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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1935-05-01 · 9 (5.1935) · p. Seite 342

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
13 (1934-1935)
Issue
9 (5.1935)
Date
1935-05-01
Page
Seite 342 (sequence 4)
Language
German
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Seite 342 pflege standen vor völlig veränderten Aufgaben. Was das bedeutet, sei nur an einem Beispiel gezeigt: die unerlässlichen Ausgaben für fürsorgerische und verwandte Aufgaben in dem eben in der Fertigstellung begriffenen Frankfurter Etat für 1935/36 sind gegenüber dem Vorjahre erhöht um einen Betrag, der auf der verminderten Steuergründlage allein etwa 6 bis 7 Prozent Einkommensteuerzuschlag ausmacht. Der Etat wird nach seiner endgültigen Verabschiedung an dieser Stelle noch besprochen werden. Einstweilen mag nur dieses für alle jüdischen Gemeinden kennzeichnende Beispiel illustrieren, welches die Ursache der steigenden Steuersätze ist: die Wandlung der Lage des ganzen deutschen Judentums. In diesem Rahmen nur kann man verstehen, daß wachsende Lasten großen Umfangs entstehen und die an Zahl und Kraft verminderten Träger doppelt schwer treffen müssen. Das verpflichtet die Gemeinden zu besonderer Sparsamkeit und Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit ihrer Steuerzahler. Diese werden aber auch, wenn sie die Zwangsläufigkeit und die tieferen Ursachen der Steueransprüche erkennen an ihrem in den letzten Jahren deutlich bewährten Verständnis für die finanziellen Bedürfnisse ihrer Gemeinden festhalten und dieses Opfer gewiss nicht als die schmerzlichste Anforderung der deutschjüdischen Gegenwart empfinden. Zur Aenderung der Steuererhebung unserer Gemeinde In der letzten Ausgabe des Gemeindeblattes sind die Mitglieder unserer Gemeinde davon unterrichtet worden, daß, im Gegensatz zur bisherigen Uebung, die Finanzämter die Veranlagung zur Kultussteuer nicht mehr vornehmen und sich auch mit dem Einzug der Steuer nicht mehr befassen werden. Die Gemeinde sieht sich daher gezwungen, ein eigenes Steueramt einzurichten, dessen Tätigkeit auf Grundlage der von den Finanzämtern auch weiterhin zugehenden Angaben über die vom Staate erhobene Einkommensbezw. Vermögenssteuer beruhen wird. Die Entrichtung der Steuer muß in Zukunft direkt an die Steuerkasse der Gemeinde, bezw. auf das besondere, zu diesem Zweck eingerichtete Postscheck-Konto erfolgen, sie kann aber natürlich auch durch Einsendung von Bankschecks geschehen. Wichtig ist, daß die Finanzämter auch in Zukunft zur Zwangsvollstreckung bereit sind, wenn sie auch, ebenso wie die Gemeinde selbst, hoffen und erwarten, daß derartige Fälle wenig zahlreich sein werden. Diese Neuordnung der Steuererhebung gibt der Gemeindeverwaltung die seit langem ersehnte Gelegenheit, den Gemeindemitgliedern Aufschluß über diejenigen Dinge zu geben, die mit den Steuerbeschlüssen in Zusammenhang stehen. Sie hofft auch, durch eine solche Darlegung die mitunter auftretenden, auf nicht genügender Sachkenntnis beruhenden Beanstandungen zu entkräften, die gegen die Steuerpolitik der Gemeinde gerichtet werden, und gleichzeitig das Verantwortungsgefühl jedes einzelnen Gemeindemitglieds zu schärfen. Zunächst wird es notwendig sein, die Art des Zustandekommens der Steuerbeschlüsse zu schildern. Das erste Stadium der Aufstellung des Gemeindehaushalts umfasst eine Beratung im ganz kleinen Kreise des Vorstandes, die sich mit den mutmasslichen Anforderungen des neuen Geschäftsjahres, einer Schätzung der Einkommensverhältnisse und den für die Ausarbeitung des Budgetentwurfes aufzustellenden Richtlinien befasst. Danach arbeitet das Büro den Haushaltsplan aus unter sorgfältiger Prüfung der einzelnen Kapitel und schlägt die zum Ausgleich des Etats notwendigen Steuersätze vor. Dieser Entwurf geht sodann dem Gemeindevorstand