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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1933-01-01 · 5 (1.1933) · p. Seite 123

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
11 (1932-1933)
Issue
5 (1.1933)
Date
1933-01-01
Page
Seite 123 (sequence 13)
Language
German
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Seite 123 behandelt „Spinozas Stellung in der allgemeinen Geistesgeschichte". Er hebt Spinoza ans den mannigfachen Verdunkelungen, die Freund und Feind ihm angetan haben, heraus und «■setzt ihn an seinen ursprünglichen Ort. David Ba.umg a r d t s Ausführungen über ,,Spinozas Bild im deutschen und jüdischen Denken" verfolgen die Wirkung und Würdigung des Philosophen durch die Zeiten hin. Sie kommen zu 4er Feststellung, daß Spinoza bisher stets stärker auf deutsches als auf jüdisches Denken gewirkt hat. Der dritte Aufsatz „Motive in Spinozas Leben" von Leo Baeck ist geführt von dem Grundgedanken: „In jeder Philosophie, die mehr ist als bloße Spekulation, will der Mensch a*uch sich selbst und sein Seben erweisen; sie soll nicht zidetzt Lebensantwort sein". Von größter Wichtigkeit ist neben der Spinoza-Huldigung der Aufsatz Martin Bubers über „Die Brennpunkte der jüdischen Seele". Buber sieht die zwei Brennpunkte der jüdischen Seele in der Unmittelbarkeit zum Dasein und im Wirken der versöhnenden Kraft in einer unversöhnten Welt. Erwähnt sei noch JakobWasserm a n n s „Ansprache an die europäische Jugend", in der ein Leid und eine Hoffnung herzbewegende Worte finden. — Auch mit diesem Heft wird der „Morgen" der Aufgabe und Verantwortung, die ihm als der gegenwärtig einzigen jüdischen Zeitschrift in deutscher Sprache, die nicht besonderen wissenschaftlichen Zwecken dient, in vollem Maße gerecht. Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Bekanntmachung Tilgung von Stücken der 6 (7) % Anleihe der Israelitischen Gemeinde Frankfurt a. M. v. J. 1928. Der Vorstand der Israelitischen Gemeinde Frankfurt a. M. gibt bekannt, daß gemäß den Anleihebedingungen für die Anleihe vom Jahre 1928 die Tilgung der am 1. April 1933 fällig werdenden "Rate im Betrage von 36 000 RM durch Ankauf erfolgt ist und demgemäß eine Auslosung nicht stattfindet. Frankfurt a. M., den 1. Dezember 1932. Wahl von Synagogenvorstehern Die Versammlung der Platzinhaber der Synagoge an. Börne platz zuir Neuwahl des Synagogenvorstandes findet am 5. Februar 1933 nach dem Minchagottesdienst statt. Wiedereröffnung der Gemeindebibliothek Ab 15. Dezember steht die Bibliothek der Israelitischen Gemeinde den Besuchern wieder zur Ausleihe zur Verfügung. Die Gemeindemitglieder werden gebeten, von den reichen und vielseitigen Beständen der Bibliothek, vor allem auf dem Gebiet der neuesten populärwissenschaftlichen und Unterhaltungsliteratur, regen Gebrauch zu machen. Auch Bücherspenden sind erwünscht. Bücherausleihe: Montag bis Donnerstag 12—13 und 16—17 Uhr; Freitag und Sonntag 12—13 Uhr. Lesezeiten: September bis März: S a m s t a g und Sonntag 10^—13, 15^—18 Uhr; Dienstag und Donnerstag 19—21 Uhr; Freitag nach Schluß des Gottesdienstes bis 19 Uhr. Ermäßigung der Pflegesätze Das Pflegamt des Krankenhauses der Israelitischen Gemeinde, Gatgernstraße 36, teilt mit, daß es mit Rücksicht auf die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse die Pflegesätze in ider ersten und zweiten Klasse wie folgt festgesetzt hat: 1. Klasse je nach Zimmer . . von JIM 14.— an, 2. Klasse je nach Zimmer . . von RM 9.