Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 12 (1933-1934)
- Issue
- 9 (5.1934)
- Date
- 1934-05-01
- Page
- Seite 354 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 354 Das Gesetz hat znin Ziele, der Ueberorganisation in der deutschen Wirtschaft entgegenzutreten und einen systematischen, organischen Verbandsaufbau durchzuführen. Deshalb ist es zunächst von untergeordneter Bedeutung, Avenn einzelne Wirtschaftsverbände gegenwärtig Juden überhaupt nicht öder nur unter bestimmten Voraussetzungen aufgenommen haben. Denn die zukünftigen Wirtschaftsverbände werden alle Unternehmer und Unternehmungen ohne Unterschied zur Wahrung der wirtschaftlichen Belange umfassen. Auch in der Wirtschaft soll ein Aufbau erfolgen, welcher dem Organisationsbedürfnis des Staates entspricht und welcher auf anderen Gebieten (Reichskulturkammer, Reichsnährstand) schon weitgehend durchgeführt worden ist. Die Verfolgung der einzelnen Entwicklungsphasen ist daher nicht nur eine Pflicht für alle unmittelbar betroffenen Wirtschaftskreise, sondern auch auf weite Sicht eine Frage der Existenzmöglichkeit aller an der deutschen Wirtschaft beteiligten Staatsbürger. Die landwirtschaftliche Ansiedli Von Hans K Die Einwanderung deutscher Juden nach Palästina und das damit in Verbindung stehende weitgehende Interesse an landwirtschaftlicher Betätigung läßt es zweckmäßig •erscheinen, auf die Voraussetzungen und Möglichkeiten, landwirtschaftlicher Ansiedlung, wie sie augenblicklich bestehen, einzugehen. Diese Zeilen wollen dem Interessenten in Deutschland, der sich mit dem Problem der landwirtschaftlichen Ansiedlung in Palästina befaßt, einige Informationen erteilen. Die Landwirtschaft in Palästina verlangt, wie die Landwirtschaft in jedem anderen Lande, körperliche Arbeit des Siedlers unter freiem Himmel und bei jedem Wetter. Die Erfahrung hat gezeigt, daß Leute, die bisher in ihrem Berufe keine körperliche Arbeit geleistet haben, sich auf landwirtschaftliche Arbeit als Hauptberuf nicht mehr umstellen können, wenn sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Dieses Alter richtet sieh nach der Schwere der Arbeit und kann je nachdem auf 30, 40 oder 45 Jahre angesetzt werden. Sehr wichtig für das Gelingen jeder Ansiedlung ist die Mitarbeit der Frau. Eine Frau, die in den Nebenzweigen der Wirtschaft hilft und den Haushalt sparsam und ordentlich zu führen weiß, ist eine außerordentliche Hilfe und in vielen Fällen überhaupt eine Voraussetzung für das Gelingen der Ansiedlung. Die Lebenshaltung landwirtschaftlicher Siedler in Palästina ist in Wohnung und Ernährung ßehr einfach, aber durchaus genügend, um den Siedler mit Familie gesund zu halten. Im allgemeinen besteht das Haus eines Siedlers aus zwei Zimmern mit Küche, Zubehör und Terrasse, aus Zementblock oder Beton gebaut, und kostet je nach Größe der Zimmer 200 bis 250 pal. Pfund. Es handelt sich hierbei allerdings um ein bescheidenes Wohnhaus. Die Kosten des bäuerlichen Lebensunterhaltes für eine Familie von Mann, Frau und zwei Kindern in jugendlichem Alter betragen (einschließlich Ernährung, Bekleidung, Kosten für medizinische Hilfe, Schule, Abgaben u. s. w.) 100 bis 150 Pfund jährlich, wobei zu berücksichtigen ist, daß dieser Betrag sich um den Wert der Produkte, die der Siedler aus seiner eigenen Wirtschaft erzeugt und verbraucht (Gemüse, GeflügeL Eier, Milch, Käse, Butter, später auch Obst) vermindert. Die für die landwirtschaftliche Arbeit notwendige Vorbildung kann der Siedler entweder in seiner eigenen Wirtschaft unter Anleitung eines Fachmannes bekommen oder er muß mindestens ein Jahr lang in einer fremden Wirtschaft lernen. Der erste Weg ist für diejenigen Siedler vorzuziehen, die eine Wirtschaft hauptsächlich auf Grundlage des Orangenbaues anlegen wollen, insbesondere für diejenigen, die bereits über 30 Jahre alt sind und mit Familienangehörigen hierher kommen. Der