Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1934-08-01 · 12 (8.1934) · p. Seite 473

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
12 (1933-1934)
Issue
12 (8.1934)
Date
1934-08-01
Page
Seite 473 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3094266-3094399-3094411--4240-3099030
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 473 hofs, daß da, wo keine Söhne vorhanden sind, nach einer besonderen Verordnung Mosis die Töchter nach ihrer Kopfzahl mm Erbe kommen (Nirm. 27). Aus Veranlassung dieser Verordnung ist dann später die schon erwähnte Vorschrift über die Heirat erbberechtigter Töchter erlassen worden. Wie dieser Reohtssatz der Erhaltung des Staimmbesitzes, so diente die Töchtererbfolge der Wahrung des iFamiliengute-s; denn die Kinder der Erbtöchter erhielten Namen und Erbgut ihres mütterlichen Großvaters, dessen Bodenanteil auf diese Weise durch Vererbung in der weiblichen Linie selbständig erhalten blieb (I. Chron. 2, 21—23; Neh. 7, 63). Ein ganz ähnliches, noch bemerkenswerteres Institut bildet die sogenannte Leviratsehe. War ein Bäuer gestorben, ohne Kinder zu hinterlassen, so war sein Bruder, wenn er sich nicht der Verachtung des ganzen Volkes aussetzen wollte, gehalten, die kinderlose Witwe zur Frau zu nehmen; der Erstgeborene aus dieser neuen Verbindung trug den Namen des Verstorbenen und erhielt dessen Erbe (Deut. 25, 5—10; Ruth 4, 5). Sicherung der Eigentumsordnung Dieser Aufriß der Eigentumsordniung zeigt die starke Verwurzelung des Menschen in der heimatlichen Erde. Die gottgewollte und göttliche Verteilung des Landbesitzes sollte durch ein ' verzwicktes System von genossenschaftlichen Berechtigungen und kollektiven Pflichten in alle Ewigkeit gesichert werden. Der Einzelne saß auf seinem Erbhof gewissermaßen nur als Fidoikomuvissar und Treuhänder der tragenden Gemeinschaften, in die ihn seine blutmäßige Zugehörigkeit hineingestellt hatte. Aber das System der Sicherungen war nicht vollständig, solange der Einzelne in der Xage blieb und gezwungen werden konnte, sein Gut an Fremde zu veräußern. Nicht immer fand sich ein Goel bereit, nicht immer kam der Verkäufer selbst wieder in die Lage, das verkaufte Erbe einzulösen. Dauernde Besitzveränderungen aber standen nicht weniger mit der wirtschaftlichen und politischen als mit der göttlichen Vernunft in Widerspruch. Die vielfache geographische Gliederung des Landes, die fruchtbare Ebene Kanaan, die beiden rauhen Gebirgszüge des Jordantales, die Wüsten und Steppen im Norden und Süden, das alles bedingte die intensive Bodenwdrtschaft des Klein- und Mittelbauern, das alles war der Pacht- und Sklavenbewirtschaftung im Großbetriebe an sich wenig günstig. Allerdings haben sich schon relativ früh Großwirtschaften herausgebildet, die auf den weiten Steppenflächen, namentlich im Süden Viehzucht trieben (1. Sam. 25, 2). Aber das Gesetz hat diese Erscheinungen niemals sanktioniert. Das Urbild des Menschen war und blieb der freie Bauer, das Staats- und Wdrtschaftsideal der freie Nährstand im Dienste der Nation. Nur mit höchstem Befremden berichtet die Genesis iber das Agrarsystem im benachbarten Aegypten. Großgrundbesitz und Bauerntum Jm Grund aber ist in Israel das soziale Uebel der Agrarnot aus der gleichen Wurzel gewachsen wie in Aegypten. Das Königtum der Saul und David war ein Königtum der Großgrundbesitzer (!. Chr. 27, 26 f.), das den theokratischen Vorstellungen und dem sozialen Gedanken der Bibel ebensowenig entsprach n ie den Intentionen des Politikers Samuel (1. Sam. S. <5). Ueberhaupt kann die Stellung der Könige nur verstanden werden, wenn man sie als die Exponenten einer großagrarischen Schicht mit eigenen ausgedehnten Besitztingen (vergl. 