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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1933-10-01 · 2 (10.1933) · p. Seite 56

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
12 (1933-1934)
Issue
2 (10.1933)
Date
1933-10-01
Page
Seite 56 (sequence 14)
Language
German
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Seite 56 nung. In kleinen Gemeinden war es ganz unmöglich, daß ein Schuldner versucht hätte, sich seiner Verpflichtungen oder den Folgen seiner Leistungsfähigkeit zu entziehen. Schon die Frage, was im Falle eines solchen Versuchs geschehen wäre, paßt nicht in ein solches Rechtss'ystem hinein; man hätte ihn ohne juristische Bedenken nach Analogie des Diebstahls oder schlimmer behandelt. Es bedurfte also keineswegs des grausamen Rechtsverfährens wie im altrömischen Prozeß. Die Betrachtung dieser Stellen erscheint deshalb besonders bedeutsam, weil sie selbst im Sinne bibelkritischer Untersuchungen als uraltes Rechtsgut anzusehen sind und bereits dieselben Tendenzen zu einer menschlichen Ausgestaltung des Rechts ankündigen, die in der späteren Gesetzgebung und Rechtsübung das immer wiederkehrende Merkmal jüdischer Lehre geworden sind. Zugleich zeigt sich darin, daß diese Vorschriften nicht irgendwelchen verweichlichenden Tendenzen entspringen, sondern daß sie die einzige dauerhafte Lösung einer sozialen Frage darstellten, mit der das ganze Altertum rang. Eine ständige Quelle von Krisen, die schließlich zum Untergang großer antiker Staaten und Völker sehr wesentlich beigetragen haben, ist hier durch die weise Humanität des altjüdischen Gesetzes reguliert worden. Denn die großen irregulären Aderlasse durch umfassenden Schulderlaß, zu denen sich die großen antiken Gesetzgeber vor Beginn ihrer eigentlichen Arbeit immer mehr gezwungen sahen (der große Schulderlaß Nehemias [5/1 ff.] ist eine Besonderheit in einer Zeit, da das Erlaßjahr offenbar infolge der Wirren nach der Rückkehr aus dem Exil noch nicht wieder voll funktionierte), sind die Vorzeichen der Erschütterung des gesunden sozialen Aufbaus gewesen, wie er schließlich mit anderen Faktoren zur Aushöhlung der Widerstandsfähigkeit der alten Reiche geführt hat. Den großen Formkünstlern, wie sie die römischen Juristen zweifellos gewesen sind, tritt hier ein Recht gegenüber, das vielleicht weniger praktikabel und zur Ausbreitung geeignet war, aber von seinen ersten, rohesten Anfängen bis zu den spätesten Verfeinerungen und Komplizierungen die Bedeutung des Menschen für den Staat und den Aufbau einer lebensfähigen Gemeinschaft erkannte und nicht, wie in Rom, seiner eigenen Durchbildung, sondern stets dem Menschen und durch ihn dem Volke diente. Beide entwickeln sich aus einem primitiven Gesetz von wenigen Tafeln im Laufe der tausendjährigen Geschichte eines ganzen Volkes zu einem komplizierten Rechtssystem. Aber zwischen diesen beiden größten uns überlieferten Gesetzeswerken, die als gewaltige Gebäude die Ruinen und Fragmente von Rechten anderer Völker des Morgen- und Abendlandes überragen, spannt sich der größte nur denkbare Gegensatz der Ausgestaltung: dort höchste Entwicklung der Form, hier Dienst an Mensch und Volk. Jüdische Bildlingsaufgaben in Frankfurt Die Aufgabe und Bedeutung jüdischer Bildungsarbeit in Deutschland ist nach einer Rede von Martin Buber in dem Augustheft des Gemeindeblattes scharf und deutlich umsehrieben worden. „Die Aufgabe der jüdischen Bildung in Deutschland" — so hieß es dort — „greift weit hinaus über die bloße Behebung einer Schulnot. Es geht um die Antwort, die das deutsche Judentum von sich aus auf das ihm Widerfahrene zu geben hat. Es geht darum, der künftigen Generation, die keinesfalls vollständig das Land verlassen kann, eine würdige Haltung und Existenz zu vermitteln." Aus dieser Aufgabenstellung waren Wege und Ziele jüdischer Bildungsarbeit entwickelt worden. (Es lohnt sich, den kurzen Bericht über Bubers Rede Satz um Satz noch einmal zu lesen.) Diesen Wegen und Zielen Schritt für Schritt zuzustreben, gilt es nun. An vielen Punkten muß begonnen werden. Eine jüdische Gemeinschaft wie die Frankfurter hat dabei eine besondere Rolle zu spielen, indem sie ihren besonderen