Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 12 (1933-1934)
- Issue
- 5 (1.1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 191 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 191 Tilgung von Stücken der sechs- (sieben-) prozentigen Anleihe der Israelitischen Gemeinde zu Prankfurt a. M. v. J. 1928. Gemäß den Anleihebedingungen für die Anleihe vom Jahre 1928 ist die Tilgung der am 1. April 1934' fällig werdenden Rate im Betrage von RM 39 000.— durch Ankauf erfolgt; demgemäß findet eine Auslosung nicht statt. Mazzenbäckerei Die automatische Mazzenbäckerei der Gemeinde, Heidestraße 79, wurde aufs gründlichste renoviert und auch für das laufende Jahr der bewährten Leitung des letzt jährigen Pächters, Herrn I. Benjamin, unterstellt. Es ist alle Gewähr geboten, daß die Bäckerei nur Mazzen von hervorragender Beschaffenheit liefert, so daß die Gemeindemitglieder keine Veranlassung haben, ihre Mazzen von auswärts zu beziehen. Vermehrter Umsatz wird sich auch auf die Gemeindefinanzen günstig auswirken und daher mittelbar den Gemeindemitgliedern zugute kommen. Es wird dringend gebeten, den Bedarf nur aus der Gemeindebäckerei zu decken. Bestellungen werden in der Mazzenbäckerei, Heidestraße 79 (I. Benjamin), und in den unter Aufsicht der Ritualkommission stehenden Bäckereien entgegengenommen. (Vgl. auch die Anzeige in dieser Nummer.) Blutspender Wie bereits in der Novembernummer 1933 des Israelitischen Gemeindeblattes mitgeteilt wurde, benötigt die Chirurgische Abteilung im Krankenhaus der Israelitischen Gemeinde ständig für Blutübertragungen an Krankenhauspatienten und zur Vermittlung an Aerzte gesunde kräftige Männer als Blutspender gegen entsprechende Vergütung. Nur schriftliche Anmeldungen erbeten an die Chirurgische Abteilung des Israelitischen Krankenhauses, Gagernstraße 36. Museum judischer Altertümer — Rothschild-Museum Die Oeffnungszeiten des Museums sind künftig: Montag bis Freitag von 10—13 Uhr, sowje jeden ersten und dritten Sonntag im Monat von 10—13 Uhr. Der Eintritt ist frei. Gemeindebibliothek Bücherausleihe: Montag bis Donnerstag 12—13 und 16—17 Uhr; Freitag 12—13 Uhr. Lesezeilen: September bis April: Samstag: 10H—13, 15J4—18 Uhr; Dienstag: 19—21 Uhr; Donneretag: 19—21 Uhr. Buchspenden für die Gemeindebibliothek Die Not der Zeit und die durch die gegenwärtige Lage verursachte Auswanderung zwingt zur Auflösung mancher Haushalte.- Dabei wird sich öfters die Frage erheben: Was soll ich mit den mir lieb gewordenen Büchern anfangen? Kann ich sie nicht irgend einer Institution schenken, die sie nutzbar verwendet? Die Antwort hierauf sollte bei unseren Gemeindemitgliedern lauten: Die Gemeindebibliothek mit ihren wertvollen Beständen ist die geeignetste Stelle für die mir so teuren Bücher. Ihr will ich sie schenken, auf daß sie zum allgemeinen Nutzen dienen. Deshalb ergeht an alle, die unsere Gemeinde verlassen müssen, der Ruf: Vergeßt bei Bücherspenden die Gemeindebibliothek nicht! Auch hiermit erfüllt Ihr eine soziale Pflicht. Auf telefonischen Anruf im Gemeindebüro (27544) werden die Bücher im Hause abgeholt. An die Leser des Gemeindeblatts. Die Leser des Gemeindeblattes werden gebeten, die Nummern, deren sie nicht mehr bedürfen, an Verwandte und Freunde weiterzugeben, die während der letzten Monate Frankfurt verlassen haben, damit das Interesse an der alten Heimat wach bleibt. Die Redaktion des Gemeindeblattes stellt anheim, ihr die Adressen auswärts wohnender früherer Gemeindemitglieder mitzuteilen, um überzählige Exemplare des Gemeindeblattes an dieselben zu senden. Stellengesuche , Die Anzeigenverwaltung