Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 12 (1933-1934)
- Issue
- 12 (8.1934)
- Date
- 1934-08-01
- Page
- Seite 471 (sequence 13)
- Language
- German
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Seite 471 „Ich begreife sie: Wer dem anderen etwas zufügt, Gutes oder Böses, tut es den Nachkommen seiner Vorfahren." „So ist es." Und der allweise König Salomo sprang auf von seinem Ruhebett und begann gedankenvoll das Gemach zu durchschreiten. Dann blieb er vor dem Fremden stehen und sagte: „Du hast mit Hilfe deines Schachbretts meinen armseligen Verstand erleuchtet. Du hast mir gezeigt, daß alle Menschen Brüder sind und eine Einheit bilden. Es gibt keine böse. Tat, begangen am Einzelnen, die nicht gleichzeitig an der ganzen Menschheit verübt worden wäre, wie es keine edle Handlung gibt, und sei sie noch so unbedeutend, die nicht allen Menschen zugute käme." „•So ist es. erhabener König." „Und nun, Fremdling, sag an, welche Belohnung du dir wünschest für einen so unermeßlichen Dienst?" Der Fremde erwiderte: „Es gibt für mich keine größere Belohnung als den. mir gewährten Vorzug, deinen erhabenen Geist mit einer neuen Erkenntnis zu bereichern. Und wenn du in Zukunft deine Handlungen in Einklang bringst mit der neu empfangenen Erkenntnis, so sei die Stunde gepriesen, in der ich vor deinem erlauchten Antlitz erschieren bin, und gesegnet seien die Wege, die mich in dein Land geführt haben." Der allmächtige König Salomo kniete vor dem Fremden nieder und verneigte sich bis zur Erde. Vom jüdischen Agrarrecht Von Dr. Kurt Julius Riegner Eine vergangene Zeit hat halb unbewußt den Wesenswert des Judentums auf das Religiös-Konfessionelle zu beschränken gesucht und dabei vergessen, daß seine religiöse Idee stets eine totale oder besser: universelle Ordnung des Lebens bezweckt hat. Es liegt in der Linie unserer Einkehr und Rückkehr zum jüdischen Sein, den Nachweis dieses Universalanspruchs der Glaubens- und Sittenlehre in seinen sachlichen Teilproblemen und historischen Besonderungen aufzuzeigen — und ein Schritt rückwärts und abseits zu scheinbar .sehr peripheren Fragen der Vergangenheit genügt, um uns die gleichsam ewige Aktualität und Gegenwärcigkeit des Jüdischen erkennen lassen. Die Geschichte des israelitisch-jüdischen Reiches ist, auch nach den Bezeugungen der Bibel, weithin eine Geschichte der sozialen und wirtschaftlichen Verwicklungen. Im Mittelpunkt der Wirtschaft und des Wirtschaftsdenkehs steht der Ackerbau. Der Typ des arbeitenden und schaffenden Menschen ist für die Bibel der Bauer. Schon der Erzähler' der Schöpfungsgeschichte kann es sich nicht anders vorstellen, als daß Gott den Menschen in den Garten Eden setzte, damit er ihn baue und bewahre (Gen. 2. 15). Als ein Volk von Bauern und Hirten waren die Israeliten unter Josua in das gelobte Land gekommen, die waldreichen Höhenzüge des Jordangebirges hatten sie größtenteils der Pflugschar erst erobern müssen (Jos. 17, 14—18). Und ein Volk von Bauern und Hirten blieben sie in ihrer Hauptmasse, bis die Legionäre des Vespasian und Titus sie von ihren Höfen in die Städte drängien. Aber auch in talmudischer Zeit bleibt der käufliche Wiedererwerb des von den Siegern entrissenen Bodens ihr Ziel. Reich ist in den Augen der Talmudisten, Aver hundert Weinberge besitzt, hundert Felder und hundert daselbst beschäftigte Sklaven (Sab. 25b). Und so weit gellt die Wertschätzung der Landwirtschaft, daß selbst die strengen Sabbatgesetze um ihretwillen eine Ausnahme erleiden: die Dezäsoren erklären, daß der Ankauf von Feldern auf palästinensischem Boden am Sabbat erlaubt sei. Geradezu radikal aber mutet ein Ausspruch des babylonischen Talmud an, der besagt, daß „jeder, der keinen Grundbesitz hat, nicht ein (vollgültiger) Mensch genannt^ wird! Diese erdnahe Verbundenheit des Menschen mit der Scholle hat einen tief religiösen Hintergrund. Göttliches Obereigentum Der religiöse Gehalt der Bodengesetze gliedert sich ein in die theokratische Grundstruktur, die schon die mosaische Gesetzgebung dem werdenden Staatsgefüge gegeben hatte. Das Land am Jordan war das Land der Verheißung, das zu geben der Herr den Israeliten versprochen hatte (Exod. 3, 8). Gott war der Eigentümer dieses Landes, es war sein eigen, sowie die Kinder Iraels sein Volk und sein eigen waren. Diese Eigentümerschaft Gottes war die zentrale Vorstellung der herrschenden Eigentumsgesetze und zugleich ihr ethisches Fundament, ihre historisch-politische Begründung. Der freie Bauer auf seinem Hof war Untertan der göttlichen Herrschaft, ein Lehnsmann des Ewigen, saß er auf der Scholle des Heiligen Landes. „Denn mein ist das Land, nur Fremdlinge und Beisassen seid ihr vor mir" (Lev. 25, 23). So war es verkündet. Die zentrale Grundvorstellung von Gotteseigentum am palästinensischen Boden ist der Ausgangspunkt eines wahrhaft sozialen Programms der Landverteilung. Land war Macht und Reichtum, der Anteil jedes einzelnen Bürgere daran sollte grundsätzlich gleich sein (Ez. 47, 14). Noch vor dem Einfall der Iraeliten in Kanaan soll Moses verordnet haben, daß die zwölf Stämme das eroberte Land unter sich nach dem Verhältnis ihrer Kopfzahl auszulosen hätten (Num. 26, 53 ff.). Ob diese Nachricht historisch ist, ist nicht unzweifelhaft, sicher aber ist die Erzählung des Pentateuch eine Sinndeutung dessen, was den sozialen Revolutionären des 8. und 7. Jahrhunderts wünschenswert erschien: damals wollte man es so dargestellt wissen, als sei das Programm der Bodenreformer schon mosaischen Ursprungs. Auch als der Prophet Ezechiel aus der babylonischen Gefangenschaft das Bild eines jüdischen Zukunftsstaates auf dem dunklen Hintergrund seiner Zeit entwirft, macht er in erster Linie die Stämme zu anteilsmäßigen Trägern des Grundbesitzes (Ez. 45, 8). Auto-Bahn - Schranke §MF -Koffer --t>-~ y Damentafchen Lederwaren KßlSERSTR.5 POSEN 8 POSEN Silberfchmiede hfllSERSTR.5.näch(t Roßmarkt BBStGCk@in echt Silber und versilbert TrSlUrinCJG in modernen Formen Armbanduhren in allen Preislage Brill£in"t©n auch stets Gelegenheiten fln-u.Verkauf von Juwelen u.Silber aus Privatbesitz