Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 12 (1933-1934)
- Issue
- 9 (5.1934)
- Date
- 1934-05-01
- Page
- Seite 368 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 368 am gesamten lehrplanmäßigen Unterricht, auch im Zeichnen, Schreiben, Handarbeit und Werkunterricht^ teilnehmen. Für die aus derartigen Versäumnissen entstehenden Folgen kann die Schule keine Verantwortung übernehmen." An diesem Erlaß ist gegenüber ähnlichen früheren Erlassen neu die einschränkende Bestimmung, daß jüdische Schulkinder künftig nur in d e in Falle am Sabbat nicht zu schreiben usw. brauchen, daß sie ganz oder für die Zeit des Gottesdienstes dem Schulunterricht fernbleiben. Dagegen erneuert der Erlaß ausdrücklich das Recht wonach jüdische Schulkinder nicht allein üv ihren sämtlichen Hauptfeiertagen, sondern auf Ansuchen der Erziehungsberechtigten auch an jedem Sabbat vom Schulunterricht befreit werden können. Israelitisches Krankenhaus Die Chirurgische Abteilung des Krankenhauses der Israelitischen Gemeinde benötigt für Blutübertragungen noch einige Blutspender der Blutgruppe B. Gesunde Männer über 21 Jahre, die sich hierfür zur Verfügung stellen wollen, werden gebeten, sich zur Untersuchung und zur Bestimmung ihrer Blutgruppe schriftlich an die Chirurgische Abteilung des Israelitischen Krankenhauses, Gagernstraße 36, zu wenden. Aus der Gemeindevertretung Sitzungsbericht von Bürodirektor I. Meyer ' Sitzung vom 28. März 1934 Herr Dr. Richard Merzbaeh eröffnet in Anwesenheit von 30 Mitgliedern der Gemeindevertretung und 6 Mitgliedern des Vorstandes die Sitzung. Zur ordnungsmäßigen Fortführung der Gemeindegeschäfte werden gemäß dem Vorschlag des Vorstandes für die Monate April und Mai 1934 zwei Etatszwölftel auf Grundlage des vorliegenden Etatentwurfs zur Bestreitung der Ausgaben des laufenden Betriebes bewilligt. Der von Herrn Dr. Geiger gemeinschaftlich mit Herrn Bürodirektor Meyer aufgestellte Etatentwurf für das Rechnungsjahr 1934 nebst Erläuterungen wird nach kurzen Ausführungen des Herrn Dr. Geiger über den gegen die früheren Jahre etwas veränderten äußeren Aufbau des Etats und über die Ziffern der hauptsächlichsten Kapitel der gemischten Finanzkommission zur Vorberatung überwiesen. Einer Vorlage des Vorstandes betr. dfe Verlängerung der Wahlperiode der gegenwärtigen Gemeindevertretung bis zum 31. Dezember 1936 wird gegen die Stimmen der Fraktion der Jüdischen Volkspartei, welche nach einer ihre Stellungnahme begründenden Erklärung Vertagung der Beschlußfassung beantragt hatte, mit der in § 42 der Gemeindeverfassung vorgeschriebenen Mehrheit zugestimmt. Als Ersatz für den infolge Wegzugs aus dem Vorstand ausgeschiedenen Herrn Georg Lewandowsky wurde Herr Jacob Stern-Bing in den Vorstand gewählt. Herr Dr. Baerwald sprach dem Ausgeschiedenen namens des Vorstandes für seine, wenn auch kurze, so doch tatkräftige und wertvolle Mitarbeit besonders auf dem Gebiet des Finanz- und Etatwesens der Gemeinde unter Zustimmung der. Gemeindevertretung Dank aus. Es folgten Wahlen in die Synagogenvorstände der drei großen Gemeindesynagogen an Stelle von turnusmäßig ausgeschiedenen Mitgliedern, und zwar in den Vorstand der Hauptsynagoge: die Herren Dr. Richard Rheinstein und Dr. G. Simon; in den Vorstand der Synagoge am Börnep 1 a tz : die Herren Jacob Bickhardt und Dr. Ernst Freimann; in den Vorstand der Westendsynagoge: die Herren Moritz Baum und Alfred Meyers. Auf Veranlassung des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden wurde festgestellt, daß an Stelle des verstorbenen Herrn Naftali Fromm das bisherige stellvertretende Ratsmitglied Herr I. L. G o i t e i n nunmehr ordentliches Ratsmitglied geworden ist. Zum stellvertretenden Ratsmitglied wurde infolgedessen Herr Felix Meyer gewählt. Mit der Uebernahme einer Bürgschaft in Höhe von Rm. 5000.