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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1933-07-01 · 11 (7.1933) · p. Seite 276

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
11 (1932-1933)
Issue
11 (7.1933)
Date
1933-07-01
Page
Seite 276 (sequence 6)
Language
German
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Seite 276 Auch unser Regiment ist heimgekehrt und hat Musterung fehalten. Wie viele kehrten nicht heim! Von seinen über 1000 gefallenen Soldaten, Offizieren und Mannschaften, waren über 200 Juden, die doch nur den dritten Teil der gefallenen Söhne der Israelitischen Gemeinde Frankfurts ausmachen. Aber über alle Trauer, die uns bei solcher Heimkehr überfiel, erhob uns ein Gedanke: sie haben ihre Pflicht getan, ein jeder durfte von sich sagen, daß er seinen Mann gestanden hatte auf seinem Posten, unter der Last, die ihm auferlegt war. Das Diktat unserer Feinde von damals hat unsere deutsche Armee, den Ruhm des Vaterlandes, zerschlagen. Nicht mehr lagern sie im Ost und West, im Nord und Süd, des Winks gewärtig, das Heiligtum zu schützen. Aber eines konnte kein Feind uns nehmen, eines haben wir uns erhalten: den Geist der Kameradschaftlichkeit. Oder nicht? Oder ist auch er uns verloren, gegangen? Fast könnten wir Juden es meinen. Denn mit einem Male gilt der Jude ja nicht mehr als rechter, voller Volksgenosse, ist er nicht Sohn und Tochter des deutschen Vaterlandes, der er immer zu sein glaubte. Die Erinnerung an das gemeinsam vergossene Blut scheint ausgelöscht. War es denn ein anderes Blut? War es denn schlechteres, weil es nicht arisches Blut gewesen? Oder sind sie als Soldaten ins Feld gezogen, um wie Söldner belohnt zu werden? Haben sie es nicht vielmehr als ihre selbstverständliche Pflicht fetan? Haben sie es getan, damit sie oder ihre Väter oder ihre ohne nicht aus ihrem Amt als Lehrer und Hochschullehrer, als Beamte, Aerzte und Anwälte verwiesen wurden? Haben wir denn nicht als Juden unter dem furchtbaren militärischen und politischen Zusammenbruch gelitten? Haben unsere Frauen und Kinder während der vier Jahre Krieg und später nicht die schwersten Opfer gebracht? Ist die furchtbare wirtschaftliche Not nicht auch eine solche für unsere jüdischen Gemeinden geworden? Glaubt man denn, daß wir nicht in ehrlicher Empörung uns aufgelehnt gegen die Schmach eines sogenannten Friedens, daß wir nicht gebetet hätten um die Stunde nationaler Selbstbesinnung und Erhebung? Warum mußte diese Stunde, als sie schlug, für uns zu einer Stunde menschlicher Erniedrigung gemacht werden? Andere können an ihre Gefallenen denken in reiner, durch nichts getrübter Trauer, in unsere Trauer fällt ein bitterer Wermut. Das haben sich unsere 12 000 jüdischen Gefallenen nicht träumen lassen, daß wir Ueberlebenden nun als Feinde erachtet werden, gegen die sich ein haßerfüllter Kampf richtet und die man durch einen leichten und billigen Sieg überwindet. Sollen auch die lebenden Mitkämpfer von einst, nur weil wir anderen Glaubens sind, für uns tot sein? Aber nein! Diese Stunde beweist klar, daß doch noch etwas von dem kameradschaftlichen Geist lebendig ist unter unseren deutschen Männern. In diesem Gotteshause haben sie sieh versammelt, christliche und jüdische Kameraden, in dem Bewußtsein, daß sie ja Kinder des gleichen Vaters im Himmel und Söhne der gleichen Mutter, der deutschen Erde sind, auf der auch wir Juden seit über 1500 Jahren unsere Heimat gefunden haben. An uns soll es nicht fehlen, daß wieder der Geist der Kameradschaftlichkeit und der Volksverbundenheit, der Mannesiucht und der Unterordnung in Deutschlands Gauen erstarkt, daß wieder wahr wird das alte Wort: „Mann für Mann bei seinem Dienst und Mann für Mann bei seiner Last", wenn nur jeder bei seiner Last tapfer aushält bis zuletzt. Ein Heiligtum ist es, um das wir uns alle wieder sammeln, um das wir gelagert sind nach Stämmen, nach Familien und nach Häusern, weht doch über allen das gleiche Panier und steht doch über allen die gleiche Parole. Ja, jene Zeit, die unser Gebet herbeifleht, sehen wir in weiter Ferne allmählich heraufdämmern, da wir uns alle wieder auf uns selbst besinnen und das, was uns alle eint; jene Zeit, wo auch unsere andersgläubigen Mitbürger uns Juden als Brüder anerkennen werden, wo das Wort des Liedes zur Wahrheit wird, das jedem deutschen Herzen teuer ist: „Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand. Blüh im Glänze dieses Glückes, blühe deutsches Vaterland!" Zur Geschichte der Frankfurter Universität (Literatur: F. Adickes, Persönliche