Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 12 (1933-1934)
- Issue
- 8 (4.1934)
- Date
- 1934-04-01
- Page
- Seite 310 (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 310 4. die körperfürsorgende: ihre Zielsetzung ist der Schutz des Körpers von Mensch und Tier vor Gewalttat oder Krankheit, sowie -der Schutz der Leichen; 5. die kulturelle: ihre Zielsetzung ist die Förderung einer eigenen Sprache, Wissenschaft und Kunst; 6. die weltanschaulich-gottesdienstliche: ihre Zielsetzung ist die Verbreitung der eigenen Anschauung über Gott und die Welt, den Menschen und den Sinn seines Daseins, sowie die Bindung des Menschen an Gott und an den Mitmenschen; 7. die pädagogische: ihre Zielsetzung ist die Uebermittlung der Wertungen und des geistigen Besitzes auf die kommende Generation durch Schule und Haus; 8. die gesellschaftliche: ihre Zielsetzung ist die Ordnung des von sachlichen Zwecken unabhängigen Zusammenseins der Menschen durch ihre Gliederung und Rangordnung und durch Formen; 9. die biologische: ihre Zielsetzung ist die Regelung der Beziehungen zwischen Männern und Frauen, Eltern und Kindern, Verwandten und Verschwägerten. In all diesen Funktionen äußert sich nicht nur die sachliche Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, sondern mehr noch die Beziehung von Mensch zu Mensch. Ihr vielfältiges Zusammenwirken erst bildet das Gemeinschaftsleben als Ganzes. Betrachten wir nun die einzelnen Funktionsgruppen daraufhin, ob in Bezug auf sie die deutschen Juden Glieder der deutschen Volksgemeinschaft sind oder ob sie eine eigene Gemeinschaft bilden, so ergibt das zusammengestellte Material: In bestimmtem Umfang unterliegen die deutschen Juden in jeder dieser Gruppen den Lebensbedingungen und Lebensäußerungen der deutschen Gemeinschaft. In bestimmtem Umfang aber weist jede dieser Gruppen auch ein Gebiet auf, in dem die deutschen Juden eine besondere Gemeinschaft mit besonderen Bedingungen und Aeußerungen bilden. Umfang und Inhalt sind wohl zu den verschiedenen Zeiten verschieden, aber die Tatsache, daß in jeder Gruppe Funktionen beider Gemeinschaften vorliegen, gilt für das Jahr 1775 wie für 1875, für 1825 wie für 1925. Ehe wir aus dieser Tatsache einen Schluß ziehen können, müssen wir umschauen, wie es bei anderen Gemeinschaften innerhalb des deutschen Volkes in der gleichen Zeit aussieht. Da gehören zweifellos die deutschen Protestanten und die deutschen Katholiken in allen Funktionsgruppen zum deutschen Volk, als Eigengruppen aber erfüllen sie Funktionen nicht nur auf weltanschaulich-gottesdienstlichem Gebiete, sondern nachweisbar ebenfalls in allen neun Funktionsgruppen. Und es trifft ferner bei ihnen genau wie bei den deutschen Juden zu, daß manche ihrer besonderen Lebensbedingungen und Lebensäußerungen sie mit Menschen jenseits der deutschen Grenzen verbindet. Aber auch Gruppen, bei denen ganz andere Funktionen die vorherrschenden sind, weisen die gleichen Erscheinungen auf. Eine vorwiegend wirtschaftliche Gruppe wie die der deutschen Handwerker zeigt auch eigene territoriale, politische, kulturelle, pädagogische, körperfürsorgerische, gesellschaftliche, weltanschauliche und biologische Funktionen. Auch sie teilt Lebensbedingungen und Lebensäußerungen mit gleichen Gruppen des Auslandes. Bei einer vorwiegend kulturellen Gruppe wie den Akademikern, körperfürsorgerischen wie den Blinden oder den Krankenschwestern, pädagogischen wie den Volksschullehrern, gesellschaftlichen wie den Sportlern usw. lassen sich die gleichen Tendenzen nachweisen. Für die besondere Beurteilung der Frage: Sind die Juden ein •eigenes Volk oder Glieder des deutschen?, müssen also weitere Gesichtspunkte hinzukommen. Ausschlaggebend ist die Tatsache, daß die neun Funktionen in ihrer Bedeutung für die einzelne Gemeinschaft nicht von gleichem Rang sind. Wir sprachen vorhin schon von vorwiegend religiösen, wirtschaftlichen, kulturellen, usw. Gruppen. Wir