— an. Mazzenbäckerei Die automatische Mazzenbäckerei der Gemeinde, Heidestraße 79, wurde aufs gründlichste renoviert und auch für das laufende Jahr der bewährten Leitung des letztjährigen Pächters, Herrn I. Benjamin, unterstellt. Es ist alle Gewähr dafür geboten, daß die Bäckerei nur Mazzen von hervorragender Beschaffenheit liefert, so daß die Gemeindemitglieder keine Veranlassung haben, ihre Mazzen von auswärts zu beziehen. Vermehrter Umsatz wird sich auch auf die Gemeindefinanzen günstig auswirken und daher mittelbar den Gemeindemitgliedern zugute kommen. Es wird dringend gebeten, den Bedarf nur aus der Gemeindebäckerei zu decken. (.Vgl. auch die Anzeige in dieser Nummer.) Bekanntmachungen des Friedhofsamtes Grabsteine Auf unseren Friedhöfen, insbesondere auf den Friedhöfen an der Rat-Beil-Straße und in Bockenheim, befinden sich eine Anzahl Grabsteine, die nicht jnehr standsicher sind, so daß sie umzustürzen drohen. Die Verfügungsberechtigten sind haftpflichtig und werden aufgefordert, die -Standsicherheit der Denksteine einer Nachprüfung zu unterziehen und die erforderlichen Maßnahmen schnellstens in die Wege zu leiten. Soweit dieser Aufforderung nicht entsprochen wird, müssen die nicht standfesten Grabsteine durch das Friedhofsamt umgelegt werden. Meldung von Sterbefällen Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachrkhtigung des Friedhofsamtes (Fernspr.-Sammelnummer Zepp. 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Festsetzung der Beerdigung. Friedhofsgärtnerei Das Friedhofsamt der Israelitischen Cemeinde ist durch die mit allen neuzeitlichen Anlagen ausgestattete Friedhofsgärtnerei in der Lage, sämtliche vorkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde auszuführen. Es Ubernimmt die Neubepflanzung der Grabstätten mit Efeu, Sedum, Immergrün und Blumen, sowie deren dauernde und jahrweise Pflege.- Fachmännische Beratung und Kostenberechnungen werden gebührenfrei durch die Friedhofsgärtnerei, Eckenheimer Landstraße 238 (Fernspr. Zeppelin 52041 und 52042) oder durch das Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37 (Fernspr. Hansa 27544) zur Verfügung gestellt. Die Gemeindemitglieder werden gebeten, sich bei Bedarf an Topff> f 1 a n z e n und Schnittblumen der auf den Friedhöfen befindichen Verkaufsstellen zu bedienen. Nähere Auskunft erteilen die Pförtner. Mit Rücksicht auf das Verkaufsverbot am Sonntag werden die Friedhofsbesucher gebeten, ihre Blumenbestellungen bis spätestens Freitag nachmittag in der . Friedhofsgärtnerei aufzugeben. Auf dem neuen Friedhof an der Eckenheimer Landstraße werden laut Ge m e i ndebesch1uß alle gärtnerischen Arbeiten in eigener Regie des Friedhofsamtes der Gemeinde ausgeführt. Oeffnungszeiten der Friedhöfe Die Friedhöfe an der Rat Beil-Straße und an der Eckenheimer Landstraße sind in der Zeit vom 1. November 1932 bis 15. Februar 1933 von 734 bis 17 Uhr geöffnet. — Freitags wird eine Stunde vor Beginn des Sabbats geschlossen. Samstags und an den jüdischen Feiertagen sind die Friedhöfe geschlossen. Gedächtnislichter Zum Andenken an Verstorbene können in den Gemeindesynagogen Gedächtnislichter gebrannt werden. Die im Voraus zahlbaren Gebühren betragen: für ein Licht am Jahrzeits tag Rm. 1.— für ein Licht während des Trauerjahres (11 Monate und am ersten Jahrzeitstag) Rm. 75.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag Rm. 100.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag einschließlich Verrichtung des Kaddischgebets Rm. 200.— Sprechstunden der Gemeinderabbiner Dr. Ho ff mann, Börneplatz 16, Fernspr; Hansa 22024, 15—16 Uhr — Dr. Horovitz, Staufenstraße 30, Fernspr. Maingau 77963, 15—16 Uhr (außer Montag; — Dr. Salzberg e r, Eschersheimer Landstr. 67, Fernspr. Zeppelin 56920, loK-—16M Uhr — Dr. Seligmann, Böhmerstraße 9 pari., Fernspr. 51184, 17—18 Uhr — Rabb. Kand. Dr. V o g e 1 s t e i n, Altkönigstraße 10a bei Richter, Fernspr. Maingau 74018, 9.15—10.15 Uhr (außer Mittwoch). Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden. Sdiluss der amtlichen Anzeigen Für Körper und Füsse nur DIAISN-PUDER1

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