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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1935-06-01 · 10 (6.1935) · p. Seite 383

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
13 (1934-1935)
Issue
10 (6.1935)
Date
1935-06-01
Page
Seite 383 (sequence 9)
Language
German
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HANS MARCUS TREUHANDER FACH BE RATER F Ü R STEUER- UND DEVISE N RECHT GOETHESTR.5_ TELEFON28561 Dalcroze zur weiteren Ausbildung nach Brüssel, dann nach Frankfurt zu Iwan Knorr und zu Thuille in München. Ein zweijähriger Aufenthalt in Paris schliessr die Zeit des Lernens zunächst ab. Dirigententätigkeit bindet ihn an Lausanne, Neuchatel und Genf, bis ihn 1917 ein Kuf als Lehrer an die David Mannes-Musikschule nach New-York führt. Es folgen Ernennungen zum Direktor an die Konservatorien in Cleveland und später in San Francisco. Nach Ende des Weltkrieges bildete sich in Paris eine Gemeinschaft junger schaffender Musiker: Georges Auric, Louis Durey, Arthur Honegge r, Darius Milhaüd, Francis P o u 1 e n c und Germaine Tailleferre. Diese „Gruppe der Sechs" setzte sich ohne einengende Abgrenzungen einer „Schule" die Erneuerung der ihrer Ansicht nach in der Konvention erstarrten französischen Musik zum Ziel. Die drei hervorragenden Talente unter ihnen, Poulenc, Honnegger und Milhaud, haben in verhältnismässig kurzer Zeitspanne weit über den romanischen Kulturkreis hinaus Geltung erlangt. Für uns gewinnt an dieser Stelle Darius Milhaud besonderes Interesse. Er ist einer alten angesehenen jüdischen Familie in Aix-en-Provence entsprossen (1892). Hellhörig und anpassungsbereit hat sich Milhaud zunächst den verschiedensten Richtungen angeschlossen. Die strenge Satztechnik der „scola cantorum" formt das Bild früher Partituren; die Melodieführung und die Farbengebung Debussys findet in anderen Werken ihre Spiegelung. Von Stravinsky und Schönberg beeindruckt, befriedigt Milhaud angeborene Experementierlust: Melodien in verschiedenen Tonarten werden miteinander verknüpft, eine originelle Ausweitung der Bezirke harmonischen Denkens, die in der Burleske „Le boeuf s\ir le toit" und in der Serenade für Streicher realisiert ist. Wie bei Bloch ist bei Milhaud das Judesein später zu einem tiefgehenden künstlerischen Erlebnis geworden. Stoffwahl und Stilgebung lassen die aus Easse und Eeligion wachsenden Urkräfte erkennen. Nur ein Jude, der sich ihrer Bedeutung für sein künstlerisches Schöpfertum bewusst geworden ist, konnte die „Chants juifs", die Psalmen, das Oratorium „Esther" schreiben. Nach der kurzen Blüte um 1600 vergehen Jahrhunderte, bis die italienischen Juden als produzierende Künstler wieder Anschluss an die öffentliche Musikpflege ihres Landes gewinnen. Der jetzt vierzigjährige Florentiner Mario C a s t e 1nuovo-Tedesco ist der erste und, so weit sich übersehen lässt, der einzige Jude, der die unterbrochene Linie in der Gegenwart fortsetzt. Bei aller Angleichung an die Umwelt folgt auch Castelnuovo-Tedesco dem von Bloch und Milhaud gegebenen Beispiel. Er empfängt Anregungen in den „Tre corali su melodie ebraiehe" aus Motiven jüdischen Ursprungs. Der Komponist zeigt sich stets als ein bewegliches, formgewandtes Talent gemässigt moderner Richtung. Sein umfangreiches Schaffen umfasst nahezu alle Gebiete musikalischer Gestaltung. Spanien und Portugal besitzen, zweifellos eine Folge ihrer politischen und kulturellen Geschichte, bis zur Gegenwart überhaupt keine