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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1934-12-01 · 4 (12.1934) · p. Seite 147

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
13 (1934-1935)
Issue
4 (12.1934)
Date
1934-12-01
Page
Seite 147 (sequence 25)
Language
German
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Seite 147 haus folgende Mitteilung gemacht: „Auf Anordnung des Herrn Reu-bskommissars für die allgem. und bes. Ortskrankenkassen sowie für den Verband der Krankenkassen im Bezirk des Oberversicherungsamts Berlin ist das Krankenhaus der jüdischen Gemeinde in Berlin N. 65, Exerzierstr. IIa, in das Verzeichnis der Privatkliniken aufgenommen worden, in welche Versicherte {und Angehörige) der Verbandskrankenkassen eingewiesen werden können." — Nach § 25 der Verordnung über Zulassung von Aerzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen (Zulassungsordnung) vom 17. Mai 1934 (RGB. 1, 399) erteilt Auskunft über die Auslegung und Anwendung der Zulassungsordnung die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (Berlin SW. 19, Lindenstr. 42). Sie kann sich in Zweifelsfällen unter Darlegung ihrer Auffassung an den Vorsitzenden des Reichsschiedsamtes wenden. Es ist dagegen völlig abwegig, Zentralbehörden (Reichs- oder Landesministeiien) wegen Auskunftserteilung in ärzterechtlichen Fragen anzurufen, weil diese Stellen hierfür nicht zuständig sind und die Fragesteller lediglich an die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands verweisen müssen. Die Juristisch-Wirtschaftliche Beratungsstelle des Centraivereins, Berlin W. 15, Emserstr. 42, die im Auftrage der Reichsvertretung der Deutschen Juden der jüdischen Gesamtheit zur Verfügung steht, ist gern bereit, jüdischen Aerzten (Mitgliedern und Nichtmitgliedern) in Zweifelsfragen Auskunft zu erteilen. — Wie die „Frankfurter Zeitung" mitteilt, hatte ein nichtarischer Geschäftsmann, der Anfang Juni 1933 Deutschland verlassen hat. vom Auslände aus Beschwerde gegen den gegen ihn erlassenen Reichsfluchtsteuer -Bescheid erhoben. Darin machte er geltend, daß keine Flucht vorliege, sondern, daß er aus Furcht vor Belästigung ins Ausland gegangen sei. Der Reichsfinanzhof hat diese Beschwerde als nichtbegründet zurückgewiesen, (lila 311/34.) Im vorliegenden Falle, so sagt die oberste Instanz, könne von einem „Ausschluß der freien Willensbestimmung auf den Wohnsitz" nicht die Rede sein. Bei den heute in Deutschland bestehenden Verhältnissen sei nicht anzunehmen, daß dem Beschwerdeführer irgend welches Unrecht zugefügt werde. Strafbare Handlungen habe er nach seiner eigenen Angabe nicht 'begangen. Er hätte deshalb unbedenklich zurückkehren können, und zwar, wenn er seinen früheren Wohnort nicht wieder hätte aufsuchen wollen, an einen anderen Ort in Deutschland. — Die Zionistische Vereinigung für Deutschland teilt mit: Die Zionistische Vereinigung hat die Nachricht über das zwischen Ben Gurion und Jabotinsky geschlossene Abkommen mit großer Freude zur Kenntnis genommen. Die in London gefaßte Resolution darf nicht auf dem Papier bleiben, vielmehr müssen alle Kräfte der zionistischen Bewegung aufgeboten werden, um den Gei9t der Zerstörung und des Bruderkampfes aus unseren Reihen zu bannen und in diesem historischen Moment ungeheuerster zionistischer Aufgaben die Autorität der zionistischen Instanzen, die Leistungsfähigkeit der nationalen Fonds und die Verbundenheit aller echten, konstruktiven Faktoren der zionistischen Bewegung zu fördern. — Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden hat beschlossen, einen besonderen Kursus zur Erlangung der Befähigung, jüdischen Religionsunterricht zu erteilen, für konservative Bewerber einzurichten, falls eine genügend große Zahl von Anmeldungen erfolgt. Zur Teilnahme sind, ebenso wie an dem bereits bestehenden Kursus, nur solche Herren und Damen berechtigt, die eine staatliche Lehrerprüfung abgelegt haben. Der Kursus soll gegebenenfalls, ebenso wie der bereits laufende, in Berlin an zwoi Nachmittagen pro Woche im Umfange von je zwei Doppelstunden stattfinden und zwei Jahre dauern. Anmeldungen konservativer BeweHber werden an den Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden, Berlin-Charlottenburg 2, Kantstr. 158, «rbeten. — Die Massenbeteiligung an der am 1. November im Berliner Logenhaus abgehaltenen Eröffnungsfeier des Jüdischen Lehrhauses Berlin, das die Arbeiten der Freien Jüdischen Volkshochschule in erweitertem Umfang und intensivierter Form fortführen soll, zeugte von dem gewaltigen Drang des deutschen Judentums, in einer Zeit des Umbruchs sieh zu den Quellen jüdischen Wesens zurückzufinden und gleichzeitig auch in der Enge seines heutigen Lebens den Zusammenhang mit den großen Werten der Bildung seiner näheren und weiteren europäischen Umwelt zu wahren. Man bemerkte unter den Anwesenden außer dem Präsidenten der Reichsvertretung, Dr. Leo Baeck, der den Eröffnungsvortrag hielt, den Vorsitzenden des Präsidialausschusses der Reichsvertretung, Ministerialrat a. D. Dr. Otto Hirsch, den ersten Vorsitzenden des Centraivereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Justizrat Dr. Julius Brodnitz, die Mitglieder des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Graetz, Kareski und Rosenthal, den Präsidenten des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden, Kammergerichtsrat a. D. Leo Wolff, den Generalsekretär des WOLLSTOFFE SEIDENSTOFFE Seit 1870 Die gute Ware 7— Der gute Geschmack — Die grosse Auswahl LOQWQnthdl An der Hauptwache Eine Fülle von Zuschriften erhalten Sie auf eine kleine Anzeige im Gemeindeblatt. Willi«!«! Schokoladenhaus BAUER Escheraheimer Lsndatr. 11 Schokolade, Pr.iiinen stets f is h HAUSVERWALTUNG übernimmt jüd. Hausbesitzer. — Gewissenhafte Bea-beitung zu sehr niedrigem Preis. — G*t. 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