Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 11 (1932-1933)
- Issue
- 10 (6.1933)
- Date
- 1933-06-01
- Page
- Seite 253 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 253 Israelitisches Familienblatt, Hamburg 36, A-B-C- Straße 57 (erscheint wöchentlich, Bezugspreis jährlich RM 12.70). Der Schild, Reichsbund jüdischer Fronsoldaten, Berlin W 15, Kurfiirstendamm 100 (erscheint halbmonatlich, Bezugspreis vierteljährlich RM 1.35). Der Morgen, Philo-Verlag, Berlin W 15, Einserstraße 12 (erscheint zweimonatlich, Bezugspreis jährlich RM 12.—). Monatsschrift für Geschichte u n d Wissens c h a f t des J u d e n t u m s , M. & H. Marcus Verlag, Breslau (Bezugspreis jährlich RM 12.50). Zeitschrift für die Geschichte der J u den i n D e u t s c h 1 a n d , Philo-V erlag. Berlin W 15, Emserstr. 42 (erscheint vierteljährlich, Bezugspreis jährlich RM J).—). Mitteilungen der G e s e 11 s c h a f t 1' ü r j ü d i s c h e Fa m i Ii e n f o r s c h u n g , Berlin W 9, Potsdamerstr. 5 (ers ch ei nt viert el jährlich). Amtliche Anzeigen des Qemeindevorstands 'Gedächtnisfeier Am Freitag, 2. Juni, vormittags 12X- Uhr, findet auf dem neuen Friedhof an der Eckenheimer Landstraße eine kleine Gedenkfeier für RabbinerDr.Lazarus statt,wobei Herr Rabbiner Dr. Seligmann eine Ansprache halten wird. Kultussteuer 1933/34 gemäß Gemeinde be Schluß vom 6./1 3. A p r i 1* 1 9 3 3. 1) Im Rechnungsjahr 1933/34 (1. April 1933 bis 31. März 1934) wird unter Vorbehalt der Abänderung als Kultussteuer der Israelitischen Gemeinde erhoben: a) ein Zuschlag von. 2 0 v. H. der für das Steuer jähr 1932 oder den entsprechenden Steuerabschnitt veranlagten Reichseinkommensteuer, b) ein Zuschlag von 25 v. H. der für das Steuerjahr 1932 oder den entsprechenden Steuerabsehnitt zu entrichtenden Vermögensteuer mit der Maßgabe, daß dieser Zuschlag nur von denjenigen Vermögensteuerpflichtigen erhoben wird, welche ehdcommensteuerfrei veranlagt sind oder bei welchen die veranlagte Vermögensteuer höher ist als die veranlagte Einkommensteuer. 2) Die Gemeindeverwaltung behält sich vor, ein G e - meindegeld (Kirchgeld) bis zu einem Höchstbetrag von RM 40.— zu erheben. 3) Bis zum Empfang der Veranlagungsbenachrichtigung haben die Steuerpflichtigen an den für die Reichseinkommensteuer bezw. Vermögensteuer geltenden Zahlungsterminen Vorauszahlungen zu entrichten. Die Vorauszahlungen betragen für jeden vierteljährlichen ZaMungstermin ein Viertel der für das vorausgegangene Rechnungsjahr veranlagten Kultussteuer. Die Vorauszahlungen w-erden auf die endgültig veranlagte Kultussteuer verrechnet. 4) Die Kultussteuer derjenigen Lohnsteuerpflichtigen, welche zur Reichseinkommensteuer 1932 veranlagt werden, wird von dem zuständigen Finanzamt veranlagt und erhoben. 