheids. C. Gemäss § 3a der Steuerordnung der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main sind von sämtlichen Kultussteuerpflichtigen Vorauszahlungen auf die Kultussteuer laufend jeweils so. lange zu entrichten, bis ein neuer Veranlagungsbescheid zugestellt ist. Insbesondere haben bis zum Empfang des Kultusherein sur »ffeueruna ftiefiger ifrael $firger$fö$ter -- Hie Vergebung einer Sraufausfieuer aus ber Srepfusffieibelfl'fdfen 2üisfteuerungs«(5fiffung finbef bcmnää)fl fiatt. 3«" Bewerbung finb nad) ben ©afcungcn bet (Stiftung jugclaffen: 1. DTadjfommen ber (Slrern ber 0fiffer: «3(aac unb 3abifl>e Srepfus ' - - geb. Senheim aus (5iercn$ im (Slfafj unb üllofes unb Sunfe 3«bels geb. Pfeiffer aus JBürgburg. 2. £iefige Sfirgersiöajfer, bie ben jBebingungen ber §§ I unb 2 ber. @a$ungen unferes 3?ereins entfprcd)en. 31nmelbungen i)aben bei J^errn 25oIfgang 2luerbad), Jpier, ©erbinus« firaße ro bie fpäfefiens 25. §uni 1936 gu erfolgen. granffnrf a. 311., ben 25. Mai 1936. $er Borffanft. EINLADUNG zu der Hitglieder - Versammlung des Vereins iOr jüdische KrankenpHegerinneo zd mmm a. m. (e. v.) am 10. Juni 1936, 18 Uhr, im Gemeindehaus Fahrgasse 146, Zimmer 57 Tagesordnung: 1. Vorlegung der Bilanz 2. Neuwahlen Der Vorstand des Verwaltungsausschusses Kaufen Sie bei den Inserenten des Gemeindeblattes

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