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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1932-11-01 · 3 (11.1932) · p. Seite 58

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
11 (1932-1933)
Issue
3 (11.1932)
Date
1932-11-01
Page
Seite 58 (sequence 4)
Language
German
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Seite 58 nicht um seines Nutzens willen, sondern um des der Allgemeinheit willen, damit schließlieh auch um ihres eigenen Nutzens willen. Immerhin aber bleibt die Gehorsamspflicht gegenüber der Regierungsgewalt. Diese ist in ihren Entschlüssen souverän. Sie ist niemandem verantwortlich, von keinem Urteil abhängig, kann tun und lassen, was sie will, und befindet sich damit in genau dem Zustand, in dem sich die einzelnen Menschen vor* der Konstitution des Staates befanden. Die Rechte der Regierung gegenüber ihren Untertanen unterliegen keiner Einschränkung. Da der Staat selbst bestimmt, was Recht und Unrecht ist, da es außerhalb des Staates, d. h im staatlos<en Zustand, weder Recht noch Unrecht gibt, so folgt daraus, daß der Staat selber niemals Unrecht tun kann. Denn wie es kein Recht außerhalb des Staates gibt, so gibt es auch keins über dem Staate, d. h. keins, an das er gebunden ist. Diese absolute Souveränität der Regierung gegenüber den Bürgern betrifft ■auch die Angelegenheiten der Religion. Die weltlichen Behörden allein sind befugt, die Religion und Frömmigkeit auszulegen, sowie den äußeren Kultus zu überwachen. Das steht nach Spinoza nicht im Widerspruch' zum Wesen der Religion. Denn wie er in den religionskritischen Teilen des Theologisch-Politischen Traktats ausführt, besteht der Sinn der Religion nicht in spekulativen Lehren, sondern in der Forderung, „Gott durch Werke der Nächstenliebe und Gerechtigkeit zu gehorchen.'' Gerechtigkeit und Nächstenliebe aber können nicht gedeihen, wenn die staatliche Ordnung, das friedliche Zusammenleben der Menschen, erschüttert wird. Infolgedessen kann der Gehorsam gegenüber der Regierung, was sie auch befehlen möge, niemals im Widerspruch zu der zentralen Forderung der Religion stehen. Das Bild des Staates, soweit wir die Ausführungen Spinozas bisher verfolgt haben, scheint durchaus dem absolutistischen Staat, wie Hobbes ihn begründet, zu gleichen. Ist nicht die absolute Gehorsamsforderung gegenüber der Regierung, auch in Sachen des Glaubens und der Religion, nur ein anderer Ausdruck für das „cuius regio, eius religio" (dem Sinn nach bedeutet diese Friedensformel des dreißigjährigen Krieges: der Landesherr bestimmt über die Religion)? Und als theoretische Grundlegung dieser Formel kann man ja die absolutistische Staatstheorie von Hobbes betrachten. Ohne Zweifel haben nach Spinoza die obersten Staatsgewalten ein Recht auf absolutistische Regelung aller Gesinnungs- und Glaubensangelegenheiten. Aber die Frage ist, ob das, wozu sie ein Recht haben, auch vorteilhaft ist. und zwar vorteilhaft gerade für den Staat selber. Hier aber setzt Spinoza mit einer Gedankenreihe ein, die nicht nur völlig originell ist, sondern ihn überdies als Vater des politischen Liberalismus erscheinen läßt. So sehr man all seine Macht und all sein Recht auf den Staat überträgt und übertragen muß, so geht dies doch niemals so weit, daß man darauf verzichtet, seine eigenen Gedanken, Zu- und Abneigungen zu haben. Keine staatliche Macht der Welt kann ihre Bürger dazu zwingen, allein nach den Befehlen der Obrigkeit zu denken, zu fühlen und zu wollen. Versucht sie es dennoch, so wird der Erfolg sein, daß sie Heuchler und Kriecher heranzüchtet. Gerade die freieren Menschen, die ehrlichen und aufrechten wird sie sich so zu Feinden machen. Eine Regierung, die keine Gedankenfreiheit gibt, befindet sich weiter ständig in der Gefahr, von fanatischen Sektierern und Glaubensparteien als Waffe und Instrument behandelt zu werden. Anstatt die Leidenschaften zu händigen, stachelt sie sie vielmehr auf. Jede fanatische und herrschsüchtige Sekte glaubt dann sich nur der Regierungsgewalt bemächtigen zu müssen, um ihre Geaner trotten und die Andersdenkenden unterdrücken zu können. Statt des Friedens, den zu sichern einziger Sinn und Zweck des Staates ist, wird beständiger Aufruhr, beständige Bedrohung der staatlichen Existenz die Folge sein. Der Staat, der Gedankenfreiheit gewährt, gibt damit nicht ein Stück seiner Macht auf, sondern er wird im Gegenteil gerade dadurch stärker. Historische Beispiele zeigen, daß Gewaltherrschaft sich niemals lange behauptet hat; die in Spinozas Tagen noch frische Erinnerung an den Abfall der Niederlande bewies, daß ein für seinen wohlverstandenen Vorteil, für sein Haus und Heim kämpfendes freies Volk den Söldnerheeren der Tyrannei überlegen war. Das aber bedeutet, daß der freie Staat stärker