5) Bei denjenigen Lohn- und Gehaltsempfängern, welche von den Finanzämtern nicht zur Reichseinkommensteuer veranlagt werden, wird wie folgt verfahren: a) Die Veranlagung geschieht durch die Israelitische Gemeinde mittels Steuerzettels, die Erhebung durch die zuständige Finanzkasse. Der veranlagte Betrag ist in zwei Halbjahresraten an die im Steuerzettel bezeichnete Finanzkasse zu entrichten. b) Maßstab der Veranlagung ist der im Kalenderjahr 1932 einbehaltene und vorschriftsmäßig abgeführte Lohnsteuerbetrag. c) Ist im Zeitpunkt der Veranlagung der Lohnsteuerbetrag für 1932 nicht bekannt, so werden andere zuverlässige Unterlagen, z. B. Auskunft des Steuerpflichtigen oder seines Arbeitgebers oder Errechnung durch die veranlagende Stelle zugrunde gelegt. Ist keine 'dieser Feststellungsmägliohkeiten gegeben, so wird der für das Rechnungsjahr 1932/33 erhobene Kultussteuerbetrag der Veranlagung zugrunde gelegt. Gegebenenfalls ist freie Schätzung durch die Veranlagungsbehörde zulässig. 6) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden die für die zugrundeliegenden Reichssteuern geltenden V e r z u g s z i n s e n erhoben. 7) Wenn im. Einzelfall für fällige Steuerbeträge Ratenzahlungen zugelassen werden, so wird bei nicht fristgemäßer Zahlung einer Rate die gesainte Steuerschuld fällig. 8) Steuererleichterungen irgendwelcher Art werden nur unter der ausdrücklichen Bedingung der weiteren Zugehörigkeit zur Gemeinde bewilligt. 9) Einsprüche gegen die Veranlagung sind innerhalb vier Wochen nach Zustellung des Steuerbescheids zu erheben. Nicht rechtzeitig eingelegte Einsprüche können nicht berücksichtigt werden. Alle Einsprüche und sonstigen auf die Kultussteuer bezüglichen Anträge sind unter Angabe des Finanzamts, der Steiiernummer und der genauen Anschrift des Pflichtigen a u s s c h 1 i e ß 1 i c h a n d e n u n t e r f e r - t i g t e n V o r s t a n d zu richten. Vorstand der Israelitischen Gemeinde Barmizwa:Unterricht Neben dem von den Kantoren zur Vorbereitung der Barmizwafeier (ToraVorlesung usw.) erteilten l'nterrielit finden wie bisher zur Einführung der Bannizwaknahen in die Grundlehrea des Judentums halbjährige Kurse durch die Rabbiner statt. Wöchentlich wird (außer in den Schulferien"; eine Stunde erteilt. Die Kurse sind unentgeltlich. Da unmittelbar nach den Osterferien ein neuer Kursus, beginnt, ist es wünschenswert, daß alle Knaben, deren Barmtzwa in die Monate August bis .Januar fällt, baldigst zum Unterricht angemeldet werden. Für die H au p t s y n a g o g e und die Westen d Synagoge steht den Gemeindemitgliedern die Wahl unter den Herren Gemeinderabbiner Dr. Seligmann. Genieinderabbiner Dr. Salzberger und Rabbiner Dr. Vogelstein frei. Den Unterricht für die Synagoge am Börneplatz erteilt Herr Gemeinderabbiner Dr. Ho ff mann, für die Synagogen Rockenheim und U n t e r 1 i n d a u Herr Gemeinderabbiner Dr. Jakob riorovitz. Stellengesuche Die Anzeigeiiverwaltung des Gemcindehlatts ist bereit, Anzeigen von solchen Personen, ilie durch die letzte;'. Ureiguisse aus ihren Berufen verdrängt sind, zu einem stark ermäßigten Preis anzunehmen. Näheres bei der Anzeigenverwaltung. Bekanntmachungen des Friedhofsamtes Grabsteine Auf unseren Friedhöfen, insbesondere auf den Friedhöfen an der Rat-Beil-Straße und in Bockenheim, befinden sich eine Anzahl Grabsteine, die nicht mehr standsicher sind, so daß sie umzustürzen drohen. Die Verfügungsberechtigten sind haft- Albert Katz £„: Koks / Kohle / Holz KOKS für alle Heizungssysteme Büro: Arndtstrasse 9 Tel. Maingau 79759