— zugunsten der Jüdischen Bezirksdarlehenskasse, dem gleichen Betrag, den der Vorstand dieser neu gegründeten Einrichtung als Kapitalsdarlehen gewährt hat, erklärt sich die Raphael u. Jeannette Ettlinger-Heim E V., Hofheim i. Taunus Verwaltungssitz Frankfurt am Main. Unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am 15. Mai 1934 18i/4 Uhr Blumenstrasse 8" III. Stock statt DER VORSTAND. Gemeindevertretung einverstanden. Es folgen Bewilligungen für die Anschaffung eines Heizkessels im Krankenhaus und einer mäßigen Erhöhung der Subvention für den Chor der Synagoge am Börneplatz, sowie Zustimmung zu dem nunmehr in endgültiger Form vorliegenden Steuerbeschluß für das Steuerjahr 1934, der bereits die Genehmigung der Aufsichtsbehörden gefunden hat. (Der Wortlaut dieses Beschlusses ist an anderer Stelle dieser Nummer veröffentlicht. Schriftleitung.) Schließlich wurde Kenntnis gegeben von dem Eingang der staatlichen Genehmigung zur Annahme eines der Jüdischen Wohlfahrtspflege zugegangenen Legats des verstorbenen Fräulein Sofie Cohen. Herr Dr. Baerwald verwies mit Dankesworten auf die finanzielle Bedeutung dieses Vermächtnisses für die Jüdische Wohlfahrtspflege, besonders angesichts der bestehenden weitgreifenden Notlage, und rühmt die Großzügigkeit der verstorbenen Vermäcktnisgeberin, welche getreu der Tradition ihres Großvaters Abraham Kuhn und ihres unvergeßlichen Vaters Eduard Cohen und seiner mildtätigen gütigen Gattin Ida Cohen eine Reihe von segensreich wirkenden jüdischen Einrichtungen letztwillig mit namhaften Summen bedacht hat. Er spricht die Hoffnung aus, daß der Gemeinde und der Judenheit auch weiterhin derartige Wohltäter erstehen werden. Die Gemeindevertretung schließt sich dem.Dank an die verewigte Stifterin an. Hieran schloß sich eine nichtöffentliche Sitzung. Jüdische Chronik Deutschland Berlin. Ministerialrat Klinisch gibt in der Zeitschrift „Deutsche Justiz", dem Organ des Reichsjustizministers, des Preußischen und des Bayerischen Justizministers, seine Meinung dahin kund, daß Rechtsanwälte, die aus politischen Gründen entlassen wurden, sich nicht „Rechtsanwalt a. D." oder „früherer Rechtsanwalt" nennen dürfen. Aber auch den auf Grund ihrer nichtarischen Abstammung ausgeschiedenen Rechtsanwälten kommt nach Ansicht von Ministerialdirektor Kunisch die Beibehaltung des früheren Titels nicht zu. Nichtarische Rechtsanwälte, welche trotz^m weiter den Titel ^Rechtsanwalt", sei es auch mit den erwähnten Zusätzen, führen, machen sich also strafbar. Es ist auch eine zivilrechtliche Unterlassungsklage der Berufsorganisationen der Anwälte auf Unterlassung der Titelführung in vielen Fällen denkbar. — Nach den neuesten Bestimmungen für die Zulassung von Verkaufsstellen für Eh es tan ds- Bedarfsdeckungsscheine müssen die Inhaber solcher Verkaufsstellen Arier sein. Eine Ausnahme ist indessen zugunsten Schwerkriegsbeschädigter Nichtarier zugelassen. — Der „Reichsverband Deutscher Handelsvertreter und Geschäftsreisende r", zu dem sich der „Bund Nationalsozialistischer Handelsvertreter", der „Zentralverband Deutseher Handelsvertretervereine" und der „Verband reisender Kaufleute Deutschlands" zusammengeschlossen haben, nimmt nur Personen arischer Abstammung als Mitglieder auf. — In Berlin sind im Laufe des Winters 8791 deutsche und 2496 ausländische Juden durch das W i n t e r h i 1 f s w e r k des deutschen Volkes unterstützt worden. — Im Hinblick auf eine als Zeugin zu vernehmende Jüdin hatte ein Anwalt für 'eine Partei in einem Zivilprozeß vorgebracht, daß bei den Juden nach den Vorschriften des Talmud die falsche Aussage gegenüber einem Nichtjuden nicht nur erlaubt, sondern sogar vorgeschrieben sei, und daß die Partei daher den nichtarischen beisitzenden Richter, wiewohl dieser versichert habe, daß sowohl er als auch seine Eltern der christlichen Religion angehören, wegen Befangenheit abzulehnen beantrage. Das Gericht hat diesem Antrag mit der Begründimg stattgegeben, daß schon das Vorhandensein jüdischer Vorfahren im Rahmen des Beamtengesetzes bei den gegen das Judentum gerichteten Angriffen die Besorgnis der Beklagten bezüglich der- Befangenheit des abgelehnten Richters zu rechtfertigen geeignet erscheine. — Gemäß einer Veröffentlichung des „ZentralausSchusses der deutschen Juden für Hilfe und Aufbau" ergreifen augenblicklich 6069 deutsche Juden andere Berufe; von ihnen sind 1282 in Kollektiv- und 1418 in Einzelausbildungsstellen untergebracht. Während in den Provinzstä-dten sich ungefähr die Hälfte aller Umschichtler landwirtschaftlichen Berufen zuwendet, stellen die Berliner Juden unter 1468 Umschichtlem nur 257 Personen für die landwirtschaftliche Ausbildung. — Bei-der „Reichsvertretung der deutschen Juden" hat sich eine Schlichtungsstelle gebildet, welche die Ausartung innerjüdischer Auseinandersetzungen verhindern und so die jüdische Solidarität wahren will. — Der