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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1936-03-01 · 6 (3.1936) · p. Seite 208

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
14 (1935-1936)
Issue
6 (3.1936)
Date
1936-03-01
Page
Seite 208 (sequence 6)
Language
German
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Seite 208 Sofie Rossbach Kaisen 25 RilEfülliÜS«.. *- WWl ■ W ■ mWWW^WWl ■ FVaiSersir.ZO PaWenmOdeil Umarbeitungen nach denselb. billigst Mensehen nicht nach dem, was der Mensch glaubt, sich an Verdienst erworben zu haben, sondern er ist der frei und gnadenvoll Schenkende. Gottes Mass ist anders als das, mit dem der Mensch misst, sieh und andere. Hier liegt die Tröstung und Aufrichtung für den Sünder. Aber sollte das nun eine Anleitung für den Menschen sein, auf Verdienste nicht zu achten? Keineswegs. Er soll nicht um des Lohnes willen fromm sein, aber es gibt, um in der Sprache des Midraseh zu reden, die Schatzkammern des Verdienstes. Hier finden wir wieder einmal ein Beispiel der Spannung, die charakteristisch ist für die jüdische Religiosität. Man weiss, daß man sich Verdienst erwerten kann und darf, und weiß zugleich, daß vor Gott kein Verdienst "Wert und Wichtigkeit hat und alles von seiner Gnade abhängt, die dem Sünder zuteil wird wie dem Makellosen. Und zu dem zweiten Satz gesellt sich die Deutung: „Es heisst nicht, ich, Gott, bin in dem Raum, sondern: der Raum ist bei mir. Der Raum hängt von Gott ab und nicht Gott vom Raum." In der Sprache des religiösen Bewusstseins ist das die Antwort auf die Frage der Philosophie nach dem Wesen des Raumes. Für das religiöse Bewusstsein ist er nichts aus sich Existierendes, nicht ein Etwas, in dem Gott ist, sondern nur Gott ist da» Seiende und Wirkende und aller Raum nur insoweit existierend, als er von Gott gewirkt und von ihm erfüllt ist. In der Offenbarung, mit der Gott nun Mosche begnadet und in der er ihm seine üerrliche Gegenwart, d. h. nicht sein Sein sondern sein Wirken, enthüllt, erklingt der Satz, der ein Haupt- und Kernsatz der jüdischen Buss-Liturgie geworden ist: (34,6,7) „ER, ER ist Gott, barmherzig und gnädig, langmütig und reich an Huld und Treue. Er bewahrt Huld ins tausendste, vergibt Fehl, Frevel und Sünde, straffrei lassen--(straffrei läset er nicht)." Wenn der Vers in der Liturgie angewandt wird, werden die eingeklammerten Worte nicht zitiert. Es wird nur die Vergebung unterstrichen. Warum, so wird gefragt, der doppelte Ausruf des Namens Gottes? „Gott spricht: ich bin derselbe, bevor der Mensch sündigt, ' und ich bin derselbe, nachdem er gesündigt und Busse getan hat." Der Schwerpunkt liegt, wie bei der Offenbarung am Dornstrauch und der dortigen Verkündung des Gottesnamens, nicht auf dem Ewig-s ein sondern darauf, daß Gott in seinem D a- und Gegenwärtigsein, in seinem Wirken selbst der gleiche ist. Darauf ist alles Vertrauen und alle Anbetung gegründet. Obgleich das Wort der Tora selbst keinen Anlaß dazu gibt, hat die alte Deutung das goldene Kalb in Verbindung gebracht mit der Einsetzung des Versöhnungstages Sie lässt nach mancherlei nicht ganz durchsichtiger Rechnung Mosche von seinem letzten Emporsteigen auf den Sinai gerade am zehnten Tischri wieder herunterkommen. Israel habe alle diese Tage im Gebet und Fasten verbracht. An diesem Tage sei endlich das Wort Gottes an Mosche ergangen. (4 M. 14,20) „ich habe vergeben nach deinem Wunsch" und nun setzte der Heilige, gelobt sei er, diesen Tag als Tag der Verzeihung und Vergebung an für alle Zeiten. In