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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1936-03-01 · 6 (3.1936) · p. Seite 210

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
14 (1935-1936)
Issue
6 (3.1936)
Date
1936-03-01
Page
Seite 210 (sequence 8)
Language
German
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Seite 210 Dr. jur. Hugo Hoff mann Oberlindau 51 Tel. 76655 Versicherungen aller Art kung". durch die sein Rang festgelegt wird, während der vorgemerkte Betrag erst dann zur Einzahlung aufgerufen wird, wenn die vorangehenden Einzahlungen aufgebraucht sind. Bei diesem Verfahren kann also, von Ausnahmefällen abgesehen, der Einzahler oder Vormerker nicht zum Zuge kommen, bevor alle ihm im Range vorangehenden Einzahler bezw. Vormerker transferiert sind. Bei dem beschränkten Bedarf Palästinas für deutsche Waren, und dem gerade in letzter Zeit sich mehrenden Andrang jüdischer Kapitalisten zur Auswanderung nach Palästina hat dieses Verfahren den Nachteil, dass ein sehr langer Zeitraum von der Vormerkung bis zum tatsächlichen Transfer verstreicht. So können z B. solche Auswanderungswillige, die Ende 1935 ihre Vormerkung erhielten, erst in 2 bis 3 Jahren frühestens mit der Transferierung ihres Guthabens rechnen, sofern sie sie nicht durch Selbsttransfer betreiben. Um jedem Auswanderer zunächst einmal innerhalb möglichst kurzer Zeit wenigstens einen Teil seines hiesigen Vermögens zu transferieren, ist eine Aenderung des bisherigen Verfahrens vorgesehen. Soweit in unterrichteten Kreisen bekannt geworden ist, wird die Neuerung im. wesentlichen darin bestehen, dass die Vormerker auf Sonderkonto nur noch mit einem Teilbetrag von etwa 1.000.- bis 1.500.- PL. nach der Reihenfolge der Vormerkungen zum Zuge kommen, mit ihrem übrigen Guthaben aber zurücktreten, bis sämtliche vorgemerkten Guthaben in diesem beschränkten Umfange transferiert sind. Da die Auswanderung deutscher Juden nach Palästina voraussichtlich anhalten wird, kann der Auswanderer künftighin kaum damit rechnen, den Best seines Sonderkonto-Guthabens zu einem absehbaren Zeitpunkt transferiert zu bekommen. Er wird daher notwendig, in viel weitergehendem Masse als bisher, auf den Weg des Selbsttransfers verwiesen. Was ist Selbsttransfer? Bei dem normalen Transfer über Sonderkonto kommt jeder, der auf Sonderkonto eingezahlt hat oder vorgemerkt ist, automatisch seinem Vormerkungsrang entsprechend an die Reihe. Schon bisher war mit Rücksicht auf die lange Dauer dieses automatischen Transfers dem Transferenten die Möglichkeit gegeben, sich aus der Reihenfolge zu lösen und selbst die Transferierung seines Sonderkonto-Guthabens zu betreiben. Dadurch dass die „Haavara" einem Auswanderer gestattet, die von ihm auf Sonderkonto eingezahlten bezw. zur Einzahlung vorgemerkten Reichsmarkbeträge zum Bezug deutscher Waren für den eigenen Bedarf zu verwenden, ermöglicht sie dem Transferenten die Beschleunigung seines Transfers. Diesem Vorteil steht ein sehr gewichtiger Nachteil gegenüber: Auch der normale Haavara-Transfer ist letzten Endes ein Bartransfer, da der Importbedarf Palästinas von der „Haavara" nur zur Beschaffung von palästinensischen Devisen verwandt, dem Auswanderer daher nach durchgeführter Transferierung tatsächlich ein Barbetrag zur Verfügung gestellt wird. Der Selbsttransfer dagegen ist grundsätzlich kein Bartransfer. Er ist nur zugelassen „zum eigenen