Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 14 (1935-1936)
- Issue
- 8 (5.1936)
- Date
- 1936-05-01
- Page
- Seite 306 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 306 Jüdische Chronik Deutschland Berlin. Im Geineindeblatt der Berliner Jüdischen Gemeinde wird in einem Aufsatz an Hand von zahlenniässigen Unterlagen die natürliche Bevölkerungsbewegung der Berliner Juden in den letzten fünf Jahren dargestellt. Die mitgeteilten Ziffern stützen sich auf statistische Erhebungen der Gemeinde. Um Verschiedenheiten mit den endgültigen amtlichen Ziffern auszuschliessen, werden überall abgerundete Zahlen genannt. Die Zahl der Geburten aus rein jüdischen Ehen betrug in den Jahren 1930 bis 1935 5150. Demgegenüber beliefen sich die Sterbefälle in der Zeit vom 1. Januar 1930 bis 30. September 1935 auf zusammen 14255. Der Sterbeüberschuss betrug hiernach 9105, unter entsprechender Berücksichtigung des letzten Viertel ahre? 1935 961t) Personen. Unter Einbeziehung der Kinder aus gemischten Ehen würde sich ein Sterbeüberschuß von rund 7800 Menschen ergeben. Eine Tabelle der Eheschliessungen zeigt im letzten Jahrzehnt eine bemerkenswerte Bewegung. Die rein jüdischen Ehen betrugen 1930 rund 1020, 1933 nur rund 800, während sie 1934 auf 1025 und 1935 auf 1030 steigen. Die Zahl der gemischten Ehen hat von 1930 bis 1935 um 520 abgenommen (770 bezw. 250). Das Absinken der gemischten Ehen erfolgte ab 1934. Bemerkenswert ist, daß von den rund 250 gemischten Ehen des Jahres 1935 240 auf die Zeit vom Januar bis einschliesslich August, also bis zum Erlass der Nürnberger Gesetze fallen. Im letzten Jahrfünft sind rund 4700 Austritte aus Judentum und Gemeinde erfolgt. Auch in den Jahren 1933 bis 1935 sind noch hohe Austrittsziffern zu beobachten. Im Jahre 1933 sind 1410, 1934 520 und 1935 695 Austritte erfolgt. Die Zahl der Wiedereintritte belief sich in dem in Frage kommenden Zeitraum auf rund 1650, divon entfallen auf die Jahre 1933 bis 1935 allein etwa 1250. — Reich-minister Dr. Rust hat durch Erlass angeordnet, daß vom Sc'mljihr 1936 ab Lernanfänger in privaten Vorschulen und Vcrschulklassen nicht mehr aufgenommen werden dürfen. Auf private jüdische Vorschulen und Vorschulklassen findet der Erlass keine Anwendung. — Die Reiehsregierung hat als ein Gesetz unter dem 3. April eine neue Reichstierärzteordnung erlassen, die in ähnlicher Weise wie die ReiehsärzteordTUMg die Rechtsverhältnisse der Tierärzte regelt. Danach ist die Ausübung des tierärztlichen Berufes im Deutschen Reich von einer Bestallen?; als Tierarzt abhängig. Die Bestallung ist u. a. zu versagen, wenn der Bewerber wegen seiner oder seines Ehegatten Abstammung nicht Beamter werden könnte. Der Reichsminister des Tnnern kann in Härtefällen im Einvernehmen mit der Reichstierärztekammer Ausnähmen zulassen. Verliert der Tierarzt die Staatsangehörigkeit durch Aberkennung eder durch Widerruf der Einbürgerung, so erlischt zugleich die Bestallung. Eine auf Grund der bisherigen Gesetze erteilte Approbation al? Tierarzt gilt als Bestallung. Im Deutschen Reich befinden sieb gegenwärtig etwa 100 jüdische Tierärzte. — Unter dem Vorsitz ('es Reichsdrogistenführers Franz Ziegler fand in München eine Tagung des Beirates des bisherigen Deutschen Drogisten verband es unter dem neuen Namen ,Die deutsche Drogistenscliaft" statt. Nach der neuen Satzung der Deutschen Drogistensehaft, die auf der Tagung festgelegt wurde, können der Berufsorganisation nur n^ch Fachdrogisten angehören, die das Reichsbürsrerrecl't im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen besitzen. — Wie aus einem Bericht der „Deutschen Juristenzeitung" über eine Aussprache innerhalb der Reichsfachgruppe der Hochschullehrer hervorgeht, kündigte der Reichsfachgruppenleiter Prof. Carl Schmitt für den Frühherbst eine Tagung an, die sich mit der Fra*?e des Judentums in der Rechtswissenschaft befassen s-11. — Das Palästina-Amt Berlin gibt einen „Juristischen Informationsdienst" Beratung und Durchführung von Auswanderungsu. Devisen-Angelegenheiten Vcmögens-Verwaltungen u Transfer Dr. jur. Richard Simon-Sayn Femspr. 74441 Frankfurt a. Main, Bockenheimer Landstr. 