Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 13 (1934-1935)
- Issue
- 9 (5.1935)
- Date
- 1935-05-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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FRANKFURTER ISRAELITISCHES GEMEINDEBLATT Amtliches Organ der Israelitischen Gemeinde Das Gemeindeblatt erscheint monatlich. Bezugspreis für Gemeindemitglieder Tierteljährlich. 43 Rpfg. (einschl. Zustellungsnnd Erhebungskosten). — Preis der Einzelnummer 25 Rpfg. — Jahresbezug für Nichtmitglieder der Gemeinde RM. 3.— zuzüglich Porto. — Schriftleitung: Fahrgasse 146; Fernsprecher: Sammel-Nummer H. 27544. — Postscheckkonto: Frankfurt a. M. Nr. 33521. — Anzeigenverwaltung: Annoncen-Expedition M. Isaac & Co., Rarensteinstraße 11, I., Fernspredier 44868 und 44888. — Anzeigen nach Tarif. — Anzeigensehlufi für nächste Nummer: 29- Mai — Die Schriftleitung übernimmt für den Inhalt des Gemeindeblattes nur die preßgesetzliche Verantwortung. Nachdruck nur mit Erlaubnis der Schriftleitung gestattet. 13. Jahrgang Frankfurt a. M., Mai 1935 Nr. 9 Die Steuersätze der jüdischen Gemeinden Deutschlands von Dr. Franz Wolf Vor einigen Wochen ging durch die Tageszeitungen die Nachricht, die Eeichsregierung wolle darauf hinwirken, daß die Steuersätze der christlichen Kirchengemeinden für das am 1. April 1935 begonnene Steuerjahr um ein Fünftel herabgesetzt werden. Zur Begründung wurde darauf hingewiesen, daß die Wirtschaftsbelebung zu einer Erhöhung der Einkommen geEührt habe und damit auch zu einer Erhöhung der Reiehssteuern, daß also auch ein geringerer Zuschlag den Bedarf der Kirehengeroeinden decken werde. Niemand, der die tatsächlichen Verhältnisse kennt, wird daran gedacht haben, daß diese Massnahme auch auf die jüdischen Gemeinden Anwendung finden könnte. Aber es mag doch angebracht sein, einmal genauer auseinanderzusetzen, welche Gründe es sind, die einem Vergleich der jüdischen Gemeindesteuern mit den Kirchensteuern im Wege stehen, und warum die jüdischen Gemeindesteuern seit einigen Jahren in einer beträchtlichen Steig erung begriffen sind. Auch für die Kirchensteuern erwartet man offenbar keineswegs eine Herabsetzung der tatsächlichen Steuerbeträge, sondern man glaubt nur, die bisherigen Steuerbeträge mit niedrigeren Zuschlägen erreichen zu können. In der Tat ist das dafür vor allem massgebende Aufkommen ah Reichseinkommensteuer im Zuge der Wirtschaftsentwicklung schon beträchtlich gestiegen. Aber es bestehen leider triftige Gründe, zu der Annahme, daß die Entwicklung bei den jüdischen Steuerpflichtigen nicht mit der allgemeinen Schritt halte. Zwar hat sich bei einem Teil der jüdischen Steuerzahler die Wirtschaftsbelebung auch ausgewirkt; aber ihnen stehen andere gegenüber, die starke Beeinträchtigungen ihres Einkömmens erfahren oder ihre wirtschaftliche Existenz verloren haben. Und überdies ist ein nicht unbeträchtlicher Teil der bisherigen Steuerzahler ausgewandert, darunter recht leistungsfähige. So treffen also die in der Einkommensentwicklung ruhenden Voraussetzungen für die Senkung der Kirchensteuersätze bei den jüdischen Gemeindesteuern überhaupt n i c h t zu. Doch nicht allein die Einkommensentwicklung ist verschieden, sondern auch der Steuerbedarf, und dies schon von jeher. Denn