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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1936-03-01 · 6 (3.1936) · p. Seite 212

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
14 (1935-1936)
Issue
6 (3.1936)
Date
1936-03-01
Page
Seite 212 (sequence 10)
Language
German
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Seite 212 Mieten besonders in den drei grossen Städten vielfach als überteuert gelten mäßen, so ist doch auch bei einer gewissen Senkung des Mietzinses eine angemessene Rendite aus dem investierten Kapital zu erwarten. Der Bautransfer ist dadurch erschwert, daß bei der normalen landesüblichen Bauweise nur ca. 25% der Baukosten in Form von Baumaterialien aus Deutschland bezogen werden können. Es müssten daher an sich 75% der Baukosten sowie der Grundstückspreis anderweitig beschafft werden. Dieser Satz kann durch Verwendung von Spezialbauweisen, die sieh freilich bisher in nennenswertem Umfange nicht eingeführt haben, verbessert werden, dergestalt, daß bis zu 50% der Baukosten transferiert und somit die in freier Währung zu beschaffende Quote erheblich reduziert wird. Aber auch wenn man weiter berücksichtigt, daß in Palästina für städtische Bauten in normalen Zeiten eine Hypothek von 50% des Bauwertes (ohne Grundstück) gegeben wird, verbleibt selbst bei Verwendung von Spezialbauweisen ein im Lande zu finanzierender Best. Bei der Suche nach Wegen zur Überbrückung dieser Lücke ergeben sich folgende Möglichkeiten: 1) DiePartnerschaft mit einem palästinensischen G rundstiickseigentümer: Dieser stellt entweder nur den Boden oder auch den fehlenden Teil der Baukosten zur Verfügung, sodaß der Transferent Miteigentümer des zu erstellenden Hauses entsprechend der Quote der von ihm gelieferten Baumaterialien wird. Die Teilhaberschaft mit einem fremden Partner sehliesst die Möglichkeit unerfreulicher Differenzen bei Verwaltung und Verwertung des gemeinsamen Besitzes in sich. Immerhin ist dieser Weg in Fällen, in denen es gelang, einen zuverlässigen Teilhaber zu finden, bereits mit Erfolg beschritten worden. 2) Zweite Hypotheken. Da städtische Bauten in Palästina durchweg mit ersten Hypotheken finanziert werden, bestellt die Möglichkeit, dem Transferenten als Gegenwert für seine Baustoff lieferung eine zweite Hypothek zu bestellen. Ein Markt für solche zweite Hypotheken besteht einstweilen noch nicht, sodaß bei der Realisierung dieser Objekte mit Verlusten gerechnet werden muß. Auch ist die Rechtsstellung des Gläubigers der zweiten Hypothek in Palästina nicht die gleiche wie in Deutschland, sondern in mancher Beziehung abhängig von der ersten Hypothek. Die Eintragung an 2. Stelle erscheint daher nur ratsam, wenn es sich um erstklassige Objekte in guter städtischer Lage handelt, deren Wert auch die zweite Belastung noch beträchtlich übersteigt, und wenn der Transferent nicht auf die alsbaldige Flüssigmachung des Betrages angewiesen ist. Wird die Amortisation der zweiten Hypothek innerhalb eines begrenzten Zeitraums von etwa fünf Jahren vereinbart und sind die für die Schaffung einer einwandfreien Rechtsstellung erforderlichen Abmachungen mit dem ersten Hypothekar getroffen, so ist diese Form des Selbsttransfers durchaus günstig zu beurteilen. 3.) Geraeiiiseli a f t s b a u. Eins weitere interessante Form des Bautransfers besteht darin, daß der Transferent u. U. das Baumaterial nicht nur für seiner eigenen Bau. sondern auch für von anderen errichtete Bauten liefern kann. Zur Zeit befassen sich mehrere palästinensische Unternehmungen in Verbindung mit deutschen Transferenten- Gruppen mit der Durchführung solcher Gemeinschaftsvorhaben, dergestalt, daß nur jeweils ein Teil der von dem Unternehmer erstellten Häuser an Transferenten, der grössere Teil an bereits in Palästina wohnhafte Käufer abgegeben wird. Der Transferent liefert dem Bauunternehmer das Baumaterial für m ehrcre Häuser: Der Bauunternehmer verrechnet diese Lieferungen auf e i n Haus und kann dadurch dem Transferenten ein bebautes Hausgrundstück, belastet mit einer ersten Hypothek in normaler Höhe zur Verfügung stellen. Die Schwierigkeiten dieser Form des Bautransfers sind nicht gering. Vor allem erteilt die „Haavara" die Genehmigung zu solchen Gemeinschaftsbauten nur, Avenn nachgewiesen werden kann, daß die Durchführung des ganzen Bauvorhabens ohne den in der Form von Baumaterialien gewährten Kredit nicht möglich ist. Sodann hat dieser Transfer zur Voraussetzung, daß der Bauunternehmer die für die dortigen Käufer erstellten Häuser auch absetzen kann, da er im allgemeinen nicht bereit sein wird, sein Kapital in einem Teil der Bauten auf die Dauer investiert i.u lassen: Wenn aber diese Hindernisse überwunden sind, ist der Selbsttransfer in Form des Gemeinschaftsbaues besonders zu empfehlen. Hier erwirbt der Transferent ein ihm allein gehörendes, lediglich mit einer ersten Hypothek belastetes Haus, aus dem er eine angemessene Rendite ziehen kann. Er hat auf diese Weise sein Kapital, auch hier mit dem üblichen Transferverlust von ca. 1/3 des investierten Betrags, in ein unter normalen Verhältnissen jederzeit verkäufliches Objekt transferiert und sicli damit eine Existenzbasis im Lande geschaffen. r d) Der Transfer in landwirtschaftlichen Siedlungen: Es besteht schliesslich die Möglichkeit, landwirtschaftliche Siedlungen wenigstens teilweise im Transferwege zu erwerben. 1) Einzelsiedlung. Nur der landwirtschaftlich gründlich Vorgeschulte wird sich an diese Aufgaben heranwagen. Das Vorhandensein transferierten Kapitals oder die Beteiligung eines palästinensischen Interessenten ist jedoch bei der Einzelsiedlung Voraussetzung. Denn auf keine Weise können der Boden, insbesondere der bereits vorbereitete! und bepflanzte Boden, das Siedlerhaus, alle zum Betrieb einer Landwirtschaft gehörigen Zubehörstücke sowie das landwirtschaftliche Inventar in vollem Umfange auf dem Transferwege beschafft werden. Die Errichtung einer solchen Siedlung in Partnerschaft mit einem anderen ist eine ebenso heikle Sache wie DEUTSCHE EFFECTEN,UND WECHSEL,BANK Konstabier Wache Alierhelllgenstrasse Wj Osfhafen Hanauerlandstrasse 125 Bockenheim Leipzigerstrasse 50 vormals L. A. Hahn — gegründet 1821 — Akt.-Ges. seit 1872 FRANKFURT AM MAIN Kaiserstrasse 30 Individuelle Beratung Auch in den Städten: Höchst a. M. Dalbergstrasse 3 Offenbach a. M. Frankfurterstrasse 54

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