Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 12 (1933-1934)
- Issue
- 3 (11.1933)
- Date
- 1933-11-01
- Page
- Seite 107 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3094266-3094399-3094402--3829-3098610- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 107 Nach längerer Pause ist wieder ein Heft der verdienstvollen Zeitschrift „Jüdische Wohlfahrtspflege und Sozialpolitik" erschienen. Das Heft enthält durchweg lesenswerte und wertvolle Beiträge über die gegenwärtige jüdisch-soziale Arbeit, die wirtschafte- und sozialpolitische Gesetzgebung seit dem 30. Januar, .die Bedeutung Palästinas für die jüdische Gegenwart, Berufsumschichtung und Darlehenskassen. Der Deutsche Vortrupp. Blätter einer Gefolgschaft deutscher Juden. Oktober 1933. Das erste Heft dieser von Dr. H. J. ßchoeps geleiteten kleinen Zeitschrift ist erschienen. Die Beiträge stehen unter der Devise: „Wider Assimilation und Zionismus — als Juden für Deutschland." Nichtarische Christen. Die Theologisehen Blätter, 12. Jahrg. Nr. 10 (Okt. 1933), veröffentlichen den Wortlaut eines auf Anfrage des Kurhessischen Kirchentags von der Theologischen Fakultät der Universität Marburg (gez. vom Dekan D. von Soden) erstattetes Gutachten; darin erklärt die Fakultät die Bestimmungen des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Geistlichen und Kirchenbeamten, die sich auf die Anstellung von Personen nichtarischer Abstammung beziehen, für „unvereinbar mit dem Wesen der christlichen Kirche, wie es durch die allein maßgebende Autorität der Heiligen Schrift und das Evangelium" bestimmt sei. Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Dank und Abschied Mit dem 31. Oktober 1933 verläßt Herr Syndikus Dr Eugen Mayer schweren Herzens die Dienste der Gemeinde, um sich und seiner Familie in Palästina ein neues Heim zu suchen. Vor dem Kriege war Herr Dr. Eugen Mayer nach Ab Schluß seiner juristischen Ausbildung vier Jahre innerhalb der Jewish Colonizaition Association tätig gewesen und hatte sich dort 'gründliche Kenntnisse auf dem Gebiete der jüdischen Wanderung und Siedlung und der Verhältnisse der Juden im Osten erworben. Nachdem er im Kriege dem Vaterland gedient hatte, war er im Januar 1919 als juristischer Hilfsarbeiter bei der Frankfurter Gemeinde eingetreten und im Septembe* 1919 nach dem Hinscheiden des langjährigen hochverdienten Syndikus Justizrat Dr. Berthold Baer als dessen Nachfolger angestellt worden. In den nunmehr verflossenen vierzehn Jahren hat Herr Dr. Mayer eine weitgreifende segensreiche Tätigkeit im Dienste der Gemeinde entfaltet. Vom frommen Vaterhause her mit tiefer Kenntnis der jüdischen Lehre und ihres Schrifttums ausgestattet, im Besitz vorzüglicher juristischer Kenntnisse, wohl bekannt mit allen großen und kleinen jüdischen Problemen, Avar er in besonderem Maße befähigt, die umfangreichen und schwierigen Aufgaben, die dem ersten Be aoiten der Frankfurter Gemeinde obliegen, auszufüllen. Er hat sich an der Neugestaltung der Gemeindeverfassung hervorragend beteiligt, er hat die Neuorganisation des Gemeindebüros und fast aller Zweige der Verwaltung durchgeführt, und es gibt kein Gebiet der Gemeindearbeit, auf dem sein Wirken nicht tiefe Spuren hinterläßt. Auch außerhalb des Gemeindehaixses hat Eugen Mayer eine weitgreifende Tätigkeit entfaltet. Seine Freude an wissenschaftlicher Arbeit konnte sich bei der, Herausgabe des Kracauer'schen Geschichtswerkes bewähren, unendlich groß war seine soziale Hilfstätigkeit, allen Regungen jüdisch-kulturellen Lebens hat er sich — ein Freund der Künste und vor allem der Musik — auf das eifrigste gewidmet. Ein eigenes Wirkungs gebiet aber hat sich Eugen