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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1934-05-01 · 9 (5.1934) · page 3

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
12 (1933-1934)
Issue
9 (5.1934)
Date
1934-05-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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FRANKFURTER ISRAELITISCHES GEMEINDEBLATT Amtliches Organ der Israelitischen Gemeinde Das Gemeindeblalt erscheint monatlich und wird den Gemeinderaitgliedern unentgeltlich zugestellt. Preis der Einzelnummer 40 Pfg. — Jahresbezug (einschließlich Bestellgeld) RM. 6.—. Schriftleitung: Fahrgasse 146; Fernsprecher: Sammel-Nummer H. 27544. — Postscheckkonto: Frankfurt a. M. Nr ">5n — AnzeigenverwaLtuns: Annoncen-Expedition M. Isaac & Co., Ravensteinstraße 11, I., Fernsprecher 44868 und 44888, — Anzeigen naeh Tarif — Anzeigenschluß fü* die nächste Nummer: 25- Mai — Die Schriftleitung übernimmt für den Inhalt des Gemeindeblattes preügesetzliche Verastwortuag. Nachdruck nur mit Erlaubnis der Schriftleitung gestattet. die 12. Jahrgang Frankfort a. M., Mai 1934 Nr. 9 Schewuoth Von Max Dienemann Am Tage des Festes der Offenbarung am Sinai kommt uns erneut zum Bewußtsein, daß ein Bekenntnis zu dem Offenbarungs Charakter der jüdischen Religion Voraussetzung und Notwendigkeit ist. Wie immer man sich den Vorgang denken, wie geistig man ihn erfassen mag, es bleibt, daß, je mehr man ihn rationalisiert und analogisiert, desto mehr an Autorität und Verbindlichkeit verloren geht, desto mehr Belieben und Willkür des Einzelnen platzgreift. Und es ist nicht ohne Reiz zu beobachten, wie nach einem Jahrhundert einer Geisteshaltung, die den Begriff der Offenbarung verflüchtigte, ein Wille groß wird, Offenbarung als einen außermenschlichen, nicht erklärbaren Vorgang zu erfassen, und ihr ihr Recht zuzuerkennen. Es ist wohl noch Ausläufer des rationalistischen Zeitalters, das abklingt oder abgeklungen ist, daß die Hinwendung zu einer Bejahung der Offenbarung vom Willen anhebt. Ein rechtes Verhältnis wird erst dann da sein, wenn all das aus der Sphäre des Willens herausgehoben ist, und der Wille sich auf die Selbstverständlichkeit des Bewußtseins, unter einer Offenbarung zu stehen, gründet. An der Offenbarung, wie sie uns im Gewände der zehn Bundesworte entgegentritt — nicht als ob diese die alleinige Summe wären, sondern weil sie ihr charakterischer Ausdruck sind, beispielhaft und grundlegend — ist zweierlei vor allem wichtig und aufschlußreich, ihr Inhalt und ihre Form. Ihr Inhalt! Bedarf es eines erneuten Hinweises darauf, daß in diesen Worten die Grundlegung aller sittlichen Haltung gegeben ist, daß sie die Grundlage der sittlichen Kultur sind, die heute die Welt, zum mindesten als Forderung, beherrscht? Man wird es nie leugnen können, daß die Verehrung des einen Gottes, die Heiligung eines wöchentlichen Ruhetages, die unauflösliche Verbindung von Frömmigkeit, d. i. Verbundenheit mit Gott, und sittlicher Tat, die Ineinssetzung von Religion und Sittlichkeit von diesen Worten, von der Offenbarung am Sinai ausgegangen und also durch Israel der Welt übermittelt worden ist. Und es ist das besonders Ergreifende, das Packende an diesen Worten, daß sie in einer Unbedingtheit hingestellt sind, die durch, nichts gemindert oder eingeschränkt ist. Ihre Absolutheit ist außer jedem Zweifel. Keinem der majestätischen „Du sollst" oder „Du sollst nicht" ist etwa hinzugefügt, daß sie nur unter besonderen Umständen oder nur im Verkehr des Juden mit dem Juden gälten, sie gelten unbedingt. Es ist die vollendete objektive Gerechtigkeit, die hier, soweit Gerechtigkeit durch Formel und Forderung umschrieben werden kann, zur Forderung erhoben wird. Und es ist weiterhin das Klassische an dieser Offenbarung, daß hier in der Wucht der Forderung kein Unterschied zwischen dem Einzelnen und der Gruppe gemacht wird. Es wird nicht eine Sittlichkeit für den Einzelnen begründet, neben der eine andere bestehen könnte, sobald die Einzelnen zusammengefaßt, von irgendwelcher Ordnung erfaßt und in sie hineingerissen ein Gebilde eigenen Rechtes darstellen; ein und dieselbe Forderung, ein und dasselbe Gesetz für alle und alle Zeiten und alle Gegebenheiten. Zu der Gewalt und Ewigkeit des Inhalts tritt die Eigenart der Form. Es ist die Form des Gesetzes, die hier als das Bestimmende am Judentum begründet ist. Sein Charakter als Gesetzesreligion ist mit diesen Worten festgelegt. Gegen den Wert der Gesetzesreligion ist, gerade in dem vergangenen Jahrhundert, geltend gemacht worden, sie müsse zur Selbstgerechtigkeit, zur Veräußerlichung führen, sie lege nicht Gewicht genug auf die Verinnerlichung des Gefühls. Sie erschöpfe sich im Tun, und es trete das Fühlen, das Gerichtetsein der Seele in den Hintergrund. Das Judentum fühlt sich an dieser Stelle gegen die, bestimmt vorhandene, Gefahr gewappnet; seine Lehrer wurden und werden nicht müde, immer und immer wieder darauf hinzuweisen, daß bei aller Korrektheit des Tuns die innere Haltung, das Gerichtetsein — Kawwanah heißt in der Grundbedeutung: Gerichtetsein — die Hauptsache, das Wesentliche, das letztlich Bestimmende ist. Der Jude kennt die ssimchah schel mizwah „die Freude am Gebot", das heißt den mit ihm verbundenen Seelenaufschwung. Maßgebend im Bezirk jüdischer Frömmigkeit ist der Satz: „gleich ob einer viel oder wenig tut, wenn er nur sein Herz auf Gott richtet". Man soll nicht leugnen, daß die Gefahr einer Veräußerlichung möglich ist: aber gerade weil sie da ist, weil man um sie weiß, ist eine stete Gespanntheit, ist ein immer neu zu beginnender Kampf gegen die Gefahr notwendig, und in diesem Kampf und an ihm entzündet sich das Frommsein immer von neuem. Darum bekennt man sich, unbeirrt von den Tagesströmungen, zu dem Gesetz, als dem Charakteristischen an der jüdischen Frömmigkeit. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß es innerhalb des Judentums Strömungen und Richtungen gibt, die über Umfang und Verästelung des Gesetzes nicht gleicher Meinung sind, darüber miteinander ringen. Gleich ob der eine sich zu dem gesamten Umfang des in den Gesetzbüchern Niedergelegten bekennt, oder ob er sich das Recht des eigenen Urteils und der selbständigen Prüfung zuspricht, man ist im gesamten Bezirk des Judentums sich darüber einig, daß Frommsein heißt: um die Forderung Gottes wissen und ihr nach allen Kräften zu genügen; daß der Weg zu Gott der ist: seine Forderung zu erkennen und nach ihr zu leben.

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