könnten statt „Gruppen" auch den Ausdruck „Volk" wählen. Die Bezeichnung „Volk" wird nämlich nicht nur für die vornehmlich politischen Gemeinschaften angewandt, an die man zuerst bei ihr denkt, sondern auch auf vorwiegend weltanschauliche (das evangelische Volk), wirtschaftliche (das Landvolk), kulturelle (das Volk der Künstler) usw. Derartige Volksbegriffe, bei denen die vorherrschenden Funktionen verschiedene sind, schließen sich nicht aus. Man kann zugleich das deutsche Volk, das evangelische Volk und das Landvolk als das seine betrachten. Man kann aber nicht zugleich dem deutschen und dem französischen, dem evangelischen und dem katholischen Volk angehören. Wie steht es mm um das Verhältnis zwischen dem jüdischen Volk und dem deutschenVolk? Die jüdische Gemeinschaft hat von jeher zwei Funktionsgruppen als so bestimmend für sich betrachtet, daß sie ihren Gliedern die direkte Zugehörigkeit zu einer anderen Gemeinschaft in ihnen nicht zugestehen wollte. Es sind dies die weltanschaulich - gottesdienstliche und die biologische. Im Gegensatz dazu betrachtet sie politische, wirtschaftliche und kulturelle Funktionen für sich nicht als lebensnotwendig, so daß sie, wenn die Zeiten es mit sich brachten, ihren Angehörigen es ruhig überlassen konnte, auf diesen Gebieten in den Umweltgemeinschaften aufzugehen. Daraus ergab sich: Erblickte die Umweltgemeinschaft unter ihren Funktionen die weltanschaulich-gottesdienstliche oder die biologische als unentbehrlich, so war eine Volkszugehörigkeit der Juden zu ihr nicht möglich. tSo war es in Deutschland, zur Zeit des „cujus regio, eius religio", so ist es dann, wenn die Rassenzugehörigkeit als Grundlage des Volkstums betrachtet wird. Dann aber, wenn die politischen und kulturellen Funktionen des deutschen Volkes allein für sein Wesen ausschlaggebend angesehen werden, Religion und Eheschließung aber als Privatsache, ist die Zugehörigkeit des deutschen Juden zum deutschen Volk unbestritten. Tritt ein Wandel im Volkstum der Umwelt ein, der dem einzelnen Juden nicht mehr Gelegenheit gibt, seine politischen und kulturellen Gemeinschaftsfunktionen in ihm zu finden, so sind sie gezwungen, sich eigene Gemeinschaftseinrichtungen hierfür zu schaffen. Tritt hinzu, daß die Umwelt die politische Funktion als solche der weltanschaulich-gottesdienstlichen übergeordnet betrachtet, so liegt die Entwicklung nahe, daß auch innerhalb des Judentums die nationale Funktion und nicht mehr die religiöse als die beherrschende betrachtet wird. Damit kommen wir auf den Ausgang unserer Betrachtungen zurück: Den Normen der Gemeinschaft soll sich heute der einzelne nicht mehr im Namen Gottes, sondern, so wird gefordert, im Namen des jüdischen Volkstums unterwerfen. Der Umstand, daß damit einer von außen her stammenden Entwicklung Rechnung getragen wird, kann allein eine Stellungnahme hierzu weder im bejahenden, noch im verneinenden Sinn veranlassen. Das Problem ist vielmehr, ob diese Veränderung noch dem Wesen des Judentums entspricht und damit als zeitgemäße Form desselben notwendig ist, oder ob sie ihm widerspricht und daher überwunden werden soll. Diese Fragestellung ist nicht erst unserem Jahrhundert vorbehalten geblieben. In der Bibel bereits ist viel darüber zu lesen. Sie ist durchaus keine rein subjektive. Es gibt einen objektiven Maßstab für ihre Beantwortung: die Geschichte des Judentums. In dieser Geschichte aber haben alle Entwicklungen, die aus bestimmten Umständen heraus die politische Funktion des Judentums seiner religiösen überordneten, wohl eine zeitlich umrissene Aufgabe erfüllen können. Für den Dauerbestand des Judentums jedoch waren sie nicht ausreichend. Die fortbeständige Erhaltung des Judentums bis zum heutigen Tage aber wurde gewährleistet durch den Umstand, daß die Ueberordnungides Weltanschaulich-Gottesdienstlichen über alle anderen Lebensfunktionen des Judentums niemals unterbrochen wurde „von Geschlecht zu Geschlecht".