Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 11 (1932-1933)
- Issue
- 8 (4.1933)
- Date
- 1933-04-01
- Page
- Seite 194 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3094266-3094386-3094394--3532-3098307- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 194 Kultussteuer 1932/33 Die von der Gemeindeverwaltung mit Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde beschlossene Erhebimg eines Z u- Schlags zur Vermögenssteuer wird nunmehr durchgeführt. Die Yeranlagungsbescheide werden den in Betracht kommenden Gem«indemitgliedern demnächst zugehen. Der Zuschlag beträgt für das Rechnungsjahr 1932/33 15 v. H. der im Jahr 1932 zu entrichtenden Vermögenssteuer und wird nur von denjenigen Gemeindemitgliedern erhoben, die für das Steuerjahr 1931 zur Einkommensteuer frei veranlagt sind oder deren Vermögenssteuer höher ist als ihre Einkommensteuer. Auf die dem Veranlagungsbescheid beigegebene Begründung wird besonders hingewiesen. Ermäßigung der Pflegesätze Das Pflegaant des Krankenhauses der Israelitischen Gemeinde, Gagernstraße 36, teilt mit, daß es mit Rücksicht auf die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse die Pflegesätze in der ersten und zweiten Klasse wie folgt festgesetzt hat: 1. Klasse je nach Zimmer . . von RM 14.— an, 2. Klasse je nach Zimmer . . von RM 9.— an. Mazzenbäckerei Die automatische Mazzenbäckerei der Gemeinde, Heidestraße 79, wurde aufs gründlichste renoviert und auch für das laufende Jahr der bewährten Leitung des letztjährigen Pächters, Herrn I. Benjamin, unterstellt. Es ist alle Gewähr dafür geboten, daß die Bäckerei nur Mazzen von hervorragender Beschaffenheit liefert, so daß die Gemeindemitglieder keine Veranlassung haben, ih're Mazzen von auswärts zu beziehen. Vermehrter Umsatz wird sich auch auf die Gemeindefinanzen günstig auswirken und daher mittelbar den Gemeindemitgliedern zugute kommen. Es wird dringend gebeten, den Bedarf nur aus der Gemeindebäckerei zu decken. Bestellungen werden in der Mazzenbäckerei, Heidestr. 79 (I. Benjamin) und in den unter Aufsicht der Ritualkommission stehenden Bäckereien entgegengenommen. Bekanntmachungen des Friedhofsamtes Grabsteine Auf unseren Friedhöfen, insbesondere auf den Friedhöfen an der Rat-Beil-Straße und in Bockenheim, befinden sich eine Anzahl Grabsteine, die nicht mehr standsicher sind, so daß sie umzustürzen drohen. Die Verfügungsberechtigten sind haftpflichtig und werden aufgefordert, die Standsicherheit der Denksteine einer Nachprüfung zu unterziehen und die erforderlichen Maßnahmen schnellstens in die Wege zu leiten. Soweit dieser Aufforderung nicht entsprochen wird, müssen die nicht standfesten Grabsteine durch das Friedhofsamt umgelegt werden. Meldung von Sterbefällen Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende BenadirifJitigung des Friedhofsamtes (Fernspr.-Sammelnummer Zepp. 