dieser Verknüpfung mag der Gedanke zum Ausdruck kommen, dass Israels Geschichte nicht nur an ihrem Anfang, sondern in ihrem ganzen Ablauf den Abfall von Gott aufweist und dass es d i e Gnadentat ist, dass Gott ihm die Möglichkeit eröffnet hat, sich immer wieder zurückzufinden. Daher auch die Einbeziehung des bei dem Abfall der Kundschafter gefallenen Vergebungswortes in diese Erzählung als des entscheidenden Wortes. Aus der Tiefe des seelischen Sturzes wuchs der heiligste Tag empor. Da Mosche die Tafeln zerschmettert hatte, musste er neue fertigen, in die aufs neue die zehn Worte des Bundes eingegraben wurden. „Warum konnten die ersten zu Bruch gehen?" wird gefragt. „Weil sie in allem Gepränge der Oeffentlichkeit gegeben waren, hatte das böse Auge Macht über sie und sie wurden zerbrochen, bei diesen zweiten aber sprach der Heilige, gelobt sei er, nichts Besseres als Bescheidenheit, denn so heisst es (Micha, 6,8) „was fordert ER von dir, als Gerechtigkeit üben und holdselige Liebe und bescheiden gehen mit deinem Gotte?" Das ist der Erzählung Abschluss: nicht was laut im Gepränge sich gibt und von sich reden macht, hat Bestand, sondern nur, was mit Bescheidenheit und Zurückhaltung der Gerechtigkeit und Liebe dienen will. Zur Einführung der Arbeitsbücher Anlässlich der Einführung des Arbeitsbuches war in diesem Blatt ein grundsätzlicher. Artikel über die Bestimmungen des Gesetzes erschienen (Jahrgang XIII, No. 10., S. 383). Nachdem nunmehr für die damals aufgerufenen Betriebsgruppen das Arbeitsbuch für Arbeiter und Angestellte durch die zuständigen Arbeitsämter ausgegeben worden ist, ist für diese Berufsgruppen durch Verordnung vom 17. Januar 1936 ein Zwang für das Arbeitsbuch festgelegt worden. Demgemäss dürfen vom 1. März 1936 ab in den folgenden Berufsgruppen Arbeiter und Angestellte nur beschäftigt werden, wenn sie im Besitze eines ordnungsmässig ausgestellten Arbeitsbuches sind. Es handelt sieh hierbei um folgende Betriebsgruppen: 1. Industrie der Steine und Erden, 2. Eisen und Stahlgewinnung, 3. Metallneben- und Metallhauptzeugwerke, 4. Herstellung von Eisen-, Stahl- und Metallwaren, 5. Maschinen-, Apparate- und Fahrzeugbau (auch mit Giesserei) G Elektrotechnische Industrie, 7. Optische und feinmechanische Industrie, 8. Chemische Industrie. 9. Papierindustrie, 10. Leder- und I/moleumindustrie, 11. Kautschuk- und Asbestindustrie, 12. Baugewerbe und Baunebengewerbe, 13. Grosshandel, 14. Einzelhandel, 15. Verlagsgewerbe, Handelsvermittlung und sonstige Hilfsgewerbe des Handels. 16. Geld-, Bank-, Börsen- und Versicherungswesen. Die Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung wird mit Geldstrafe bis zu RM. 150.— oder mit Haft bestraft. Ausserdem ist durch Bekanntmachung des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 20. Januar 1936 mit Wirkung vom 1. Februar ab die letzte Betriebsgruppe aufgerufen worden, Anträge bei den zuständigen Arbeitsämtern auf Erteilung eines Arbeitsbuches zu stellen. Ueber die Zugehörigkeit der Betriebe zu den Betriebsgruppen geben die Arbeitsämter Auskunft. Die Betriebsgruppen richten sich nach dem systematischen Gewerbeverzeichnis. Die aufgerufenen Betriebsgruppen sind folgende: 1. Holz- und Schutzstoffgewerbe, 2. Nahrungs- und Genussmittelgewerbe, 3. Verkehrswesen, 4. Oeffentlicher Dienst und private Dienstleistungen (ohne die häuslichen Dienste). Zu dieser letzten Betriebsgruppe gehören auch die Arbeiter und Angestellte der jüdischen Verwaltungen u n d O r -

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