Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 14 (1935-1936)
- Issue
- 1 (10.1935)
- Date
- 1935-10-01
- Page
- Seite 23 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 23 Uhr — Dr. Lemle, Miquelstraße 3, Fernspr. Maingau 75185, 15—1& Uhr, außer Dienstag —; Rabbiner Kirschbaum, Rabbinatsassessor, Rotteckstr.-11, Fernspr. Nr. 45281, täglich 14—15 Uhr; ferner in der Rabbinischen Lehranstalt „Jeschiwa", Theobald Christstr. 6, Fernspr. Nr. 45673, Donnerstags 10-12 Uhr, Freitags 9—11 Uhr — Gefängnisseelsorger Dr. Braun, Im Sachsenlager 13, Fernspr. Nr. 55135, 15—16 Uhr. Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden. Bekanntmachungen des Friedhofsamtes Grabsteine Auf unseren Friedhöfen, insbesondere auf den Friedhöfen an der Rat-Beil-Straße und in Bockenheim, befinden sich eine Anzahl Grabsteine, die nicht mohr standsicher sind, so daß sie umzustürzen drohen. Die Verfügungsberechtigten sind haftpflichtig und werden aufgefordert, die Standsicherheit der Denksteine einer Nachprüfung zu unterziehen und die erforderliehen Maßnahmen schnellstens in die Wege zu leiten. Soweit dieser Aufforderung nicht entsprocl en wird, müssen die nicht standfesten Grabsteine durch das Frie dhofsamt umgelegt werden. Meldung von Sterbefällen Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachrichtigung de? Friedhofsamtes (Fernspr.-Sammelnummer Zepp. 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Vornahme der Beerdigung. Öffnungszeiten der Friedhöfe Die Friedhöfe an der Rat Beilstrasse und an der Eckenheimerlandstrasse sind in der Zeit vom 15. September bis 15. Oktober von 7-18 Uhr, vom 16. Oktober bis 1. November von 7^ bis 18 Uhr geöffnet. Freitags wird eine Stunde vor Beginn des Sabbats geschlossen. Samstags und an den Jüdischen Feiertagen sind die Friedhöfe geschlossen. MÖBEL kaufen Sie sehr vorteilhaft bei HEINE & Co. Inh. Hugo Setigtnann Gtfiaeburuweg 12a Tele'on 52621 Gedächtnislichter Zum Andenken an Verstorbene können in den Gemeindesynagogen Gedächtnislichter gebrannt werden. Die im Voraus zahlbaren G e bü h r e n beragen: für ein Licht am Jahrzeitstag Rm. 1.— für ein Licht während des Trauerjahres (11 Monate und am ersten Jahrzeitstag) Rm. 60.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag Rm. 100.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag einschließlich Verrichtung des Eaddisohgebets Rm. 200.— Gemeindegärtnerei Die Gemeindegärtnerei (Neuer Friedhof, Eckenheimerlandstrasse 238, Tel. 52043) übernimmt samtliche vorkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde. Sie befasst sich insbesondere mit der Pflege von Grabstätten und mit der Bepflanzung mit Grabpflanzen und Blumen. Die Pflege kann jahresweise oder auf dauernd bestellt werden. Fachmännische Beratung und Kostenvoranschläge werden bereitwillig und unverbindlich durch die Gemeindegärtnerei (Eckenheimerlandstrasse 238, Tel. 52043) oder durch das Gemeindebüro (Fahrgasse 146, Tel. 27544) erteilt. * Gemeindemitglieder werden gebeten, sich bei Bedarf an Topfpflanzen und Schnittblumen an die Gemeindegärtnerei oder an deren Verkaufsstellen auf den Friedhöfen zu wenden. Bestellungen werden ins Haus geliefert. Verkaufszeiten: werktäglich während der Oeffnungszeit der Friedhöfe, Sonntags von 11JS-13 Uhr. Zuwendung Ein unbekannter Spender übersandte uns RM. 20.— für wohltätige Zwecke. Wir bestätigen ihm mit bestem Dankden Empfang des Betrags, den wir wunschgemäss verwandt haben. | Bekanntmachungen des Steueramts 11 Alle Kultussteuer- und Gemeindegeldzahlungen, ausgenommen diejenigen, die auf in Vollstreckung befindliche Rückstände an die Finanzkasse zu leisten sind, sind künftig nicht mehr an die Finanzkassen, sondern an die Steuerkasse der Israelitischen Gemeinde, Fahrgasse 146, (Postscheckkonto Nr. 800 Ffm.) zu zahlen. Kultussteuer und Gemeindegeld 1935/36 a) Veranlagte. (Frühere Finanzamtszahler.) Die Kultussteuer- und Gemeindegeldveranlagungen sind den Pflichtigen zum Teil bereits übersandt worden. Die erste Vierteljahrszahlung ist am 10. Juni ds. Js., die zweite am 10. September ds. Js. fällig gewesen. Solange die Veranlagungsbescheide noch nicht in den Besitz der Pflichtigen gelangt sind, sind an den bekannten Terminen (10. 6., 10. 9., 10.12.1935 und 10. 3. 1936) Vorauszahlungen in der Höhe eines Viertels der Kultussteuer 1934 einschliesslich der Nach v er anlagung 1934 zu zahlen. Diese Zahlungen werden auf die endgültige Veranlagung angerechnet werden. b) Nur-Lohnsteuerpflichtige Die Veranlagungen wurden den Pflichtigen im Laufe des Monats Juli zugesandt. Die erste Rate war binnen zwei Wochen nach Zustellung der Veranlagung, die zweite ist bis zum 1. November ds. Js. (unter Angabe der Steuernummer) zu entrichten. c) Nur Gemeindegeldpflichtige Gemeindegeldpflichtig ist jedes volljährige Gemeindemitglied, ohne Rücksicht darauf, ob es irgendwelche Reichs- oder Kultussteuern entrichtet. Für Ehegatten, die nicht getrennt zur Kultussteuer veranlagt sind, wird das Gemeindegeld nur einmal veranlagt und erhoben. Die Veranlagungen wurden den Pflichtigen' im Laufe des Monats Juli übersandt. Das Gemeindegeld ist 4 Wochen nach Zustellung des Bescheides fällig geworden. * Wir ersuchen die Gemeindemitglieder dringend, die in den Veranlagungsbescheiden, bezw. in der vorstehenden Bekanntmachung verzeichneten Zahlungstermine genauestens innezuhalten. « Nach vergeblicherMahnungeriolgtdieBeitreibung zuzüglich der Kosten durch die zuständige Vollstreckungsstelle des Finanzamtes. * Die Steuerkasse der Israelitischen Gemeinde ist werktäglich von 8H bis 12 Uhr geöffnet. Die Sprechstunden finden zu gleicher Zeit statt. Für ältere und gebrechliche Personen steht der Personenaufzug zur Benutzung frei. Ffm., den 30. August 1935. VORSTAND DER ISRAELITISCHEN GEMEINDE Steueramt Denkt an die jüdischen Wohlfahrts - Einrichtungen