des Gemeindeblatts ist bereit, Anzeigen von solchen Personen, die durch die letzten Ereignisse aus ihren Berufen verdrängt sind, zu einem stark ermäßigten Preis anzunehmen. Näheres bei der Anzeigenverwaltung. Bekanntmachungen des Friedhofsamtes Grabsteine Auf unseren Friedhöfen, insbesondere auf den Friedhöfen an der Rat-Beil-Straße und in Bockenheim, befinden sich eine Anzahl Grabsteine, die nicht mehr standsicher sind, so daß sie umzustürzen drohen. Die Verfügungsberechtigten sind haftpflichtig und werden aufgefordert, die Standsicherheit der Denksteine einer Nachprüfung zu unterziehen und die erforderlichen Maßnahmen schnellstens in die Wege zu leiten. Soweit dieser Aufforderung nicht entsprochen wird, müssen die nicht standfesten Grabsteine durch das Friedhofsamt umgelegt werden. Meldung von Sterbefällen Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachriditignng des Friedhofsamtes (Fernspr.-Sammelnummer Zepp. 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein. Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledig! werden können, wird dies auf Wunsch Tom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Festsetzung der Beerdigung. Friedhofsgärtnerei Das Friedhofsamt der Israelitischen Gemeinde ist durch die mit allen neuzeitlichen Anlagen ausgestattete Friedhofsgärtnerei in der Lage, sämtliche vorkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde auszuführen. Es übernimmt die Neubepflanznng der Grabstätten mit Efen, Sedum. Immergrün und Blumen, sowie deren dauernde und jahrweise Pflege. Fachmännische Beratung und Kostenberechnungen werden gebührenfrei durch die Friedhofsgärtnerei, Eckenheimer Landstraße 218 (Fernspr. Zeppelin *>2042) "Her durch das Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37 (Fernspr. Hansa 27544)?ur-Verfügung gestellt. Die Gemeindemitglieder werden gebeten, sich bei Bedarf an T o p f - pflanzen und Schnittblumen der auf den Friedhöfen befindlichen Verkaufsstellen zu bedienen. Nähere Auskunft erteilen die Pförtner. Mit Rücksicht auf das Verkaufsverbot am Sonntag werden die Friedhofsbesucher gebeten, ihre Blumenbestellungen bis spätestens Freitag nachmittag in der Friedhofsgärtnerei aufzugeben. Auf dem neuen Friedhof an der Eckenheimer Landstrafle werden lant Ge m e i ndebeschIuS alle gärtnerischen Arbeiten in eigener Regie des Friedhofsamtes der Gemeinde ausgeführt. Oeffnungszeiten dei Friedhöfe Die Friedhöfe an der Rat Beil-Straße und an der Eckenheimer Landstraße sind in der Zeit vom 1. Nov. bis 15. Febr. von 7V? — 17 Uhr geöffnet. — Freitags wird eine Stunde vor Beginn des Sabbats gesehlostten. Samstags und an den jüdischen Feiertagen sind die Friedhöfe geschlossen. Gedäeh tnislich ter Zum Andenken an Verstorbene können in den Gemaindesynagogen Gedächtnislichter gebrannt werden. Die im Voraus zahlbaren Gebühren betragen: für ein Licht am Jahrzeitstag Rm. 1.— für ein Licht während des Trauerjahres (11 Monate und am ersten Jahrzeitstag) Rm. 75.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag Rm. 100.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag einschließlich, Verrichtung des Kaddischgebets Rm. 200.— Sprechstunden der Gemeinderabbiner Dr. Hoffmann, Börneplatz 16, Fernspr. Hansa 22024, 15—16 Uhr — Dr. Horovitz, Staufenstraße 80, Fernspr. Maingau 77963, 15—16 Uhr (außer Montag) — Dr. Salzb e r g e r, Eschersheimer Landstr. 67, Fernspr. Zeppelin 56920, 15Ys—16% Uhr — Dr. Seligmann, Böhmerstraße 9 pari., Heidinqsfelder & Co. Bankhaus ST EIN WEG 9 Telef. Sammelnummer 20231 Ausführung alier b =>nkmäßigen Geschäfte Persönliche Beratung bei Vermögensanlagen