Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 11 (1932-1933)
- Issue
- 5 (1.1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 135 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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Jüdischer Marxismus' Seite 135 Die Frage, ob eine wahrhafte Synthese von Sozialismus bezw. Marxismus und Judentum möglich oder nötig ist, ist in diesen Blättern eingehend behandelt worden. Heute soll hier das von dem Vulgär-Antisemiten häufig gebrauchte Schimpfwort vom ..jüdischen Marxismus" geprüft werden, jener mit allen Zeichen des Horrors und der Abwertung gebrauchte Betriff, der ja sogar in Auslassungen verantwortlicher deutscher Staatsmänner zu finden ist. Zunächst zur Klärung: Was jüdisch ist, braucht hier nicht definiert zu werden. Ob wir die Juden als nationale oder als religiöse Gemeinschaft ansehen, ob wir in ihnen eine Abstämmlings-. Schicksals- und Kultur-Gemeinschaft sehen, das ist in diesem Zusammenhaue: gleichgültig. Es ist nämlich in der Auseinandersetzung mit der Umwelt und besonders auch dem Vulgär-Antisemiten selbst gleichgültig. Für ihn ist der Jude ein Jude, einer, der mit Recht zur Judenheit srezählt wird, weil er durch Abstemmung und (oder) durch willentliche Entscheidung zu ihr gehört. Auch was Marxismus ist, braucht hier im einzelnen nicht ausgeführt zu werden. Daß er keine zersetzende Willkür ist. sondern die logisch-wissenschaftliche Lehre, als deren schöpferischer Verkünder Marx gilt, ist bekannt. Die Marxsche Forschungsmethode geht auf den preußischen Staatsphilosonhen und deutschen Idealisten Hegel zurück, der die sogenannte Dialektik — ,.die Erkenntnis des logischen Satzes, daß da.s Negative ebenso sehr positiv ist" — als wissenschaftliche Forsehungsmethode in das moderne Denken eingeführt hat. Die dialektische Methode hat Marx auf die ökonomischen und damit auch geistigen Verhältnisse der modernen Zeit und vor allem der Arbeiterklasse angewandt mit dem Erfolg, daß sieh damit die wirtschaftlichen und geistigen Gegensätze und Zusammenhänge in völlig neuem Lichte zeisrten. So erklärte Marx die Bedeutung des Kapitals, seiner Nutznießer und derjenigen, die von ihm unterdrückt sind. Der Marxismus ist somit zuerst eine Wissenschaft, und zwar eine Erkenntnisform der Wirtschaftswissenschaft. Aus dieser Erkenntnis, die natürlich für die Arbeiterklasse wie eine Erleuchtivrur war, wurde mit der Entwicklung der Arbeiterparteien ein politisches Programm. (Marx selbst hat sich politisch treibend nur ein einziges Mal mit der Herausgabe des Kommunistischen Manifests betätigt.) Dieses Programm, das von den Parteien der zweiten und dritten Internationale vertreten wird, verlangt die Herstellung einer gerechten Wirtschaftsordnung ohne Unterdrücker lind ohne Unterdrückte, eine klassenlose Gesellschaft, in der jeder von seiner Hände Werk lebt, indem alles Wirtschaftsgeschehen planmäßig gestaltet ist. Es versteht, sich, daß ein solches Programm diejenigen, die ,.nichts zu verlieren haben als ihre Ketten", machtvoll anzog. Jüdische Menschen, Enkel jener eifervollen Propheten. Idealisten, selbst emanzipationsbedürftig noch immer, ausgeschlossen aus den gesellschaftlich tragenden Schichten des Staates, haben die innere Kampfgemeinschaft mit den ebenfalls emnnzipationsbedürftigen Massen des vierten Standes vielfach gefühlt und gewußt/ und sich besonders in den letzten Jahrzehnten des vergangenen Jahrhunderts deswegen dem Marxismus an- und aus dem Judentum ausgeschlossen. Auf der anderen Seite versteht es sich, daß das marxistische Programm von denen, die es angreift, mit allen Mitteln bekämpft werden mußte. Das beste Mittel aber war und ist in Deutschland immer noch die Judenhetze. Also wurde ein Zerrbild, ein Zerrbegriff erfunden. Es wurde — nach der Methode: ..was jüdisch ist. ist schlecht" — der Marxismus als ..jüdisch" diffamiert, um ihn damit in den Aug-en des Volkes selbst zu diffamieren. Und dies, obwohl man mit Fug und Recht im wpsteuronä?.seh-amerikanischen KulturVreise zwnr von einzelnen Juden, die Marxisten sind, also von jüdischen Marxisten sprechen kann, nicht aber von einem „jüdischen Marxismus". Jüdischer Marxismus in Wahrheit kann nur dort gesehen werden, wo sich Juden als Marxisten zur Erreichung1 marxistischer Ziele verbinden, also in jüdischen Arbeiterparteien auf marxistischer Grundlage (der „Bund" in Osteuropa, die ..Poale Zion"). Für Deutschland kommt somit ein tatsächlich jüdischer Marxismus als politischer oder wirtschaftlicher oder kultureller M a c h t f a k t o r nicht in Frage. Der Begriff ..jüdischer Marxismus" erweist sich somit als eine Unwahrhaftigkeit, eine Lüge unter den zahlreichen Lügen im politischen Leben dieser Zeit. Ernst Holz er Das Judentum und sein Kampf ums Recht Gleichbereehtiffung nach geschriebenem Recht bedeutet noch nicht Gleichberechtigung bei der Rechts anwendung. Das in den Gesetzen verbriefte Recht hat