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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1935-07-01 · 11 (7.1935) · p. Seite 431

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
13 (1934-1935)
Issue
11 (7.1935)
Date
1935-07-01
Page
Seite 431 (sequence 17)
Language
German
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Seite 431 HANDSCHUHE SCHALS STRÜMPFE 6ÜRTEL BADE-ANZUGE KRAGEN mm ER FRANKFURT *H. BLEIDENSTR.3-5 ten, Strassen, Pflanzungen, Siedlungen, Landschaften, nimmt das Auge des Schauenden in Anspruch. Dr. V. J. Rosenthal, der Keisegefährte der Fotografin, gab den zahlreich erschienenen Mitgliedern der „Gesellschaft für jüdische Volksbildung" in .wohlgesetzter Rede angemessene Orientierung. A. H. Land der Verheissung Die zweite Reihe von Vorführungen des Palästina-Tonfilms in Frankfurt fand nicht geringeres Interesse als die ersten Aufführungen. Das Bedürfnis, die Dinge im Bilde zu sehen, die unser Denken und Interesse mit jeder ihrer Einzelheiten beschäftigen, hatte, trotz sommerlicher Hitze, die Kinos, in denen der Film lief, gefüllt. Wir sind für diesen Film dankbar, selbst wenn er viele Hoffnungen nicht erfüllt, visle Erwartungen unbefriedigt lässt. Dazu gehört vor allem, daß er die schlichte Realität des Lebens in Erez Israel nicht zeigt; daß er kein Bild gibt vom Wohnen und Sorgen des arbeitenden Menschen, daß er keine Vorstellung vermittelt von den Mühseligkeiten der Arbeit oder der Entspannung der Feierstunde. Wenn von diesen Wirklichkeiten die Rede ist — der ganze Film ist eine Rede, ein Ruf — dann geschieht es mit jener Verklärung ins Schöne und dem Pathos, die die Eigenart des Filmes ausmachen. Jeder einzelne der in der Arbeit gezeigten Menschen erscheint im Bilde heroisch. Und so sicher er es i s t, wenn wir an seine Leistung denken, so wenig, möchten wir glauben, fühlt er sich so. Diese Haltung des Films ist durch die Aufgabe bedingt, der er dient: Mittel zu schaffen, Herzen zu lösen für die hohen Ziele des Palästinaaufbaus. Mit letzter Beherrschung der filmischen Möglichkeiten, geschult an den großen Russenfilmen vergangener Jahre, hämmert dieser Film die Herzen auf. Wenn z. B. der junge Arbeiter, riesengroß an die Leinwand projiziert, mit dem Gleichmass einer Maschine, mit dem Ernst eines Gläubigen den Boden stösst und immer wieder, immer gleich, ins Erdreich stösst, wenn endlich dann — man hofft gequält, daß es ihm gelinge — der Stein zerbricht, dann ist keiner unter all den Besuchern, den dieser Sieg des Willens nicht glücklich machen würde. Daß freilich der Boden und sein Bearbeiter in anderer, wahrscheinlich zäherer und weniger heldischer Beziehung zu einander stehen, darf vergessen werden, wenn an das Ziel gedacht wird. Der Film zeigt, daß es möglich ist, die bisher als besonders schwierig betrachteten Lichtverhältnisse in Palästina zu überwinden und Licht- und Schattenwirkung nicht zu unverträglichen Härten werden zu lassen. Während an vielen Stellen das Tempo, L.EPSTEIN Schillerstraße 2 Söm m er wasche für Damen und Herren in Riesenauswahl die Überschneidung sich beinahe überstürzen, möchte man anderen, wie dem allzu breit wiedergegebenen Konzert der Haydn'schen Schöpfung manche Straffung wünschen. Der in Aussicht gestellte zweite Palästina-Tonfilm wird gewiss aus den Erfahrungen des ersten lernen. Dr. Hans Pomeranz und Georg Guthmann führten den Film mit kurzen werbenden Worten ein. Ghr. II Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Gemeindebeschluss betr. Kultussteuer vom 11713. März nnd 1./3. April 1935 I. Auf Grund der Steuerordnung vom 1. Januar 1923. genehmigt durch Erlass des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 9. November 1931 und des Abänderungsbeschlusses vom 19. Oktober/4. November 1931, genehmigt durch Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 14. Januar 1932 werden für das Rechnungsjahr 1935/36 seitens der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt a. M. unter Vorbehalt der Abänderung im Laufe des Rechnungsjahres als Kultussteuer erhoben: 1) Ein Zuschlag von 2 7 % v. Hundert zu der für im Kalenderjahr 1934 endende Steuerabschnitte veranlagten Reichseinkommensteuer oder der im Kalenderjahr 1934 einbehaltenen Lohnsteuer. 2) Ein Zuschlag von 3 3 1/3 v. Hundert zu der für das Rechnungsjahr 1934 zu entrichtenden Reichsvermögenssteuer, mit der Massgabe, dass dieser Zuschlag nur von denjenigen Vermögenssteuerpflichtigen erhoben wird, die einkommensteuerfrei veranlagt sind oder bei denen der Zuschlag zur veranlagten Vermögenssteuer höher ist, als der Zuschlag zur veranlagten Einkommensteuer. Im letzteren Falle wird ein Zuschlag zur Reichseinkommensteuer nicht erhoben. Bei Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft erfolgt die Veranlagung der Kultussteuer, soweit sie als Zuschlag zur Reichsvermögenssteuer erhoben wird, auf Grund der persönlichen Vermögenssteuer des einzelnen Gesellschafters unter Hinzurechnung des seiner Beteil'WOIP Nur 49 Zeil 49 TEL. 27930 ZIGARREN TABAKE Mäntel und Jacken Silber- und Blau - Füchse — Moderne Besätze Umarbeitung nach neuesten Modellen Billigste Preise , J lBieHemasseUEt. Tel. 25494

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