Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 14 (1935-1936)
- Issue
- 2 (11.1935)
- Date
- 1935-11-01
- Page
- Seite 61 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 61 11 Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Hebräischer Unterricht In der Hebräischen Unterrichtsanstalt (Westendsynagoge) erhalten Knaben und Mädchen anentgeltlich Unterricht in Hebräisch für Anfänger und für Fortgeschrittene. Anmeldungen für das Winterhalbjahr sind alsbald bei dem Leiter der Anstalt, Herrn Gemeinderabbiner Dr. Salzberger, (werktäglich —Wz Uhr) zu bewirken. Mädchenkonfirmation Auch am kommenden Wochenfest soll eine Mädeheneinsegiiungsfeier stattfinden. An dem vorbereitenden Unterricht können Mädchen im Alter von 14-15 Jahren teilnehmen. Anmeldungen sind am besten sogleich bei den liberalen Eabbinern der Gemeinde zu bewirken. Die Teilnahme am Unterricht und an der Feier ist völlig" unentgeltlich, Museum jüdischer Altertümer — Rothschild-Museum Die Oeffnungszeiten des Museums sind künftig: Montag bis Freitag von 10—13 Uhr, sowie jeden ersten und dritten Sonntag im Monat von 10—13 Uhr. Der Eintritt ist frei. Gemeindebibliothek Bücherausleihe: Montag bis Donnerstag 12—13 und 16—17 Uhr; Freitag 12—13 Uhr. Mittwoch; 19-21 Uhr Lcsczcitcn * Samstag: 10H—13, 15^—18 Uhr; Dienstag: 19—21 Uhr; Donnerstag: 19—21 Uhr. Sprechstunden der Gemeinderabbiner Dr. Hoff mann, Dominikanerplatz 16, Fernspr. 22024, 15—16 Uhr — Dr. Horovitz, Unterlindau 21, Fernspr. Maingau 77963, 15—16J4 Uhr (außer Mittwoch) — Dr. Salzberger, Eschersheimer Landstr. 67, Fernspr. Zeppelin 56920, 15^—16)4 Uhr — Dr. S e 1 i g m a n n, Böhmerstr. 9, part., Fernspr. Nr. 51184, 17—18 Uhr — Dr. L e m 1 e, Miquelstraße 3, Fernspr. Maingau 75185, 15—16 Uhr, außer Dienstag — Kabbiner Kirschbaum, Kabbinatsassessor, Rotteckstr. 11, Fernspr. Nr. 45281, täglich 14—15 Uhr; ferner in der Rabbinischen Lehranstalt „Jeschiwä", Theobald Christstr. 6, Fernspr. Nr. 45673, Donnerstags 10-12 Uhr, Freitags 9—11 Uhr. — Gefängnisseelsorger Dr. Braun, Im Sachsenlager 13, Fernspr. Nr. 55135, 15—16 Uhr. Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden. Bekanntmachungen des Friedhofsamtes Meldung von Sterbefällen Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachrichtigung des Friedhofsamtes (Fernspr.-Sammelnummer Zepp. 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Vornahme der Beerdigung. Öffnungszeiten der Friedhöfe Die Friedhöfe an der Rat Beilstrasse \md an der Eekenheimerlandstr. sind in der Zeit vom 1. November bis 15. Februar'von 7%-17 Uhr geöffnet. Freitags wird eine Stunde vor Beginn des Sabbats geschlossen. Samstags und an den jüdischen Feiertagen sind die Friedhöfe geschlosen, Aufbau MÖBEL Schlaf-Couchs für Auswanderer liefert sehr preiswert zeiier Nacht. Inh. Jacob Reinheimer Qr. Friedbergersty. 23 Htb I., Tel. 21169 BANKHAUS S. MERZBACH lllllllllllllll!lllllllllli|llli>IIIUIIIll!!llll!!l!l!l Gegründet 1832 Offenbach am Main — Frankfurt am Main Frankfurter Strasse 43 Kaisersir. 14 (Hapaghaus) Bekanntmachungen des Steueramts Alle Kultusstenernnd Gemeindegeldzahlungen, ausgenommen diejenigen, die auf in Vollstreckung befindliche Rückstände an die Finanzkasse zu leisten sind, sind künftig nicht mehr an die Finanzkassen, sondern an die Steuerkasse der Israelitischen Gemeinde, Fahrgasse 146, (Postscheckkonto Nr. 800 Ffm.) zu zahlen. Kultusstener und Gemeindegeld 1935/36 a) Veranlagte. (Frühere Finanzamtszahler.) Die Kttltussteuernnd Gemeindegeldveranlagungen sind den Pflichtigen zum Teil bereits übersandt worden. Die erste Viertel jahrszahlung ist am 10. Juni ds. Js., die zweite am 10. September ds. Js. fällig gewesen. Solange die Veranlagungsbescheide noch nicht in den Besitz der Pflichtigen gelangt sind, sind an den bekannten Terminen (10. 6., 10. 9., 10.12.1935 und 10. 3. 1936) Vorauszahlungen in der Höhe eines Viertels der Kultussteuer 1934 einschliesslich der Nachveranlagung 1934 zu zahlen. Diese Zahlungen werden auf die endgültige Veranlagung angerechnet werden. b) Nu r-Lohns te u erpf 1 ich tige Die Veranlagungen wurden den Pflichtigen im Laufe des Monats Juli zugesandt. Die erste Rate war binnen zwei Wochen nach Zustellung der Veranlagung, die zweite ist bis zum 1. November ds. Js. (unter Angabe der Steuernummer) zu entrichten. c) Nur Gemeindegeldpflichtige Gcmeindegeldpflichtig ist jedes volljährige Gemeindemitglied ohne Rücksicht darauf, ob es irgendwelche Reichs- oder Kultussteuern entrichtet. Für Ehegatten, die nicht getrennt -zur Kultussteuer veranlagt sind, wird das Gemeindegeld nur einmal veranlagt und erhoben. Die Veranlagungen wurden den Pflichtigen im Laufe des Monats Juli übersandt. Das Gemeindegeld ist 4 Wochen nach Zustellung des Bescheides fällig geworden. * Wir ersuchen die Gemeindemitglieder dringend, die in den Veranlagungsbescheiden, bezw. in der vorstehenden Bekanntmachung verzeichneten Zahlungstermine genauestens innezuhalten. « Nachvergeblicher M ahnungerfolgtdieBeitre ibung zuzüglich der Kosten durch die zuständige Vollstreckungsstelle des Finanzamtes. * Die Steuerkasse der Israelitischen Gemeinde ist werktäglich von &% bis 12 % Uhr geöffnet. Die Sprechstunden finden zu gleicher Zeit statt. Für ältere und gebrechliche Personen steht der Personenaufzug zur Benutzung frei. Ffm., den 30. August 1935. VORSTAND DER ISRAELITISCHEN GEMEINDE Steueramt