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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1935-06-01 · 10 (6.1935) · p. Seite 389

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
13 (1934-1935)
Issue
10 (6.1935)
Date
1935-06-01
Page
Seite 389 (sequence 15)
Language
German
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Seite 389 11 Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Steueramt der Israelitischen Gemeinde Wir bringen den Gemeindemitgliedern hierdurch folgendes zur Kenntnis: Mit Wirkung vom 1. Mai ds. Js. gingen die bisher von den hiesigen Finanzämtern bezw. Finanzkassen ausgeführten Kultussteuer-Veranlagungs- und Kassengeschäfte in unsere eigene Verwaltung über. Alle Zahlungen, ohne Ausnahme, sind daher vom 1. Mai ds. Js. ab nicht mehr an die Finanzkassen, sondern an die Steuerkasse der Israelit. Gemeinde, Fahrgasse 146 (Postscheckkonto 800 Steuerkasse der Israelitischen Gemeinde) zu leisten, wohin auch die am 10. Juni ds. Js. fällige Kultussteuer-Vorauszahlung pro 1935-36 abzuführen ist. Die Veranlagungsbescheide pro 1935-36 gehen den Gemeindemitgliedern demnach fernerhin nicht mehr mit dem Einkommensteuerbescheid durch die Finanzämter, sondern durch unser eigenes Steueramt zu. Frankfurt a. M., den 1. Juni 1935 VORSTAND DER ISRAELITISCHEN GEMEINDE Zahlungsaufforderung Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung fordern wir unsere Mitglieder auf, a) etwaige Kultussteuerreste aus früheren Jahren einschliesslich des Jahres 1934 unverzüglich b) die am 10. Juni fällig werdende Kultussteuervorauszahlung pro 1935 bis zu diesem Termin zu zahlen. Bei Nichtzahlung erfolgt die Beitreibung zuzüglich Kosten durch die Vollstreckungsstelle des Finanzamtes. Für die Berechnung der Vorauszahlungen gilt folgendes: Die zur Einkommenbezw. Vermögenssteuer Veranlagten werden ihre Steuerbescheide am Fälligkeitstage noch nicht in Händen haben. Der Vorauszahlung sind die im letzten Steuer jähr gezahlten Quartalsbeträge zuzüglich der Nachveranlagung in der Weise zu Grunde zu legen, daß jeweils 1/4 des Gesamtbetrags zu zahlen ist. Beispiel: Ein Steuerpflichtiger hatte im Steuer jähr ursprünglich RM. 200.— Kultussteuer zu zahlen. Die Nachveranlagung betrug RM. 25.—. Demnach ist am 10. Juni zu zahlen 1/4 von RM. 225.— gleich RM. 56.25. Wie aus vorstehender Bekanntmachung hervorgeht, sind alle Kultussteuerzahlungen zukünftig nicht mehr an die Finanzkassen, sondern an die Steuerkasse der Israelitischen Gemeinde, Fahrgasse 146, (Postscheckkonto 800, Steuerkasse der Israelitischen Gemeinde) zu zahlen. Frankfurt a. M., den 1. Juni 1935 STEUERAMT DER ISRAELITISCHEN GEMEINDE Die Steuerkasse der Israelitischen Gemeinde ist werktäglich von 8% bis 12% Uhr geöffnet. Die Sprechstunden finden zu gleicher Zeit statt.; Für ältere und gebrechliche Personen steht der Personenaufzug zur Benutzung frei. Frankfurt a. M., den 1. Juni 1935 VORSTAND DER ISRAELITISCHEN GEMEINDE Steueramt Ausschreiben An unserer Westendsynagoge ist die Stelle eines Kantors sofort zu besetzen. Bewerber müssen befähigt sein, mit gemischtem Chor und Orgel zu fungieren und deutsche Gebete tadellos