zweite Weg ist für die Siedler wichtig, die eine gemischte Wirtschaft ((Milch, Gemüse, Geflügel und Baumzucht) anlegen wollen. Die fachmännische Aufsicht, kann in der Weise erfolgen, daß ein besonderer Fachmann als Instruktor angestellt wird* Die AnsiedlungsmögHenkelten sind verschieden, je nach der Person des Siedlers und dem Kapital, das ihm zur Verfügung steht. Mit 1000 Pfund kommt nur eine Ansiedlung auf dem Boden des Keren Kajemeth in Betracht, der in langjährige oder gar in Erbpacht gegeben wird und dem Siedler keine unumschränkte Verfügungsbefugnisgibt. Auch hier ist mg deutfeher Juden in Palästina ufmann. Haifa, Voraussetzung, daß ein weiteres, voll arbeitsfähiges Familienmitglied zur Mitarbeit herangezogen werden kann. Im Gebiet von Wadi Chawarith, sowie in der Haifa-Bay ist zu diesem Zweck vom K. K. L. Boden zur Verfügung gestellt worden. Eine solche Wirtschaft umfaßt zirka 20 Dunam (1 Dunam 1000 qm), die auf Zitruspflanzung, Futter, Gemüse, für den Bauplatz und für Reserveboden verteilt werden, um später die eine oder andere Pflanzung vergrößern zu können. Die hieraus sich ergebenden Einnahmen betragen nach zwei Jahren etwa 120 Pfund jährlich und nach fünf Jahren treten die ersten Gewinne aus den Zitruspflanzungen hinzu, die im achten Jahr nochmals bis zu 100 Pfund betragen können. Mit 1500 Pfund Kapital kann man bereits an eine Ansiedlung auf eigenem Boden denken. Hier gibt es die verschiedensten Möglichkeiten. Der Einzelne, der die Verhältnisse in Palästina nicht kennt und insbesondere sich nicht in der schwierigen Materie des Bodenaufkaufs zurechtfinden kann, ergreift hier am besten den Weg der Kollektiv- oder Gemeinschaftssiedlung, die zwar ganz auf privatwirtschaftlicher Basis aufgebaut, jedoch für den An- und Verkauf landwirtschaftlicher Produkte genossenschaftlich organisiert ist. Es haben sich hier bereits mehrere Gruppen von 10—15 Ansiedlern zusammengefunden, die größere Bodenstrecken gemeinsam ankaufen und sie dann derart verteilen, daß auf den einzelnen Siedler 10—20 Dunam Boden entfallen, die er nach seinem Gutdünken bebaut. So hat die P i c a (Palestine Jewish Colonisation Association) in ihrer Kolonie in Pardess Chana bei Chedera eine Anzahl von neuen Siedlungsplätzen für Einwanderer ans Deutschland zur Verfügung gestellt, die auch schon fast völlig in Anspruch genommen sind. Die Pica hat sich bereit erklärt, den Boden auf langfristigen Kredit zu niedrigem Zinssatz an Siedler, die von ihr angenommen sind, zu geben. Für Investition, sowie die Lebenshaltung müssen vom Siedler zirka 1500 Pfund aufgebracht ■werden. Jeder Siedler erhält 20 Dunam bewässerbaren Orangenboden und kann ihn ganz oder zum Teil sofort bepflanzen. Für Menschen über vierzig Jahre ist diese Siedrungsart besonders angemessen. Eine weitere Siedlergruppe hat in Kerkur — unweit von Pardess Ohana — über 400 Dunam leichten und schwereren Boden gekauft. Dieser Boden soll vornehmlich gemischtem Wirtschaftsbetrieb dienen. Auch hier wird als Durchschnittsnorm der Erwerb von 20 Dunam Boden angenommen. Das zu investierende Kapital beträgt zirka 1400 Pfund. In allen diesen Siedlungsgruppen ist heute noch Platz für interessierte Siedler; nur muß betont werden, daß für rein privatwirtschaftliche Siedlungspläne ein Kapital von 1000 Pfd. keinesfalls ausreichend ist. Die Bodenpreise sind-nun einmal in Palästina unangemessen hoch und werden immer mehr gesteigert. Zu einem Teil ist das darauf zurückzuführen, daß der Boden so gut wie niemals aus erster Hand erworben wird, sondern durch eine Kette von Mittelsmännern erst an den Käufer gelangt, der nunmehr den Bodenpreis zuzüglich der recht hohen Vermittlergebühr zahlen muß. Kauft man Boden von Arabern (und das ist meistens der Fall), so ist der Weg bis zum Käufer noch verzweigter, zumal es Arabern untersagt ist, Grundstücke an Juden auf privatwirtschaftlichem Weg zu veräußern.