Erinnerungen zur Vorgeschichte der Universität Frankfurt a. M. [1915). — L. Heilbrunn, Die Gründung der Universität Frankfurt a. M., 1915. — R. W a c h s m u t h , Die Gründung der Universität Frankfurt, 1929.) Angesichts der neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet des Hochschulwesens, von denen auch die Johann Wolfgang Goethe-Universität zu Frankfurt a. M. nicht unberührt geblieben ist, dürfen die nachstehenden Dokumente zur Vorgeschichte der Universität auf allgemeines Interesse rechnen. Die anschließende Zusammenstellung über die von Juden oder Abkömmlingen von Juden errichteten Universitätsstiftungen ist unvollständig, weil in der Literatur nur für einen Teil dieser Stiftungen die Beträge angegeben sind; aus historischen Gründen wäre es erwünscht, wenn diese Angaben ergänzt werden könnten. Die Aufstellung enthält auch Stiftungen für das Georg Speyer-Haus, das ein vollkommen selbständiges, wissenschaftliches Forschungsinstitut ist. Aus dem Stiftungsvertrag vom 2 8. September 1912: §4 Eine Bindung in Bezug auf das religiöse Bekenntnis des zu berufenden Professors wird bei keinem Lehrstuhl stattfinden, und demgemäß wird bei der Besetzung der Lehrstühle und -stellen an den Forschungsinstituten die Religion oder Konfession in keinem Falle einen Ausschlußgrund bilden. (Wachsmuth, S. 238) Aus der Universitätssatzung (genehmigt durch kgl. Erlaß vom 1. August 1914). § 6 Die Universität ist in Beziehung auf Religion und Konfessionsverhältnisse eine gemischte und paritätische. Eine Bindung in Hinsicht des religiösen Bekenntnisses des zu berufenden Professors findet bei keinem Lehrstuhl statt; demgemäß ist bei der Besetzung der Lehrstühle und der Stellen an den Forschungsinstituten die religiöse oder konfessionelle Stellung in keinem Fall ein Ausschlußgrund. (Heilbrunn, S. 209 ff.) §9 Der Große Rat der Universität besteht aus folgenden Mitgliedern: 7) je zwei von der Georg- und Franziska-Speyerschen Studienstiftung ..der Leo-Gans^Stiftung und der von Gold- Bchmidt-Rothschild-Stiftung, alle in Frankfurt, gewählten Mitgliedern; 8) je einem von dem Carolinum, dem Theodor Stern'schen Medizinischen Institut, der Otto- und Ida-Braunfels-Stiftung,... der A.-von-Weinberg-Stiftung und der H.-Budge-Stiftung in Frankfurt gewählten Mitgliede; §11 Das Kuratorium umfaßt folgende Mitglieder: 4) je ein aus den von der Georg- und Franziska-Speyerschen Studienstiftung..., der Leo-Gans-Stiftung und der von Goldschmidt-Rothschild-Stiftung entsandten Mitgliedern des Großen Rates gewähltes Mitglied. Das Kuratorium hat bei der Beratung über eine nach § 35 zu machende Vorlage, welche eine Berufung auf einen durch eine Stiftung dotierten Lehrstuhl betrifft, ein Mitglied des Stiftungsvorstandes nach Wahl des letzteren mit vollem Stimmrecht zuzuziehen, falls solches in der Satzung der Stiftung bestimmt worden ist... (Heilbrunn, S. 209 ff.) Speyersehe Stiftungen In seinem Testament vom 3. April 1900 hatte Georg Speyer u. a. die Errichtung einer Georg Speyerschen Stiftung zu milden oder gemeinnützigen Zwecken verfügt, bei deren Verwaltung und Leistungen kein Unterschied mit Rücksicht auf das Glaubensbekenntnis gemacht werden dürfe, und bei deren Verwaltung eine bestimmte Anzahl von Sitzen jüdischen Mitgliedern vorzubehalten sei. (Heilbrunn, S. 52) Freifrau Mathilde von Rothschildsche und Freiherrlich von Goldschmidt - Rothschildsche Universitätsstiftu n g, § 4 Voraussetzung der Gewährung von Stiftungsmitteln an die Jniversität ist, daß die §§ 4 und 11 des Universitätsvertrages, welche im Entwurf vom 21. März 1912 lauten (folgt Wortlaut), unverändert bestehen bleiben und innegehalten werden und daß dem Stiftungsvorstand das ihm... zugesicherte Recht gewahrt bleibt, zum Großen Rat der Universität zwei Mitglieder zu entsenden, von denen eines vom Großen Rat in das Kuratorium zu wählen ist. Universitätsstiftung von Jacob H. Schiff in New York § 3 Zweck der Stiftung ist die Dotierung eines ordentlichen Lehrstuhles für semitische Philologie mit Berücksichtigung der targumischen und talmudischen Literatur... § 4 Voraussetzung der Gewährung von Stiftungsmitteln an die Universität ist, daß die §§ 4 und 11 des UniversitätsVertrages (folgt Wortlaut) unverändert bestehen bleiben und innegehalten werden. (Die gleichen Bestimmungen enthalten auch andere Universitätsstiftungen.) Stellungnahme der Stadtverordnetenversammlung In der Sitzung vom 22. April 1912 wurde von der Stadtverordnetenversammlung die Errichtung der Universität ge-

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