vorzutragen. Verlangt wird die Befähigung zur Erteilung des Religionsunterrichtes. Jüngere, seminaristisch vorgebildete reichsdeutsche Bewerber erhalten den Vorzug. Schriftliche Meldungen mit Lebenslauf und Zeugnisabschriften bis spätestens 15. Juni 1935 an den Vorstand der Israelitischen Gemeinde Frankfurt a/M., Fahrgasse 146 Ausschreiben Wegen Wegzugs des seitherigen Chefarztes der chirurgischen Abteilung unseres Krankenhauses ist diese Stelle zum 15. Juli 1935 neu zu besetzen. Schriftliche Bewerbungen sind bis spätestens 15. Juni 1935 einzureichen. Pflegamt des Krankenhauses der Israelitischen Gemeinde Frankfurt a/Main, Gagernstrasse 36 Westendsynagoge Jeden Samstag Abend findet 20 Minuten vor Beginn des Sabbatausgang-Gottesdienstes Lernen statt. Bekanntmachung des Krankenhauses der Israelitischen Gemeinde In unserem Krankenhaus ist ein Kurzwellenapparat nach Schliephake aufgestellt. Der Apparat dient zur Durchwärmung des Körpers und einzelner Teile mit Hilfe kurzer und ultrakurzer Wellen; die Behandlung ist absolut gefahrlos bei völlig homogener Durchwärmung der zu behandelnden Organe. Die Indikationen betreffen neben den entzündlichen Erkrankungen der Nebenhöhlen, der Gelenke und der inneren Organe die rheumatischen Affektionen der Muskeln, Nerven und Gelenke. Rufnummer-Änderung Die Gemeindegärtnerei, Eckenheimerlandstr. 238 ist unter Rufnummer 52043 telefonisch, zu erreichen. Museum jüdischer Altertümer — Rothschild-Museum Die Oeffnungszeiten des Museums sind künftig: Montag bis Freitag von 10—13 Uhr, sowie jeden ersten und dritten Sonntag im Monat von 10—13 Uhr. Der Eintritt ist frei. Gemeindebibliothek Bücherausleihe: Montag bis Donnerst.ag 12—13 und 16—17 Uhr; Freitag 12—13 Uhr. Mittwoch; 19—21 Uhr LcsGzdtcQ Samstag: 10H—13, 15Hr—18 Uhr; Dienstag: 19—21 Uhr; Donnerstag: 19—21 Uhr. Sprechstunden der Gemeinderabbiner Dr. Hoffmann, Börneplatz 16, Fernspr. Hansa 22024, 15—16 Uhr — Dr. Horovitz, Unterlandiau 21, Fernspr. Maingau 77963, 15—16K Uhr (außer Mittwoch) — Dr. Salzberger, Eschersheimer Landstr. 67, Fernspr. Zeppelin 56920, 1514—16H Uhr — Dr. Seligmann, Böhmerstr. 9, part., Fernspr. Nr. 51184, 17—18 Uhr — Dr. Lemle, Miquelstraße 3, Fernspr. Maingau 75185, 15—16 Uhr, außer Dienstag — Rabbiner Kirschbaum, Rabbinatsassessor, Rotteckstr. 11, Fernspr. Nr. 45281, täglich 14—15 Uhr; ferner in der Rabbinischen Lehranstalt „Jeschiwa", Theobaldstr. 6, Fernspr. Nr. 45673, Donnerstags 10—12 Uhr, Freitaga 9—11 Uhr. Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden. Bekanntmachungen des Friedhofsamtes Grabsteine v Auf unseren Friedhöfen, inabesondere auf den Friedhöfen an der Rat-Beil-Straße und in Bockenheim, befinden sich eine Anzahl Grabsteine, die nicht mehr standsicher sind, so daß sie umzustürzen drohen. Die Verfügungsberechtigten sind haftpflichtig und werden aufgefordert, die Standsicherheit der Denksteine einer Nachprüfung zu unterziehen und die erforderlichen Maßnahmen schnellstens in die Wege zu leiten. Soweit dieser Aufforderung nicht entsprochen wird, müssen die nicht standfesten Grabsteine durch das Friedhofsamt umgelegt werden.

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