Bedarf, und zwar, von Ausnahmen abgesehen, zum Investitionsbedarf. Der Selbsttransfer bringt also normaler Weise keine liquiden Mittel, sondern ermöglicht die Transferierung deutschen Vermögens nur in Form von in Palästina mehr oder minder festliegenden Anlägen. Die Anlagemöglichkeiten beim Selbsttransfer I. Es ist jedem Auswanderer gestattet, Gegenstände, für seinen und seiner Familie persönlichen Bedarf bei der Auswanderung aus Deutsehland mitzunehmen. Er kann derartige Gegenstände auch nach erfolgter Auswanderung unter Benutzung seines Sonderkonto-Guthabens aus Deutschland beziehen. Die „Haavara" gibt von Zeit zu Zeit eine Liste der hierfür zugelassenen Waren (sog. Warenliste C) heraus, die Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, des Haushaltes und der Wirtschaft, sowie Kraftfahrzeuge aufführt. II. Der Auswanderer kann Einrichtungsgegenstände, die für den eigenen Beruf oder Betrieb in Palästina bestimmt sind, bei der Auswanderung mitnehmen, jedoch unter Beschränkung auf Waren mit einem Aüslandskostenanteil von nicht mehr als 20% (ausschließlich der Vertriebskosten). Er kann diese Gegenstände auch nach erfolgter Auswanderung unter Verwendung seines Sonderkonto-Guthabens neu beschaffen. Hier handelt es sich bereits um eine Möglichkeit der Existenzgründung, und zwar im wesentlichen für Handwerker, freie Berufe aller Art und für Kleinbetriebe, zu deren Führung ein nennenswertes Barkapital nicht benötigt wird, bei denen also insbesondere eine Lagerhaltung und ein Kreditverkauf in grösserem Umfange nicht in Frage kommt. Die besondere Bedeutung der Transfermöglichkeiten zu I und II besteht darin, daß' der Auswanderer nicht gezwungen ist, seine Einrichtung bei der Auswanderung mitzunehmen. Vielmehr kann er selbst im Lande erst seine Erfahrungen machen und prüfen,, was für seine Zwecke, unter Berücksichtigung der Landesverhältnisse, wirklich brauchbar ist. III. Wenn der Auswanderer für grössere K a p i t a 1 i e r* Anlagemöglichkeiten sucht, kann er sieh sogenannter Sonderangebote der „Haavara" bedienen, die diese von Zeit zu Zeit, den Sonderkonto-Einzahlern bezw. -Vormerkern macht. Es handelt sich hierbei meistens um grössere industrielle Gründungen oder Betriebserweiterungen, bei denen die gesamten Anlagen und Maschinen oder ein Teil derselben aus Deutschland bezogen werden. Unternehmungen, die auf solche Weise gegründet oder erweitert werden, erhalten auf dem Transferwege nur Investitionskapital, während sie das in bar, benötigte Betriebskapital in Palästina, bezw. ausserhalb Deutschlands beschaffen müssen. Sie vergeben hierfür Anteilsreehte in Form von Aktien (shares) oder Obligationen (deberftures). Beliebt ist hierbei die Form der preference shares. Sie sind mit einer festen Dividende ausgestattet, welche der der ordinary shares vorgeht, bisweilen daneben noch mit einer Zusatzdividende. Bei den bisher von der „Haavara" den Sonderkonto-Gläubigern zur Verfügung gestellten Emissionen konnte es durchweg ermöglicht werden, daß Teilbeträge an die Transferenten nach Durchführung der Transaktion in Palästina in bar ausgezahlt würden. Für den Transferenten ergibt sich hierbei ziffermässig- Die Frankfurter Bank, Neue Mainzerstrafje 69 gegründet 1854 Tel. 20901 übernimmt die Ausführung aller bankmässigen Geschäfte Spareinlagen gegen Sparbuch Hinterlegungsstelle für Mündelvermögen

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