jüdischen Komponisten von Ansehen. Bei Ausführungen der vorliegenden Art müssen wir uns bewusst sein, wie schwer es ist, authentische Angaben über die Zugehörigkeit zum Judentum oder über die Abstammung zu machen. In den romanischen Ländern spielen heute wie ehedem jene Fragen, die Grundlage dieser Betrachtung bilden, keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle. Gerade dort hat die durch Aehnlichkeit des Typus und des Temperaments erleichterte Anpassung der Juden die Grenzen stark verwischt. Um so mehr ist bemerkenswert, daß die meisten der romanisch-jüdischen Musiker zunehmend das jüdische Element in sich betonen. Das aus neuem Lebensgefühl und veränderter Weltanschauung entstandene Bekenntnis zum Judentum beweist, wie sehr sich europäische Künstler der Kraft bewusst geworden sind, die ihnen aus der kulturellen und besonders aus der religiösen Sphäre unserer Gemeinschaft zuwachsen kann. Unter solchem Blickptfnkt ist auch diese Schau mehr als eine historische und aesthetische Gegenüberstellung; sie zeigt wiederum Richtung und Ziel einer eigenwüchsigen Kunstpflege unter den Juden der Gegenwart Das Arbeitsbuch Zu seiner Einführung am 1. Juni 1935 von Dr. Wolfgang S. Matzdorff Das Bestreben, einen umfassenden Ueberblick über die dustrie der Steine im Arbeitsprozess stehenden Menschen zu erhalten, hat ihren Niederschlag in dem Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches vom 26. Februar 1935 gefunden. Die vorbereitenden Arbeiten sind nunmehr soweit abgeschlossen, daß am 1. Juni mit der Einführung des Arbeitsbuches begonnen wurde. *) Jeder Arbeiter und Angestellte (auch Lehrlinge und Volontäre) erhält ein Arbeitsbuch. Ausgenommen sind lediglich Arbeitsverträge mit einem festen Monatsgehalt von mehr als RM. 1000.— mit Arbeitnehmern, die ihren Wohnort im Ausland haben, Heimarbeitbeschäftigten und anderen. Die Arbeitsbücher werden vom 1. Juni 1935 ab zunächst für die Arbeiter und Angestellten der folgenden Betriebsgruppen ausgestellt: In- *)Anm.:Die gesetzlichen Grundlagen sind die erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung eines Arbeitsbuches vom 16. Mai 1935 (Reichsgesetzblatt Seite 602), sowie die Bekanntmachungen des Präsidenten der Reichsanstalt vom 16. Mai und 18. Mai 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preussischer Staatsanzeiger vom 18. Mai 1935). und Erden, Eisen- und Stahlgewinnung, Metallhütten- und Metallhalbwerkzeuge, Herstellung von Eisen-, Stahl und Metallwaren, Maschinen-, Apparate- und Fahrzeugbau (auch mit Giesserei), Elektrotechnische Industrie, Optische und Feinmechanische Industrie, Chemische Industrie, Papierindustrie, Leder- und Linoleumindustrie, Kautschuk- und Astbestindustrie, Baugewerbe und Baunebengewerbe, Grosshandel, Einzelhandel, Verlagsgewerbe, Handelsvermittlung und sonstige Hilfsgewerbe des Handels, Geld-, Bank-, Börsen- und Versicherungswesen. Das Arbeitsbuch wird auf Antrag des Arbeiters oder Angestellten kostenfrei ausgestellt. Es enthält genaue Vermerke über die Berufsausbildung (Lehrzeit, Lehrbetrieb, Fachschulbildung, besondere Fähigkeiten), Angaben über die Personalien (Geburtstag, Geburtsort, Kreis, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnort und Wohnung), den Vermerk der bisherigen Beschäftigungsart von längerer Dauer usw. Bei Aufnahme einer Beschäftigung muß dem Unternehmer unverzüglich das Arbeitsbuch übergeben werden. Bei Been-

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