Mayer in dem Gemeindeblatt geschaffen. Es verdankt ihm seine Einrichtung und Ausgestaltung, und wenn wir ohne Ruhmredigkeit sagen dürfen, daß das Frankfurter Gemeindeblatt ein ungewöhnlich hohes geistiges Niveau einnimmt und daß es durch die Mannigfaltigkeit und die Gediegenheit seines Inhalts in Deutschland an erster Stelle steht, so . ist dies ein Ergebnis der angespannten unermüdlichen Arbeit seines Schöpfers. Geistig haben Eugen Mayer in den Jahren seiner Frankfurter Wirksamkeit am stärksten Persönlichkeiten von dem Range Nehemias Anton Nobels und Franz Rosenzweigs beeinflußt, und es entspricht den Gefühlen seiner Verbundenheit mit diesen hervorragenden Männern, wenn er versucht hat, ihnen ein bleibendes literarisches Gedächtnis zu sichern. Der Kreis derer, 'mit denen er darüber hinaus innerhalb unserer Stadt in geistiger Gemeinschaft verbunden war und die sein Scheiden schmerzlich empfinden^, ist ein großer. Die Gemeindeverwaltung wird ihm für alle Zeiten dankbar für die hervorragende Arbeit bleiben, die er ihr geleistet hat, und für den Geist, aus dem heraus sie gewährt wurde. Herzliche Wünsche geleiten ihn und die Seinen auf dem Weg in das Land der Verheißung, dem schon seit Jahrzehnten seine besondere Liebe gegolten hat. Kultussteuer 1. Verwaltung der Kultussteuer Die Sprechzeit der Steuerverwaltung der Gemeinde ist jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag von 8K> bis 12lA Uhr vormittags. Wenn es einem Steuerpflichtigen nicht möglich ist, während dieser Stunden vorzusprechen, so kann eine andere Sprechzeit im Einzelfall vereinbart werden. (Fernspr. 27544.) — Bei allen schriftlichen oder mündlichen An t r ä g e n in Angelegenheiten der Kultussteuer sind im Interesse der beschleunigten Bearbeitung sämtliche einschlägigen Steuerpapiere, insbesondere die Steuerbescheide, vorzulegen. 2. Kult u ss teuer der Lohn steuerpflichtigen Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung in Nr. 10 des Gemeindeblattes vom Juni ds. Js. wird darauf aufmerksam gemacht, daß die S t e u er für das 1. II a 1 b j a hr 1933 längst fällig gewesen ist. Seitens der Finanzkassen ist bereits mit der Beitreibung begonnen. Es empfiehlt sich, zur Vermeidung von Kosten und Weiterungen, die fällig gewesene Rate nunmehr unverzüglich zu begleichen. Gleichzeitig wird daran erinnert, daß die Steuer für das 2. Halbjahr in der Woche vom 25. Oktober bis 1. November ds. Js. fällig und an die auf den Veranlagungen bezeichneten Finacizkassen zu entrichten war. Bei Einzahlung durch die Post ist die angegebene iSteuernummer zu vermerken; zur Bequemlichkeit der Steuerpflichtigen wurden den Veranlagungen Zahlkarten beigefügt. 3. K u 11 u s s t e u e r der von den Finanzämtern Veranlagten Mit Rücksicht auf die ernste Finanzlage der Gemeinde werden alle Gemeindemitglieder dringend gebeten, die Rückstände aus früheren Jahren sowie etwaige Rückstände des laufenden Jahres den Finanzkassen umgehend zu überweisen. Erhebung eines Gemeindegeldes Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung im Gemeindeblatt Nr. 9, Seite 219, wird hierdurch folgendes zur Kenntnis der Gemeindemitglieder gebracht. Im Rechnungsjahr 1933 (1. April 1933 bis 31. März 1934) wird gemäß Gemeindebeschluß vom 6./13. April 1933 und nach Genehmigung der Aufsichtsbehörde neben der Kultussteuer noch ein Gemeinde g e 1 d (Kirchgeld), gestaffelt von RM. 3.— bis RM. 40.—, erhoben. Pflichtig ist jedes volljährige Gemeindemitglied ohne Rücksicht darauf, ob es Einkommen-, Lohn- oder Vermögenssteuer entrichtet. Alles Nähere über die Fälligkeit, Einziehung usw. ist aus der den Pflichtigen zugehenden besonderen Veranlagung ersichtlich.