Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 14 (1935-1936)
- Issue
- 5 (2.1936)
- Date
- 1936-02-01
- Page
- Seite 181 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 181 neuester Ausgrabungen heranzuziehen. Daß er den Rahmen der vom Buchtitel bezeichneten Epoche bis zu den Ereignissen um Bar-Kbehba spannen will, daß er auch die tragenden Frauengestalten in eigenen Kapiteln herausstellt, kann pädagogisch nur begrüsst werden. Weniger begrüsst werden darf allerdings die Tatsache, daß die Propheten doch sehr zu kurz kommen; daß man nur in einem Kapitel von den Propheten spricht — Elia und Elisa sind wohl zu den „Wundermännern" zu zählen —, kann nur allzuleicht den Eindruck erwecken, daß die Geschichte unseres Volkes hier etwas verniedlicht werden soll. Das aber ist überhaupt die Schwierigkeit des ganzen Prinz'schen Unternehmens, die Bibel für Kinder zu erzählen, sie s o für Kinder zu erzählen. Man muß sich immer wieder fragen, an welches Alter der Autor dabei gedacht hat. Die Kleinen sind vielleicht zu klein, die* Grossen wohl zu groß für diese Erzählungen. Die Ausstattung des Buches kann restlos anerkannt werden. Sie bringt neben den bewährten Illustrationen der G'eschichten eine besonders hübsche Karte der Könige der beiden Eeiche. Wir glauben, daß Heinz Wallenberg und der Verlag hier eines der Spitzenwerke jüdischer Veröffentlichungen geschaffen haben. Dr. H. L. fl Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Zustellung des Gemeindeblatts Reklamationen wegen nicht pünktlicher Zustellung des Gemeindeblatts bitten wir, zunächst an unsere Botenmeister ei (Verein Berufsberatung und Arbeitsnachweis für Juden, Quinckestrasse 26, Fernruf 46164) zu richten. Frankfurt a. M., den 24. Januar 1936 VERWALTUNG DES GEMEINDEBLATTS Ritualkommission Wir geben hierdurch bekannt, daß die PensionRosiner, Zeil 44, auf Herrn Wilhelm Strauss, früher Schmitten i/Ts., übergegangen ist und wie bisher unter unserer Aufsicht steht. RITUALKOMMISSION DER ISRAELITISCHEN GEMEINDE Museum jüdischer Altertümer — Rothschild-Museum Die Oeffnungszeiten des Museum« sind künftig: Montag bis Freitag von 10—18 Uhr, sowie jeden ersten und dritten Sonntag im Monat von 10—13 Uhr. Der Eintritt ist frei. Gemeindebibliothek Bücherausleihe: Montag bis Donnerstag 12—13 und 16—17 Uhr; Freitag 12—13 Uhr. Mittwoch; 19—21 Uhr L^csczcitcii* Samstag: 10K—13, 15H—18 Uhr; Dienstag: 19—21 Uhr; Donnerstag: 19—21 Uhr. Sprechstunden der Gemeinderabbiner Dr. Hoff mann, Dominikanerplatz 16, Fernspr. 22024, 15—16 Uhr — Dr. Horovitz, Unterlindau 21, Fernspr. Maingau 77963, 15V16K Uhr (außer Mittwoch) — Dr. Salzberger, Eschersheimer Landstr. 67, Fernspr. Zeppelin 56920, 15K—16M Uhr — Dr. Seligmann, Böhmerstr. 9, part., Fernspr. Nr. 51184, 17—18 Uhr — Dr. Lemle, Miquelstraße 3, Fernspr. Maingau 75185, 15—16 Uhr, außer Montag - Rabbiner Kirschbaum, Kabbinatsassessor, Rotteckstr. 11, Fernspr. Nr. 45281. täglich 14—15 Uhr; ferner in der Rabbinischen Lehranstalt „Jeschiwa", Theobald Christstr. 6, Fernspr. Nr. 45673, Donnerstags 10—12 Uhr, Freitags 9—11 Uhr. — Gefängnisseelsorger Dr. Braun, Im Sachsenlager 13, Fernspr. Nr. 55135, 15—16 Uhr. Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden. Bekanntmachungen des Friedhofsamtes Grabsteine Auf unseren Friedhöfen, insbesondere auf den Friedhöfen an der Rat-Beil-Straße und in Bockenheim, befinden sich eine Anzahl Grabsteine, die nicht mehr standsicher sind, so daß sie umzustürzen drohen. Die Verfügungsberechtigten sind haftpflichtig und werden aufgefordert, die Standsicherheit der Denksteine einer Nachprüfung zu unterziehen und die erforderlichen Maßnahmen schnellstens in die Wege zu leiten. Soweit dieser Aufforderung nicht entsprochen wird, müssen die nicht standfesten Grabsteine " durch das Friedhofsamt umgelegt werden. Meldung von Sterbefällen Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachrichtigung des Friedhofsamtes (Fernspr.-Sammelnummer Zepp. 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Vornahme der Beerdigung. Gemeindegärtnerei Die Gemeindegärtnerei (Neuer Friedhof, Eckenheimerlandstrasse 238, Tel. 52043) übernimmt sämtliche vorkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde. Sie befasst sich insbesondere mit der Pflege von Grabstätten und mit der Bepflanzung mit Grabpflanzen und Blumen. Die- Pflege kann jahresweise oder auf dauernd bestellt werden. Fachmännische Beratung und Kostenvoranschläge werden bereitwillig und unverbindlich durch die Gemeindegärtnerei (Eckenheimerlandstrasse 238, Tel. 52043) oder durch das Gemeindebüro (Fahrgasse 146, Tel. 27544) erteilt. Gemeindemitglieder werden gebeten, sich bei Bedarf an Topfpflanzen und Schnittblumen an die Gemeindegärtnerei oder an deren Verkaufsstellen auf den Friedhöfen zu wenden. Bestellungen werden ins Haus geliefert. Verkaufszeiten: werktäglich während der Oeffnungszeit der Friedhöfe, Sonntags von 11^-13 Uhr. Öffnungszeiten der Friedhöfe Die Friedhöfe an der Rat Beilstrasse und an der Eckenheimerlandstr. sind in der Zeit vom 1. November bis 15. Februar von T'2-n Uhr, vom 16. Februar bis 31. März von 7V2-18 Uhr geöffnet Freitags wird eine Stunde vor Beginn des Sabbats geschlossen. Samstags und an den jüdischen Feiertagen sind die Friedhöfe geschlosen. ACHDUTH Vereinigung geselzestreuer Juden Deutschlands. : Die Ortsgruppe der ACHDUTH ist in der Lage, art Minderbemittelte für Pesach Mazzen und Mazzenmehl,. hergestellt unter Aufsicht der Ritualkonimission der Israelitischen Gemeinde Frankfurt a. M., zu folgenden Preisen zu liefern: a) Mazzen in 5 u. 10 Pfund-Rollen ä 4a Ptg. per Pfund b) Mazzenmehl abgewogen in Paketen ä 48 Pfg. per Pfund Der Betrag für das bestellte Quantum ist gleichzeitig mit der Bestellung an den Unterzeichneten bar zu zahlen oder auf dessen Postscheckkonto 71579 dahier zu überweisen. Die Lieferung erfolgt ab Mazzenbäckerei. Bei Lieferung frei Haus erhöht sich der Preis um je 3 Pfg. per Pfund; Mazzen. Bei Versendung nach auswärts sind die Versendungskosten, bei Versendung in Kartons der Selbstkostenpreis zu erstatten. Bestellungen sind bis spätestens 25. März 1936 erforderlich. Frankfurt a. M., den 20. Januar 1938 DER VORSTAND Dr. Schönberg, Vorsitzender, Qärtneiweg 44 Eintopf- Sonntag der JWH am 9. Februar