im Verhältnis zur Kopfzahl sind bei den Kirchengemeinden die Ausgaben niedriger, die sonstigen Einnahmen dagegen höher als bei den jüdischen Gemeinden. Dabei kann sogar davon abgesehen werden, daß ein Teil der Kirchengemeinden beträchtliche Einnahmen aus eigenem Vermögen hat. Entscheidend ist vielmehr, daß die Kirchengemeinden erhebliche Staatszuscnüsse zu den Gehältern ihrer Pfarrer und Beamten erhalten, die jüdischen Gemeinden aber nicht. Andererseits benützen die Mitglieder der Kirchengemeinden staatliche Einrichtungen in einer Reihe von Fällen, in denen die Juden auf Sondereinrichtungen ihrer Gemeinden angewiesen sind: Schulen, Krankenhäuser und Friedhöfe, die sämtlich erhebliche Zuschüsse beanspruchen. Auch wer zeitweilig der Meinung war, das bedeute z. T. eine Ueberspannung des Aufgabenkreises der jüdischen Gemeinden, wird diese Auffassung unter den gegenwärtigen Verhältnissen keinesfalls aufrechterhalten. Nicht ganz so groß wie bei diesen Sondereinrichtungen ist der Unterschied zwischen christlichen und jüdischen Gemeinden bei den Wohlfahrtsaufgaben, aber auch sie spielen bei den meisten jüdischen Gemeinden von jeher eine weit grössere Rolle. Mit dem allem ist es wohl hinreichend erklärt, warum der Steuerbedarf bei den jüdischen Gemeinden im Verhältnis zu ihrer Mitgliederzahl von jeher beträchtlich höher war als bei den Kirchengemeinden. In früheren Jahren kam allerdings dieser Unterschied in den Steuers ätzen nicht voll zum Ausdruck. Denn bei einem Teil der jüdischen Gemeinden lag die wirtschaftliche Schichtung der Steuerzahler aus historischen Gründen günstiger, sodaß ihre Zuschläge zu den Reichssteuern nur wenig über denen der Kirchengemeinden zu liegen brauchten, um die notwendigen Beträge zu erbringen. Aber das galt immer nur für einen Teil der jüdischen Gemeinden, vor allem für die grossstädtischen. In vielen ländlichen, Klein- und mittelstädtischen Gemeinden betrugen die Sätze der jüdischen Kultussteuern schon seit langem ein Mehrfaches der Kirchensteuersätze; Zuschläge von 50 und mehr Prozenten zu den Reichseinkommen- und Vermögenssteuern bildeten dort keine Seltenheit Doch in den letzten Jahren mußte auch in den großen Städten die Mehrbelastung der jüdischen Gemeinden deutlicheren Ausdruck in den Steuersätzen finden. Bei den Zuschlägen zur Reichseinkommensteuer ergaben sich z. B. innerhalb von zwei Jahren folgende Steigerungen: Frankfurt von 15 auf 22>£, Berlin von 13 auf 25, Breslau von 16 auf 25, Köln von 20 auf 30, Elberfeld von 25 auf 30, Halle von 20 auf 36 Prozent! Gleichzeitig wurden die Zuschläge zur Vermögenssteuer für diejenigen Steuerzahler, bei denen die Vermögenssteuer höher ist als die Einkommensteuer entsprechend erhöht und in Berlin (wo sie bis dahin überhaupt nicht erhoben wurden) neu eingeführt. In vielen kleineren jüdischen Gemeinden stiegen die Zuschlagsätze auf 40, 60, 100, 150 Prozent und im manchen noch darüber! Die Erklärungen für diese Steuererhöhungen sind leicht zu finden in dem, was wir schon oben gesagt haben: die in dem Einkommen der Gemeindemitglieder gegebene Steuergrundlage ist stark zurückgegangen und gleichzeitig sind die Lasten gewachsen. Die jüdischen Schulen mußten verstärkten Ansprüchen genügen und Einrichtungen der Wohlfahrt s-