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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1936-03-01 · 6 (3.1936) · p. Seite 211

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
14 (1935-1936)
Issue
6 (3.1936)
Date
1936-03-01
Page
Seite 211 (sequence 9)
Language
German
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Seite 211 folgendes Bild: Er verliert von seinem Guthaben einen gewissen Prozentsatz zum Ausgleich der Preisdifferenz zum Weltmarkt (zur Zelt ca. 30°/o), und bekommt sein transferiertes Guthaben von somit ca. 70% zu einem Teil (etwa 1/4 bis 1/3) in bar, den Hest in shares bezw. debentures. Derartige Sonderangebote bieten dem Transferenten den grossen Vorteil, daß er durch die Barauszahlung bewegungsfähiger bleibt, als wenn er sich in vollem Umfange immobilisiert. IV. Will oder kann ein Transferent von derartigen Sonderangeboten keinen Gebrauch machen, so muß er sich den individuellen Möglichkeiten des Selbsttransfers zuwenden. Hierbei stehen ihm folgende Anlagegruppen offen: a) Transfer in Handelsunternehmungen: Diese Möglichkeit besteht nur in äusserst beschränktem Umfange. Grundsätzlich verbietet nicht nur die deutsche Devisengesetzgebung die Verwendung von Auswanderersperrguthaben aller Art, also auch der Sonderkonto-Guthaben, zur Beschaffung von Ware, die zum Weiterverkauf bestimmt ist, sondern auch die „Haavara" als Treuhänderin der palästinensischen Wirtschaft verweigert die Genehmigung derartiger Transfervorhaben. Deutschland befürchtet mit Recht eine Beschränkung des normalen Exportes, Palästina die unkontrollierte Ueberschwemmung seines Marktes mit Handelswaren aller Art und deren Verschleuderung zum Zwecke möglichst schneller Flüssigmachung. Jedoch erlaubt die „Haavara" in sehr beschränktem Umfange den Transfer in Handelsunternehmungen, soweit es sich nämlich um Warenkategorien handelt, die bisher überhaupt nicht, bezw. in sehr bescheidenem Umfange nach Palästina importiert wurden, bei denen daher eine Konkurrenz gegenüber dem normalen Handel nicht zu befürchten ist. Begreiflicherweise wird die Liste dieser Waren (sog. Warenliste B der „Haavara") immer kleiner, auch muß bei dieser Art des Transfers mit sehr bedeutenden Verlusten gerechnet werden, da Absatzmöglichkeiten erst gefunden und hierzu vielfach erhebliche Preiszugeständnisse eingeräumt werden müssen In Ausnahmefällen kann Personen, die mindestens ein Jahr ein eigenes Unternehmen in Palästina besitzen, gestattet werden, ihr Guthaben auch zum Bezug anderer Handelswaren zu verwenden. Von dieser Möglichkeit wird jedoch nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht, sodaß zusammenfassend gesagt werden kann, dass der Transfer in Handelsunternehmungen nur von begrenzter Bedeutung ist. b) Industrieller Transfer: Diese Art des Selbsttransfers ermöglicht sowohl die Neugrün- •dung industrieller Betriebe in Palästina, wie auch die Erweiterung bereits bestehender Unternehmungen und die Beteiligung •daran. Handelt es sich um die Neugründung eines Betriebes, so können durch Verwendung von Sonderkonto-Guthaben alle Arten von nicht zur Weiterveräusserung bestimmten Maschinen und Anlagen, aber auch industrielle Rohstoffe und Halbfabrikate, die zur Verarbeitung in dem Betrieb bestimmt sind, in Deutschland gekauft und in Palästina investiert werden. Das Problem solcher Gründungen ist die Beschaffung des erforderliehen Betriebskapitals. Bei kleineren Betrieben werden möglicherweise die von -der Reichsbank als Vorzeigegeld bar zugeteilten 1.000.— PL. hinreichen. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wird aber für industrielle Neugründungen die Beteiligung ausländischen Kapitals erforderlich sein. Reparaturen in eig. Werkstätte Alle onmod. Ohren Dehrns leb bei Neokaaf In Zahlung No. 2 Einfacher ist die Sachlage bei der Beteiligung an schon bestehenden Industriebetrieben. Diese Art des Selbsttransfers, die sowohl in der Form der offenen Handelsgesellschaft wie auch durch Uebernahme von shares bestehender Kapitalgesellschaften erfolgen kann, ist wohl die häufigste. Sie bietet aber auch die grössten Risiken. Denn der Auswanderer kommt hierbei nicht in die Lage, sein transferiertes Vermögen allein zu verwalten. Er muß daher die persönlichen Qualitäten wie auch die Fundiertheit des Betriebs seines künftigen Partners sorgfältigst prüfen. Wenn ohnehin dem Auswanderer zu empfehlen ist, sich bei der Durchführung seines Transfers von sachverständiger Seite beraten zu lassen, so ist dies in besonderem Masse bei jeder industriellen Beteiligung notwendig, deren Beurteilung und glückliche Durchführung eine weitgehende Vertrautheit mit der palästinensischen Wirtschaft voraussetzt. Nur wer sich auf diese Weise über die dortigen Marktverhültnisse (Zollschutz, Absatzmöglichkeiten, vorhandene Konkurrenz u. a.) genau informiert hat, sollte diese Art des Transfers unternehmen. Finanziell, abgesehen also von der Frage des Risikos, müssen auch hier nicht unerhebliche Opfer gebracht werden. Der palästinensische Teilhaber bewertet dem deutschen Partner dessen Einbringen nur zu Weltmarktpreisen, also unter Abzug der sonst durch die Exportförderung abgegoltenen Preisdifferenz, was einem Verlust von 15 bis 30%, gelegentlich auch darüber, gleichkommt. Daneben berechnet die „Haavara" beim Selbsttransfer eine Vergütung von zur Zeit ca. 5%. Einen gewissen Ausgleich für den Transferverlust findet der Palästina-Einwanderer jedoch darin, daß die innere Kaufkraft des Pfundes wesentlich höher ist, als sich bei der rein valutarischen Umrechnung ergibt, da in den Ländern mit Pfund-Währung die Abwertung des Pfundes nur teilweise zu Preiserhöhungen geführt hat. An dieser Stelle sei bemerkt, daß auch grössere Kapitalien als die normalen Sonderkontobeträge (RM. 50.000) nach Palästina transferiert werden können, und zwar nach den Bestimmungen, die allgemein für die Auflösung von A u s w an d e r e rsp er r gut haben gelten: also u. a. gleichfalls zum eigenen (Investitions-) Bedarf. Die Durchführung solch großer Transfervorhaben bedarf in jedem Fall besonders sorgfältiger Planung. c) Der Bautransfer: In Frage kommt sowohl die Errichtung von Wohn-, als industriellen Bauten. Im wesentlichen handelt es sich freilich um den Transfer in rein städtische oder vorstädtische Bauten. Dieser Transfer kann deshalb wohl auf lange Sicht als gut fundiert gelten, weil Palästina Einwanderungsland ist und auch auf absehbare Zeit bleiben wird, daher ständigen Bedarf an neuen Wohnungen hat. Die Zahl der leerstehenden Wohnungen liegt erheblich unter dem Durchschnitt anderer Länder. Wenn auch die Sichern Sie die Zukunft Ihrer Kinder durch Ausbildung im Laiifisciiiiiiieim Florenz Höhere Schule u. Internat 1. Schulbildq. b. z. Abifuiium 2. Für Knaben u. Mädchen von 6-18 Jahr., Sprachenpflege 3. Leitung bewährter Pädagogen 4. Sfudienberechfigung in fasf allen Staafen 5. Werkunterricht, Landarbeit, Haushaltkunde 6. Vorbereitung für Palästina 7. Ärztliche Überwachung, individuelle Förderung 8. Schönste Umgebung, gutes Klima, Sport 9. Erstklassige Verpflegung 10. Zeitgemäße Preise - keine Transferschwierigkeiten Auskünfte und Prospekte durch die Leitung: Oöerreo.-Rüi Dr. Werner Peiser Dr. M. Goldsfela Florenz, Villa Pazzi, Pian dei Giullari Neuaufnahme z. 1. April 1936

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