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Festsetzung der Beerdigung. Friedhofsgärtnerei Das Friedhofsamt der Israelitischen Gemeinde ist durch die mit allen neuzeitlichen Anlagen ausgestattete Friedhofsgärtnerei in der Lage, sämtliche vorkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde auszuführen. Es übernimmt die Neubepflanzung der Grabstätten mit Efeu, Sedum, Immergrün und Blumen, sowie deren dauernde und jähr weise Pflege. Fachmännische Beratung und Kostenberechnungen werden gebührenfrei durch, die Friedhofsgärtnerei, Eckenheinver Landstrafie 238 (Fernspr. Zeppelin 52042) oder durch das Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37 (Fernspr. Hansa 27544) zur Verfügung gestellt. Die Gemeindemitglieder werden gebeten, sich, bei Bedarf an Topfpflanzen und Schnittblumen der auf den Friedhöfen befindlichen Verkaufsstellen zu bedienen. Nähere Auskunft erteilen die Pförtner. Mit Rücksicht auf das Verkaufsverbot am Sonntag werden die Friedhofsbesucher gebeten, ihre Blumenbestellungen bis spätestens Freitag nachmittag in der Friedhofsgärtnerei aufzugeben. Auf dem neuen Friedhof an der Eckenheimer Landstraße werden laut GemeindebeschluB alle gärtnerischen Arbeiten in eigener Regie des Friedhofsamtes der Gemeinde ausgeführt. Oeffnungszeiten der Friedhöfe Die Friedhöfe an der Rat Beil-Straße und an der Eckenheimer Landstraße sind in der Zeit vom 1. April bis 15. September von 7—19 Uhr geöffnet. — Freitags wird eine Stunde vor Beginn des Sabbats geschlossen. Samstags und an den jüdischen Feiertagen sind die Friedhöfe geschlossen. Gedächtnislichter Zum Andenken an V er storbene können in den Gemeindesynagogen Gedäcbtnislichter gebrannt werden. Die im Voraus zahlbaren Gebühren betragen: für ein Licht am Jahrzeitstag Rm. 1.— für ein Licht während des Trauet ja h«r e s (11 Monate und am ersten Jahrzeitstag) Rm. 75.— für ein ewiges Licht am Jährzeitstag Rm. 10Ö.— für ein ewiges Licht am Jährzeitstag einschließlich Verrichtung des Kaddischgebe.ts Rm. 200.— Sprechstunden der Gemeinderabbiner Dr. Hoffmann, Börneplatz 16, Fernspr. Hansa 22024, 15—16 Uhr — Dr. Horovitz, Staufenstraße 30, Fernspr. Maingau 77963, 15—16 Uhr (außer Montag) — Dr. Salzberg e r, Eschersheimer Landstr. 67, Fernspr. üeppeün 56920, 13Yi—16/2 Uhr — Dr. Seligmann, Böhmerstraße 9 pari., Fernspr. 51184, 17—18 Uhr — Dr. Vogelstein, Altkönigstraße 10a bei Richter, Fernspr. Maingau 74018, 9.15—10.15 —mmm 1 S U P A —mm ISR. SUPPENANSTALT, FRANKFURT/M Die Mitglieder unseres Vereins werden hier durch zu einer MITGLIEDERVERSAMMLUNG auf den 27. April 1933, 19 Uhr, in unser VereinsloKal Theobaldstrasse 5, eingeladen. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes über das abgelaufene . Geschäftsjahr,- 2..Vorlage des Rechnungsabschlusses p. 31. Dezember 1932; 3. Feststellung des Etats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1933; 4. Entlastung des Vorstandes; 5. Diverses. Für den Fall, dass die Mitgliederversammlung, nicht beschlussfähig sein sollte, wird hiermit auf den 27. Aprill933, 191/4 Uhr zu einer zweiten- Mitgliederversammlung in das gleiche Lokal n it gleicher Tagesordnung eingeladen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist Der Vorsitzende : Dr. Oscar Klau ^ßeinricfi ~ H Frankfurt' am Main Opemplafz 6 i Das neue rituelle Reinigungsmittel Ist da! HERMELITH unter ständiger Kontrolls des ehem. Labor. Dr. Sslig und Dr. Schnerb, Frankfurt a. M. ist die ideale Reinigungspaste für Emaille, Glas, Porzellan, Holz und Metall. Es entfernt Rost von sämtlichen Gegenständen. Preis pro */s Kilodose Mk. -.65,fpro 1 Kilo Mk. 1.05 Näheres durch den Generalvertreter Fritz Hahn Frankfurta. M-, G'Uneburgweg 94, Telef 27970 Die besten Fluß-u. Seefische liefern billigst Gebr. Sindel Gröneburgweg 29 - Leerbachstr. 66 - Tel. 87051-52