Voraussetzungen entspricht. Sie ist schon rein zahlenmäßig nicht so tragfähig wie die fünf- oder sechsmal so große Berliner Judensehaft, aber doch größer als jede andere jüdische Gemeinde in Deutschland. Für die notwendige Entwicklung der jüdischen Schule sind demgemäß Ansatzpunkte gegeben, für jüdische Erwachsenenbildung ist wenigstens die Tradition der Gesellschaft für jüdische Volksbildung und des Freien Jüdischen Lehrhauses da. Auf diesen Grundlagen wird gebaut werden müssen. Ein Ansatzpunkt fehlt bisher für Bildungsarbeit künstlerischer Richtung, die heute auch nicht mehr entbehrt werden kann, einmal weil Hemmungen, die jüdische Künstler an Stätten öffentlicher Kunstübung in Deutschland erfahren, nicht ohne Folgerungen bleiben können, zum andern, weil die einzelnen jüdischen Kunstfreunde wie das Leben der jüdischen Gesamtheit, das wir aufzubauen gezwungen und gewillt sind, auf das künstlerische Element nicht FRANKFURTER GEWERBEKASSE E-6MBH- GEGR.18Ö2 BANK UND SPARKASSE DES ERWERBSTÄTIGEN MITTELSTANDES Kreditgewähr an Mitglieder nach den Bestimmungen des Statuts. Annahme von Schecks, Depositen und Spareinlagen, auch von Nichtmitgliedern. verzichten wollen und können. Soweit es sich um Konzerte, dramatische Aufführungen, Rezitationen, Kunstausstellungen, Führungen und Vorträge handelt, wird aus inneren und äußeren Gründen jeder unsachliche Wettbewerb mit den allgemeinen öffentlichen Bildungseinrichtungen zu vermeiden sein. Einer besonderen Pflege bedürfen die Formen vertiefender; Bildungsarbeit: Einfache Stunden der Musik (ein Künstler musiziert eine Stunde für sich selbst und 30 oder 40 Menschen dürfen kommen und still zuhören), Vorlesestunden, zeichnerische und modellierende Uebungen, Laienspiele, Singkreise, Arbeitsgemeinschaften usw. Dabei wird auf die verschiedenen Altersgruppen, sowie auf die soziale und bildungsmäßige Schichtung Rücksicht zu nehmen sein. Die künstlerischen Darbietungen werden nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Sie müssen zwar nicht in einem äußerlich organisatorischen, wohl aber in einem geistigen Zusammenhang stehen mit der übrigen jüdischen Bildungsarbeit. Alles wird davon ■ ausgehen müssen, daß es sich um die Bildung deutscher Juden handelt, die für sich den Zusammenhang mit der deutschen Kultur nicht verlieren, sondern in der ihnen gemäßen Form erhalten und zugleich ihren Zusammenhang mit jüdischem Geist stärken wollen, weil dies die Wurzeln ihres Lebens sind. Auch an dieser Stelle sei auf die Veranstaltungen der Gesellschaft für jüdische Volksbildung hingewiesen, die an anderer Stelle des Gemeindeblattes angezeigt sind. Als Ergebnis der organisatorischen Vorarbeiten, von denen früher bereits kurz berichtet wurde, ist die Gründung eines jüdischen Kulturbunds geplant, der die satzungsmäßige Aufgabe haben soll, in gemeinnütziger Weise Bildungseinrichtungen und -Veranstaltungen anzuregen, zu fördern und zu schaffen. Einem „Arbeitskreis", dem führende Persönlichkeiten aus den Kreisen der jüdischen Künstler, aus dem jüdischen. Vereinsleben und aus der jüdischen 0Öffentlichkeit angehören, liegt die Erfüllung der Arbeitsaufgaben ob. Zur Betreuung einzelner Arbeitsgebiete (z. B. Musik, bildende Kunst, dramatische und rezitatorische Veranstaltungen, literarische und wissenschaftliche Vorträge) werden besondere Fachausschüsse gebildet. Ueber die Konstituierung wird eine hierzu eingesetzte Kommiss'on alsbald endgültige Beschlüsse fassen. Einstweilen können Anfragen an die Jüdische Beratungsstelle für Wirtschaftshilfe, Abteilung Künstlerhilfe, im Gemeindehaus, Fahrgasse 146 (Sprechstunden: Montag bis Freitag von 12 bis 13 Uhr. Fernsprecher: 26976), gerichtet werden. Wie wertvoll auch die Organisierung von Bünden, Arbeitskreisen, Fachausschüssen, Vorständen und Geschäftsstellen für die technische Bewältigung kultureller Aufgaben sein mag, die sachliche Leistung hängt von dem Interesse, von der tätigen Teilnahme der Menschen ab, aus deren Leben die Aufgaben erwachsen. Zu solcher tätigen Teilnahme werden die Juden Frankfurts aufgerufen. Wünscht, regt an, kritisiert (fruchtbar), helft — Euch selbst!

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