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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1934-09-01 · 1 (9.1934) · p. Seite 14

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
13 (1934-1935)
Issue
1 (9.1934)
Date
1934-09-01
Page
Seite 14 (sequence 16)
Language
German
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I Seite 14 Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands An unsere Leser! Die Erhebung der Bezugsgebühr für das Frankfurter Israelitische Gemeindeblatt für die Monate September bis einschliesslich November 1934 im Betrage von RM 0.45 (RM 0.30 Bezugsgebühr und RM 0.15 Zustellungs- und Erhebungsspesen) erfolgt gegen Quittung im Laufe des Monats September durch unsere Boten. Wir bitten unsere geehrten Leser den kleinen Betrag beim Vorzeigen der Quittung gleich zu entrichten, damit der Bote seinen Besuch nicht zu wiederholen braucht und das Erhebungsgeschäft nicht weiter erschwert wird. Vorstand der Israelitischen Gemeinde Verlag des Frankfurter Israelitischen Gemeindeblattes Kultussteuer und Gemeindegeld 1934/35 a) Finanzamts-Zahler Die Kultussteuer- und Gemeindegeld-Veranlagungen werden seitens der Finanzämter den Pflichtigen in den nächsten Wochen übersandt. Die erste Rate ist am 10. Juni d. J. fällig gewesen. Soweit bis zu diesem Tennin die Veranlagung noch nicht im Besitz des Pflichtigen war, ist eine Vorauszahlung in Höhe eines Viertels der Kultussteuer 1933 zu zahlen, die auf die endgültige Veranlagung angerechnet wird b) Nur-Lohnsteuerpflichtige Zahlbar bei der zuständigen Finanzkasse unter Angabe der Steuernummer. Die Veranlagungen wurden Anfang Juni den Pflichtigen übersandt. Die erste Rate ist zwei Wochen nach Zustellung der Veranlagung, die zweite Rate bis 1. November d. J. an die auf der Veranlagung vermerkte Finanzkasse unter Angabe der Steuernummer zu entrichten. Einsprüche und Anträge auf Ratenzahlungen können nur innerhalb einer Frist von 28 Tagen vom Tage der Zustellung der Veranlagung an gerechnet, beim Vorstand der Israelitischen Gemeinde, Fahrgasse 146, erhoben werden. (Vgl. Gemcindeblatt Nr. 9/Mai 1934.) Wir ersuchen die Gemeindemitglieder dringend, die im Juni fäll'g gewesenen Raten den zuständigen Finanzkassen unter Angabe der auf den Steuerbescheiden vermerkten Steuernummer zu überweisen. c) Nur Gemeindegeldpflichtige Die Veranlagungen wurden den Pflichtigen Ende Juni überstandt. Das Gemeindegeld ist innerhalb von 28 Tagen bei der Gemeindekasse, Fahrgasse 146, zu entrichten (Postscheckkonto 20767, Vorstand der Israel. Gemeinde). Frankfurt a. M., im Juli 1934. Vorstand der Israelitischen Gemeinde Aus dem Gemeindevorstand An Stelle des durch Tod ausgeschiedenen Herrn Dr. Baerwald hat der Gemeindevorstand Herrn Sanitätsrat Dr. E111 i n g e r zum weiteren stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Mädchen-Konfirmation Wie alljährlich soll auch im kommenden jüdischen Jahr zu Schewuaus (Wochenfest) eine Mädchenkonfirmation stattfinden. Der Feier geht ein mehnnonatlicher Unterricht voraus, der bald nach den Herbstfeiertagen beginnt. Anmeldungen von Mädchen im Alter zwischen 14 und 10 .fahren nehmen die liberalen Rabbiner schon jetzt in ihren Sprechstiinden entgegen. Unterricht und Feier sind völlig unentgeltlich. Sprechstunden des Steuerbüros Es wird darauf hingewiesen, daß Besprechungen in Steuerangelegenheiten lediglich an folgenden Tagen stattfinden können: Montag, Mittwoch und Freitag von 8% bis 12/4 Uhr. Museum jüdischer Altertümer — Rothschild-Museum Die Oeffnungszeiten des Museums sind künftig: Montag bis Freitag von 10—13 Uhr, sowie jeden ersten und dritten Sonntag im Monat von 10—13 Uhr. Der Eintritt ist frei. Gemeindebibliothek Bücherausleihe: Montag bis Donnerstag 12—13 und 16—17 Uhr; Freitag 12—13 Uhr. Lesezeiten: April bis September: Samstag: 10^—13, 15^—18 Uhr; Dienstag : 19—21 Uhr; Donnertag: 19—21 Uhr. Buchspenden für die Gemeindebibliothek Die Not der Zeit und die durch die gegenwärtige Lage verursaclite Auswanderung zwingt zur Auflösung mancher Haushalte. Da wird sich öfters die Frage erheben: Was soll ich mit den mir lieb gewordenen Büchern anfangen? Kann ich sie nicht irgend einer Institution schenken, die sie nutzbar verwendet? Die Antwort hierauf sollte bei unseren Gemeindemitgliedern sein: Die Gemeindebibliothek mit ihren wertvollen Beständen ist die geeignetste Stelle für die mir so teuren Bücher.- Ihr will ich sie schenken, auf "daß sie zum allgemeinen Nutzen dienen. Deshalb ergeht an alle, die unsere Gemeinde verlassen müssen, der Ruf: Vergeßt bei Bücherspenden die Gemeindebibliothek nicht! 4uch hiermit erfüllet Ihr eine soziale Pflicht. Auf telephonischen Anruf im Gemeindebüro (27544) werden die Bücher im Hause abgeholt. Sprechstunden der Gemeinderabbiner Dr..Ho f f mann, Börneplatz 16, Ferspr. Hansa 22024, 15—16 Uhr — Dr. Horovitz, Unterlindau 21, Fernspr. Maingau 77963, 15—16/4 Uhr (außer Mittwoch) — Dr. Salzberger, Escherslieimer Landstraße 67, Fernsprecher Zeppelin 56920, 15—16% Uhr — Dr. Seligmann, Böhmerstraße 9, part., Fernsprecher Nr. 51181, 17— 18 Uhr — Dr. L e m 1 e, Mlquelstraße 3, Fernspr. Maingau 75185, 18— 19 Uhr: — Rabbinatsr.ssessor Kirschbaum, Eckenheimer Landstraße 6, Fernspr. 58281, täglich 14—15 Uhr; ferner in der Rabbinischen Lehranstalt ,Jechiwa", Theobaldstraße 6, Fernspr. 4n<i73, Donnerstags 10—12 Uhr, Freitags 9—11 Uhr. Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden. Bekanntmachungen des Friedhofsamtes Grabsteine Auf unseren Friedhöfen, insbesondere auf den Friedhöfen an dere Rat-Beil-Straße und in Bockenheim, befinden sich eine Anzahl Grabsteine, die nicht mehr standsicher sind, so daß sie umzustürzen drohen. Die Verfügungsberechtigten sind haftpflichtig und werden aufgefordert, die Standsicherheit der Denksteine einer Nachprüfung zu unterziehen und die erforderlichen Maßnahmen schnellstens in die Wege zu leiten. Soweit dieser Aufforderung nicht entsprochen wird, müssen die nicht standfesten Grabsteine durch das Friadhofsamt umgelegt werden. Meldung von Sterbefällen Hei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachrichtigung des Friedhofsamtes (Fernspr.-Sammelnummer Zepp. 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Festsetzung der Beerdigung. (D q ^^^^^^^^^^/^^ r^w«W Salzhaus 2 Zeil

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