2. Chr. 26, 10) ansieht. Alle die Sicherungen des Gesetzes hatten nämlich nicht verhindern können, daß es allmählich zu einer Konzentration des Grund und Bodens in den Händen weniger gekommen war, der eine Zersplitterung des Klein- und Mittelbesitzes auf der anderen Seite gegenüberstand, ja, durch das konservative, aber auch unbewegliche System der Bodenverteilung war erst der Grund zu dieser Entwicklunggelegt worden. Wachsende Bevölkerungszahlen und mindere Fruchtbarkeit in einzelnen Landesteilen hatten es zur Bildung eines Landproletariats kommen lassen. Der Ertrag des durch Erbgang zersplitterten Besitztums ernährte den Bauern nicht, er mußte seinen Hof verpfänden und sich selbst als Höriger verdingen. Diese Mißvergnügten waren es, die sich um David scharten und ihm zu seinem Siege über Saul verhalfen (1. Sam. 22, 2V Der Gegensatz, zwischen Großagrariern und Bauern hat später auch zur Spaltung des Reiches geführt. Die Massen des israelitischen Bauernvolkes waren dem Steuerdruck, der auf ihnen lastete, einfach nicht mehr gewachsen (1. Kön. 12, 4 IT.). Turnier wieder hat auch in späteren Zeiten die Bedrückung des Bauernstandes durch die (Feldwirtschaft Revolutionen der kleinen Hauern hervorgerufen. Sehr charakteristisch ist in dieser Hinsicht der Bericht des Propheten Nehemia. In den Zeiten der Teuerung waren die Bauern durch das Kapital, das sie zur notdürftigen Ernährung aufnehmen mußten, von Haus und Hof vertrieben worden. Die steigende Erbitterung dieser Landlosen führte zu immer stärkeren Spannungen, bis es dem Eingreifen des Nehemia gelang, die Kapitalisten zur Rückgabe des Ackerlandes zu bewegen (Neh. 5, 1—10). Dieses Vorkommnis, das gewiß nicht vereinzelt dasteht, läßt die soziologische Grundlage der Uebelstände deutlich erkennen. Zunächst bildete die Getreide- Spekulation eine Ursache für die Not der ländlichen Bevölkerung, die sich aus dem Ertrag ihres Bodens nicht mehr ernähren konnte. Gegen die Machenschaften des Getreidehandels haben die Propheten denn auch scharfe Worte gefunden (Am. 8. 5: vergl. auch Spr. 11, 26"), und mit hoher Bewunderung spricht der Erzähler der Genesis, der die in Palästina unbekannte Einrichtung der staatlichen Kornspeicher in Aegypten kennengelernt haben mochte, von den Stützungskäufen, mit denen Joseph die Getreidepreise während Goetbeslräfiei Tel. 29660 bringt zum Saison *» Sdiluß ^Verkauf Kleider, Mäntel,CKComplets, Kostüme, Blusen, Pullover, Röcke in den bekannten Qualitäten zu den bi'ligsten Preisen. Darum zuerst'zu I T^TT^^eX^^ Dörnen-Moden dem kleinen Laden mit dem guten Geschmack J Inserate bei uns verbürgen Erioio! wo GUTE MÖBEL WENIG KOSTEN NASSAUISCHE MÖBELINDUSTRIE KAUFHAUS FRANKFURT GMBH H. WEINBER8 — H. STERN GR. FRiEDBERGERSTR. 13-17 Salomen Feitier Wirtschaftstreuhänder und Steuer-Sachverständiger Aktuell:Anträge auf Erleichterung für den Hausbesitz, Bilanzen, Steuerangelegenheiten Frankfurt am Main. Wolfgangstr. 49, Tel. 58670 Gemeinde- Mitglied Gemeinde- Mitglied Inletts Bettfedern Steppü. Daunendecken [ Bettstellen, Matratzen I Betten-Bing Reinec ksfrasse 15 neben Porzellan- Decher Ueber 100 Jahre in Familienbesitz

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.