35 heraus, dessen erste Nummer soeben erschienen ist und dessen weitere Hefte in zwangloser Folge herauskommen werden. Es werden in dem Informationsdienst das Devisen-, St euer¬ und palästinensische Recht behandelt. Eine grundlegende Abhandlung „Vom Recht der Auswanderung unter besonderer Berücksichtigung der Palästina-Wanderung" wird in Abschnitten fortlaufend den einzelnen Nummern beigefügt werden. — Der neue Runderlass No. 45/36 DSt des Leiters der Reiehsstelle für Devisenbewirtschaftung, durch den, eine Zusammenfassung sämtlicher Devisenbestimmungen über die Auswanderung nach Palästina erfolgt ist, sagt u. a.: Die Vergünstigungen, welche der Paläst i n a-T r a n s f e r jüdischen Auswanderern nach Palästina gewährt, sollen nur solchen Personen zuteil werden, die Palästina nicht als Durchgangsstation in ein anderes Land benutzen, sondern es zu ihrer zukünftigen Heimat machen wollen. Daher wird über den Geltungsbereich im Runderlass festgestellt, dass seine Bestimmungen nur für solche bisher im Inlande ansässige Personen gelten, „die der Devisenotelle versichern, daß sie Juden im Sinne des Reichsbürgergesetzes sind, sich zur jüdischen Volksgemeinschaft rechnen und nach Palästina auswandern wollen." In übersichtlicher Form gibt sodann der Runderlass Auskunft über die Voraussetzungen, die für die Zuteilung des Vorzeigegeldes bestehen. Der Runderlass trifft auch besondere Bestimmungen über Altersgrenzen. — Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat durch Runderlass No. 46/36 DSt- UeSt vom 2. April 1936 eine Ergänzung der Bestimmung über die Auswanderung und Betriebsäbwanderung des Runderlass No. 1/36 DSt-UeSt vom 2. Januar erlassen. Unter anderem wird in dem Runderlass zur Behebung von Missverständnissen darauf hingewiesen, dass für Informationsieisen von Auswanderern Dringlichkeitsbescheinigungen nicht ausgestellt werden, dass die Mitnahme von Waren nach England und der Südafrikanischen Union mit Rücksicht auf die mit diesen Ländern bestehenden Abkommen auch dann abzulehnen sei, wenn es sich um Waren für den eigenen Bedarf für den Auswanderer handelt. Schliesslich heisst es in dem Runderlass, dass, wenn ein Ein-" wanderer vor seiner Einwanderung seinen ausländischen Grundbesitz an einen Inländer veräussert, der Inländer zur Zahlung des Gegenwertes auf das Sperrkonto des Verkäufers der Genehmigung der Devisenstelle bedarf. Der Einwanuerer ist mit seinem Sperrguthaben nach § 2 der Durchführungsverordnung zum Devisengesetz bei seiner Einwanderung anbietungspflichtig. . — fln der der jüdischen Erziehung gewidmeten Nummer des „Schild",; des Organs des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten, wird auch die Frage der Auswanderung der jungen Genera- \ tion behandelt. Unter Bezugnahme auf einen Briefwechsel mit der Jewish Ex-Serviceman's Legion in London und auf das Anerbieten der Legion, den RjF kameradschaftlich zu unterstützen, hatte der RjF die Aufmerksamkeit der jüdischen Soldaten-Organisation in London auf das Auswanderungsbedürfnis gelenkt. Die Jewish Ex-Serviceman's Legion hat dem RjF daraufbin mitgeteilt, dass sie sich sehr für die Frage der Auswanderung von Kameraden des RjF und deren Angehörigen aus Deutschland nach Uebersee interessiere und sich mit den überseeischen Kameraden desAvegen bereits in Verbindung gesetzt habe. Nacht! em der RjF nunmehr von den zuständigen Behörden in Berlin eine entsprechende Genehmigung erhalten hat, wird er unter Beachtung der diesbezüglichen rechtlichen Voraussetzungen in der Auswanderungsfrage die Verbindung mit dem englisch-jüdischen Kameradenbunde aufnehmen.^— Die Leitung des Jüdischen Lehrhauses Berlin machte verschiedene Angaben über die Arbeit des Lehrhauses im abgelaufenen Wintersemester. Unter den 1700 Hörern des Lehrhauses im vergangenen Winter waren 35% Männer, dagegen 65% Frauen. Die Hörer standen in ihrer überwiegenden Mehrheit, nämlich 59,2%. im Alter zwischen 30 und 60 Jahren. Unter 30 Jahren waren 31,1%, über 60 nur 9,7%. Die Mehrheit der Hörer, und zwar 53,2%, war unverheiratet; verheiratet waren 38,2%, verwitwet 8,7%; der Rest hatte keine entsprechenden Angaben gemacht. Unter den Berufen der Hörer waren mit 28,8% Ehefrauen ohne Berufe am meisten vertreten. Es folgen Angestellte mit 18,6%, Akademiker und Lehrer mit 14,8%, Schüler und Studenten mit 10 7%, freie Berufe mit 6,7%, soziale Berufe mit 3%, Handwerker mit