nicht immer die Kraft, sich im Rechtsleben durchzusetzen, sich Geltung in der Gemeinschaft zu verschaffen. Es gibt Gesetzesbestimmungen, die in der Rechtswirklichkeit nicht vollzogen werden. Das in den Gesetzen niedergelegte Recht kann sich nur durchsetzen, wenn es von der Gemeinschaft, für die es normiert ist, geübt wird, wenn der Wille zur Rechtsanwendung hinter den Normen steht und wenn die Anwendung der Gesetzesbestimmungen durch die Zwangsmittel der Rechtsordnung garantiert wird. Das Recht muß von starken Kräften getragen werden und von ihnen erfüllt sein. Der Kampf der deutschen Juden um ihr Recht geht um ihre volle rechtliche Gleichheit. Durch Geschichte, Kultur und Rechtsbewußtsein ist der deutsche Jude im deutschen Volke verwurzelt, ihm aufs engste verbunden. Die Eingliederung des jüdischen Menschen in den deutschen Staatsorganismus hat gleiches Schicksal, gleiche Pflichten und gleiche Gestaltung des täglichen Lebenskampfes zur Folge. Gleiches Recht ist die unabweisbare Voraussetzung. Zunächst war die Gleichbehandlung der Juden durch den Gesetzgeber zu erreichen. Sondergesetze gegen und „für" die Juden mußten verschwinden. 'Gewerbebeschränkungen, staatsbürgerliche Sonderbehandlung, Juden„privilegien" und Sonderrechte der Schutz„juden" mußten dem Grundsatze der gleichen Behandlung Aller durch das Gesetz weichen. Diesen großen Kampf um die Gleichbehandlung des jüdischen Menschen durch den Gesetzgeber, den Kampf um die Schaffung gleicher Rechtsnormen für alle Bürger des Staates hat zwar das deutsche Judentum allein nicht zum Sieg zu führen vermocht. Sein Kampf war nur ein Teilausschnitt aus dem großen Ringen um die Umgestaltung des Rechts in den Zeiten der Aufklärung und des Liberalismus. Ein Judentum aber, das bereit war, bei diesem großen Umbau der gesamten Rechtsstruktur mit seinem ganzen geistigen Einsatz mitzuwirken und damit die neuen Gestaltungen lebendig werden zu lassen, war die Voraussetzung des wirklichen Vollzugs der großen Rechtsveranderungen, die insbesondere im 19. Jahrhundert stattfanden. Der Kampf um die Gleichbehandlung der deutschen Juden durch den Gesetzgeber ist sehr erfolgreich geführt worden. Es ist nicht nur die Beseitigung jeder Sonderbehandlung des jüdischen' Menschen durch den -Gesetzgeber erreicht worden. Durch die Bestimmungen der Gesetze ist vielmehr dem deutschen Judentum, der jüdischen Lehre und den Einrichtungen des Judentums der Schutz zuteil geworden, auf den im Interesse einer ungefährdeten kulturellen Fortexistenz nicht verziehtet werden kann. Die Bestimmungen der Strafgesetze, das Reichsverfassungsrecht, die Normen des Verwaltungsrechts mögen zwar im einzelnen als reformbedürftig angesehen werden, das gesamte Gesetzesrecht ist jedenfalls so ausgestaltet, daß es bei richtiger Anwendung ein durchaus erfreuliches Bild geben kann. Das Hauptziel des Kampfes der deutschen Juden um das Recht geht heute nicht mehr um die Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber, sondern um das gleiche Recht bei der Anwendung der Gesetze, um Gleichbehandlung beim Rechtsvollzug. In diesem Kampf gilt es vor allem zu verhindern, daß die Normen der Gesetze durch eine Rechtsprechung, die sich von den Grundgedanken des Gesetzgebers entfernt, ihrer ursprünglichen Bedeutung entkleidet werden. Werden z. B. die Strafbestimmungen der Gesetze, die sich mit der Beschimpfung der Religionsgesellschaften, Verübung von beschimpfendem Unfug in Kultstätten, Gotteslästerung, Anreizung zum Klassenhaß u. a. durch die Gerichte so ausgelegt, daß sie für das Judentum und seine religiösen Einrichtungen einen Schutz nicht mehr bedeuten, so gilt es, solchen Entscheidungen mit größter Energie zu begegnen, da sie den Grundgedanken des gesetzlichen Schutzes zuwiderlaufen. Wird das Schächten als Tierquälerei bestraft — Fälle dieser Art sind nicht ganz selten —, so kann damit ohne jede gesetzliche Veränderung in den bestehenden Zustand freier Religionsausübung entscheidend eingegriffen werden. Auch wenn man sich mit der Ablehnung des öffentlichen Interesses bei körperlichen Mißhandlungen jüdischer Menschen durch Antisemiten der Straße widerspruchslos einverstanden erklärt und dies — mit Behörden der Strafverfolgung — als eine private Angelegenheit des Verletzten ansehen wollte, die im Privatklageverfahren zu verfolgen wäre, so würde man damit auf den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Staatsbürger verzichten. Denn jeder Angriff, der gegen uns geführt wird, lediglich weil wir Juden sind, muß vom Standpunkt der Gemeinschaft aus, aus öffentlichem Interesse mit Energie zurückgewiesen werden. Nur dann wird aus der formalen Gleichheit die wirkliche Gleichheit Aller im Recht. Der Jude hat außer seinem persönlichen Kampf um seinen Platz im Leben, außer dem Kampf als Mitglied einer Berufsgruppe oder Klasse, noch einen besonderen Kampf als Jude, den Kampf, den er nur in seiner Eigenschaft als Jude