Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 14 (1935-1936)
- Issue
- 6 (3.1936)
- Date
- 1936-03-01
- Page
- Seite 221 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 221 0 Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Vorstand der Hauptsynagoge Zur Ersatzwahl von Mitgliedern des SynagogenvorStands der Hauptsynagoge findet am Freitag, den 20. März 1936, 17 Uhr, in der Wochensynagoge der Hauptsynagoge (Allerheiligenstrasse) eine Versammlung der Platzinhaber statt. Vorstand der Westendsynagoge Am Mittwoch, den 18. März 1936, 18 Uhr, findet eine Versammlung der Inhaber der Synagogenplätze der Westendsynagoge zwecks Vornahme der Ersatzwahl von Mitgliedern des S yna'gog'en Vorstands im Vorstandszimmer der Synagoge statt. Freie Arztwahl im Krankenhaus Das Pflegamt des Krankenhauses weist erneut daraufhin, daß in allen drei vorhandenen Klassen des Krankenhauses für Selbstzahler freie Arztwahl besteht. Mazzenbäckerei Die automatische Mazzenbäckerei der Gemeinde, Heidestr. 79, ist auch für das laufende Jahr der bewährten Leitung des letztjährigen Pächters. Herrn Benjamin, unterstellt. Es ist alle Gewähr geboten, daß die Bäckerei nur Mazzen von hervorragender Beschaffenheit liefert, so daß die Gemeindemitglieder keine Veranlassung haben, ihre Mazzen von auswärts zu beziehen. Vermehrter Umsatz wird sich auf die Gemeindefinanzen günstig auswirken und daher mittelbar den Geme'indemitgliedern zu gute kommen. Es wird dringend gebeten, den Bedarf nur aus der Gemeindebäckerei zu decken. Bestellungen werden in der Mazzenbäckerei, Heidestrasse 79, (I. Benjamin) und in den unter Aufsicht der Ritualkommission stehenden Bäckereien entgegengenommen. (Vgl. auch die Anzeige in dieser Nummer.) Kaschern für Pessach Das Kaschern für Pessach findet Donnerstag, den 2. und Freitag, den 3. April 1936, durch von uns bestellte Aufseher statt: ... l)~,In der Synagoge am Dominikanerplatz (Eingang Stolzestrasse) nachmittags von 14-17 Uhr, ' 2) im J üdischen Jugendheim, Esehersheimerlandstrasse 65, vormittags von 10-12 Uhr. Die zu kaschernden Geräte dürfen 24 Stunden vorher nicht in Gebrauch gewesen sein. Ritualkommission der Israelitischen Gemeinde Museum jüdischer Altertümer — Rothschild-Museum Die Oeffnungszeiten des Museums sind künftig: Montag bis Freitag von 10—18 Uhr, sowie jeden ersten und dritten Sonntag im Monat von 10—13 Uhr. Der Eintritt ist frei Gemeindebibliothek Bücherausleihe: Montag bis Donnerstag 12—13 und 16—17 Uhr; Freitag 12—13 Uhr. Mittwoch; 19—21 Uhr I^csQzcitcti * Samstag: 10^—13, 15^—18 Uhr; Dienstag: 19—21 Uhr; Donnerstag: 19—21 Uhr. Sprechstunden der Gemeinderabbiner Dr. Hoffmann, Dominikanerplatz 16, Fernspr. 22024, 15—16 Uhr — Dr. Horovitz, Unterlindau 21, Fernspr. Maingau 77963, 15-^16^ Uhr (außer Mittwoch) — Dr. Salzberger, Eschersheimer Landstr. 67, Fernspr. Zeppelin 56920, 1516 K Uhr — Dr. Seligmann, Böhmerstr. 9, part., Fernspr. Nr. 51184, 17—18 Uhr — Dr. L e m 1 e, Miquelstraße 3, Fernspr. Maingau 75185, 15—16 Uhr, außer Montag - Rabbiner Kirschbaum, Rabbinätsässessor, Rotteckstr. 11, Fernspr. Nr. 45281. täglich 14—15 Uhr; ferner in der Rabbinischen Lehranstalt „Jeschiwa", Theobald Christstr. 6, Fernspr. Nr. 45673, Donnerstags 10-12 Uhr, Freitags 9—11 Uhr — Gefängnisseelsorger Dr. Braun, Im Sachsenlager 13, Fernspr. Nr. 55135, 15—16 Uhr. Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden. Zuwendungen Die Gemeindebibliothek erhielt Buchspenden von Frau Dr. A b e 1 m a n n, Frau Prof. Cohn, Fräulein J. E1 b o g e n, Herrn Paul O'ppenheimer (Gross-Gerau) und dem Freisinnigen Verein für jüdisches Gemeindeleben. Bekanntmachungen des Friedhofsamtes Grabsteine Auf unseren Friedhöfen, insbesondere auf den Friedhöfen an der Rat-Beil-Straße und in Bockenheim, befinden sich eine Anzahl Grabsteine, die nicht mehr standsicher sind, so daß sie umzustürzen drohen. Die Verfügungsberechtigten sind haftpflichtig und werden aufgefordert, die Standsicherheit der Denksteine einer Nachprüfung zu unterziehen und die erforderlichen Maßnahmen schnellstens in die Wege zu leiten. Soweit dieser Aufforderung nicht entsprochen wird, müssen die nicht standfesten Grabsteine durch das Friedhofsamt umgelegt werden. Meldung von Sterbefällen Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachrichtigung des- Friedhofsamtes (Fernspr.-Sammelnummer Zepp. 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Vornahme der Beerdigung. Gemeindegärtnerei Die Gemeindegärtnerei (Neuer Friedhof, Eckenheimerland- Strasse 238, Tel. 52043) übernimmt sämtliche vorkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde. Sie befasst sich insbesondere mit der Pflege von Grabstätten und mit der Bepflanzung mit Grabpflanzen und Blumen. Die Pflege kann jahresweise oder auf dauernd bestellt werden. Fachmännische Beratung und Kostenvoranschläge werden bereitwillig und unverbindlich durch die Gemeindegärtnerei (Eckenheimerlandstrasse 238, Tel. 52043) oder durch das Gemeindebüro (Fahrgasse 146, Tel. 27544) erteilt. Gemeindemitglieder werden gebeten, sich bei Bedarf an Topfpflanzen und Schnittblumen an die Gemeindegärtnerei oder an deren Verkaufsstellen auf den Friedhöfen zu wenden. Bestellungen werden ins Haus geliefert. Verkaufszeiten: werktäglich während der Oeffnungszeit der Friedhöfe, Sonntags von UH-13 Uhr. Oeffnungszeiten der Friedhöfe Die Friedhöfe an der Rat-Beilstrasse und an der Eckenheimer- Landstr. sind in der Zeit vom 15. Februar bis 31. März von 7.30 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. — Freitags wird eine Stunde vor Beginn des Sabbats geschlossen. Samstags und an den jüdischen Feiertagen sind die Friedhöfe geschlossen. Gedächtnislichter Zum Andenken an Verstorbene können in den Gemeindesynagogen Gedächtnislichter gebrannt werden. Die im Voraus zahlbaren Gebühren beragen: für ein Licht am Jahrzeitstag Rm. 1.— für ein Licht währenddes Trauerjahres (11 Monate und am ersten Jahrzeitstag) Rm. 60.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag Rm. 100.— für ein ewiges Licht am Jahrz.eitstag einschließlich Verrichtung des Kaddischgebeta Rm. 200.— ACH DUT H Vereinigung gesetzestreuer luden Deutschlands. Die Ortsgruppe der ACHDUTH ist in der Lage, an Minderbemittelte für Pesach Mazzen und Mazzenmehl. hergestellt unter Aufsicht der Ritualkommission der Israelitischen Gemeinde Frankfurt a. M., zu folgenden Preisen zu liefern: a) Mazzen in 5 u. 10 Pfund-Rollen ä 43 Pfg. per Pfund b) Mazzenmehl abgewogen In Paketen ä 48 Pfg. per Pfund Der Betrag für das bestellte Quantum ist gleichzeitig mit der Bestellung an den Unterzeichneten bar zu zahlen oder auf dessen Postscheckkonto 71579 dahier zu überweisen Die Lieferung erfolgt ab Mazzenbäckerei. Bei Lieferung frei Haus erhöht sich der Preis um je 3 Pfg. per Pfund Mazzen. Bei Versendung nach auswärts sind die Versendungskosten, bei Versendung in Kartons der Selbstkostenpreis zu erstatten. Bestellungen sind bis spätestens 25. März 1936 erforderlich. Frankfurt a. M., den 20. Januar 1936 DER VORSTAND Dr. Schöllberg, Vorsitzender, Gärtnerweg 44 Letzter Eintopf- Sonntag der JWH am 8, März