zu, der ihn meistens nach kurzer Debatte der Gemischten Finanzkommission zuweist, die sich aus Mitgliedern des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung zusammensetzt. In dieser Kommission wird die eigentliche Kleinarbeit geleistet in der Weise, daß für jedes Kapitel ein oder mehrere Referenten bestellt werden, die die einzelnen Einnahme- und Ausgabeposten sorgfältig zu untersuchen haben auf ihre Notwendigkeit und die Möglichkeit von Einsparungen und schliesslich einen mündlichen Bericht an die Gemischte Finanzkommission erstatten, der der Einzelberatung die Grundlage liefert. Dr. jur. Julius Sonn Steueru. JRechtssachen Umwandlung von Aktienges. u. 6. m. b. H.'s / ,Verträge Frankfurt a. M., Horst Wesselplatz 14, II. - Tel. 22798 Um einem weitverbreiteten Irrtum entgegenzutreten, erscheint es nützlich, hier zu betonen, daß die Steuern nicht etwa beschlossen werden von einer Mehrzahl derjenigen, welche sie nicht zu bezahlen haben, sondern daß die Zusammensetzung der Gemeindekörperschaften aus den verschiedensten Schichten und Berufen Gewähr dafür bietet, daß wirklich nur diejenigen Anstrengungen und Opfer von den Gemeindemitgliedern verlangt werden, welche zür Erfüllung der unerlässlichen Aufgaben der Gemeinde unentbehrlich sind. Nach Abschluß der Beratung der Gemischten Finanzkommission geht der Haushaltsplan an den Gemeindevorstand, der seinerseits Abänderungen vornehmen kann, und nach Billigung durch den Gemeinde vorstand an die Gemeindevertretung, die ebenfalls berechtigt ist, Abänderungsvorschläge zu machen. Der endgültige Haushaltsplan kann nur zu Stande kommen auf Grund einer vollen Uebereinstimmung von Vorstand und Gemeindevertretung. Aus dieser Darstellung werden unsere Leser erkennen, daß die Beratung des Haushaltsplanes zu einem nicht kleinen Teil auf Schätzungen angewiesen ist, deren Berechtigung sich erst in einem viel späteren Zeitpunkt erweisen kann. Hier sollte gezeigt werden, daß die gefassten Beschlüße nach einer gewissenhaften Durchberatung aller Gegebenheiten und häufig nach einem scharfen Kampf der gegensätzlichen Ansichten und Interessen zu Stande kommen. Es bleiben zu schildern die hauptsächlichen Aufgabengebiete der Gemeinde. Diese betreffen 1. die Einrichtungen des Kultus, 2. die soziale Fürsorge, 3. das Unterrichtswesen, 4. das Krankenhaus der Gemeinde, 5. das Bestattungswesen, 6. die überlokalen Einrichtungen (Eeichsvertretung, Landesverband etc.). Unter der Wirkung der Ereignisse der letzten beiden Jahre sind die früheren scharfen, richtungsmässigen Gegensätze innerhalb der Gemeinde stark abgemildert, z. T. sogar geschwunden, wenn natürlich auch nach wie vor die Einstellung zu vielen grundsätzlichen Fragen keine einheitliche ist. Das erstarkte Bewusstsein einer jüdischen Schicksalsgemeinschaft hat eben auch die religiös gleichgültigen Gemeindemitglieder „erf asst und grösseres Verständnis für die Tätigkeit der Gemeinde erweckt. Dieser geistigen Mitarbeit aller Gemeindemitglieder kann die Verwaltung umso weniger entraten, als die veränderten Verhältnisse sowohl in einer fühlbaren Schmälerung der Einnahmequellen, wie auch in einer starken Erhöhung der an die Hilfsbereitschaft gestellten Anforderungen zum Ausdruck kommen. Obwohl fast jeder Einzelne derartigen Ansprüchen in seiner Familie gerecht werden muß, kann die Gemeinde nicht darauf verzichten, die Anspannung der äussersten Opferbereitschaft zu verlangen, um wenigstens die notdürftigsten Ansprüche an Nahrung, Kleidung, Gesundheitspflege und Schulung zu befriedigen. Die Gemeindeverwaltung darf wohl das feste Vertrauen zu den Mitgliedern der Gemeinde haben, daß sie das Gebot der Stunde erkennen und durch pünktliche und möglichst schnelle Bezahlung der Steuern die ordnungsmässige Abwicklung der Gemeindeaufgaben erleichtern werden. E. 0.

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