ist, als der despotisch regierte, womit ihm im Sinne der Naturrechtslehre Spinozas das höhere Recht zukommt. Durch die Freiheit, die der Staat seinen Bürgern gewährt, wächst er selber. „Weil nicht alle Menschen die gleiche Meinung haben können, ist man dahin übereingekommen, daß diejenige Meinung die Kraft eines Beschlusses haben soll, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt, vorbehaltlich des Rechtes, sie wieder aufzuheben, im Falle, daß sich ihnen etwas Besseres zeigt." In diesem Sinne nimmt Spinoza für den Bürger des Staates das Recht in Anspruch, für die Abschaffung oder Abänderung eines geltenden Gesetzes einzutreten, wofern er vernünftige Gründe für seine Ansicht beibringen kann, und nicht bloß auftritt, um die Regierung beim Volke verhaßt zu machen oder Aufruhr zu schüren. Allerdings ist in jedem Falle, solange das betreffende Gesetz in Geltung ist, jeder an seine Beobachtung gebunden. Die Meinungen und die Gedanken sind frei, aber nicht die Handlungen. Auf das Recht, nach eigenem Gutdünken zu handeln, haben wir verzichtet, nicht aber haben wir das Recht auf unsere Meinungen und Gedanken aufgegeben. „Der letzte Zweck des Staates ist nicht zu herrschen, noch die Menschen in Furcht zu halten, oder sie fremder Gewalt zu unterwerfen, sondern vielmehr den einzelnen von der Furcht zu befreien, damit er so sicher als möglich leben und sein natürliches Recht zu sein und zu wirken ohne Schaden für sich und andere vollkommen behaupten kann. Es ist nicht der Zweck des Staates, die Menschen aus vernünftigen Wesen zu Tieren oder Automaten zu machen . . . Der Zweck des Staates ist in Wahrheit die Freiheit." Wir gingen davon aus, den politischen Zustand Europas im 17. Jahrhundert als die Erfahrung zu kennzeichnen, auf die hin sowohl Spinozas wie Hobbes' Staatstheorie orientiert ist. Diese Erfahrung war die Grunderfahrung für beider politisches Denken. Sie war das Motiv für eine Umwandhing des Denkens auf allen Gebieten: alles, was man mit einem umfassenden, aber durchaus bestimmten Ausdruck als spezifisch „modernen Geist" bezeichnen kann, nimmt von den Erfahrungen und Reaktionen des 17. Jahrhunderts seinen Ausgang. Eben die Religionsstreitigkeiten jener Zeit waren das historische Motiv der Aufklärung, d. h. all der Versuche, unbeschadet der doch nicht auszutragenden religiösen Differenzen einen gewissermaßen neutralen Boden zu finden, auf dem sich die Menschen, alle Menschen, verständigen können. Diese Erfahrungen bilden nun zwar das Motiv und die Grundlage für das Denken der Aufklärung, damit auch für die Staatstheorie Spinozas, aber sie bilden nicht seine Bedingung in dem Sinne, daß nur auf Grund einer so gearteten Wirklichkeit jene Theorien möglich und sinnvoll wären. Denn was von jener' Zeitsituation für diese Theorien wesentlich ist, das ist im Grunde nur etwas Formales. Nur auf den Kampf aller gegen alle selbst kommt es an, nur darauf, in welcher Situation sich die Gesellschaft befindet, wenn die staatlichen Bande gelockert sind oder die Menschen noch nicht den Willen zum Staate, d. Ii. zu einem Zusammenleben bei allen Gesinnungsdifferenzen gefunden haben. Relativ gleichgültig aber ist, worum in jedem einzelnen Fall diese Kämpfe gehen, was es für Angelegenheiten sind, die die Menschen in den Zustand der Anarchie hineinzuführen drohen. In diesem Sinne besitzen jene Theorien und damit die Theorie Spinozas Aktualität für alle Zeiten und erhöhte Aktualität für eine Zeit j wie die unsrige, der Klassen-, Interessen- und Gesinnungskämpfe, ihren Charakter verleihen, und die wieder einmal die Anschauung von dem vermittelt, was der Naturzustand im Gegensatz zum bürgerlichen Zustand ist. Bismarck und Spinoza Von Dr. Max Grunewald Wenn man Bismarck gegenüberstand, dem „Alten vom Sachsenwald", den Lenbach so meisterhaft getroffen hat, dann fühlte man sich wie gebannt von diesem Auge, mit dem ich nur das des großen Friedrich, das Goethes und das Spinozas vergleichen kann. Es war der selbstsichere Blick des stets schlagfertigen Taktikers, geübt in Welt- und Seelenanalyse, gewohnt, im Spiel des Lebens unfehlbar den richtigen Zug zu tun und das Feld zu behaupten. Diese meine Empfindung fand ich nach Bismarcks Tode in einem Aufsatz Henri de Hou's im -„Matin" bestätigt, der von ihm sagt: „In dieser Richtung kann man ihn mit Spinoza vergleichen, der die menschlichen Leidenschaften gleichfalls nur unter dem Bilde mathematischer Formeln betrachtete." Wie er im Nu eine Situation erfaßte, alle möglichen Kombinationen überschaute, wie er z. B. auf die Nachricht vom Attentat Nobilings sofort die Auflösung des Reichstages aussprach, blitzartig alle politischen Folgen voraussah, das ist, — ebenso wie Goethes Art, im Buch der Natur zu lesen, wo die meisten nicht über das Buchstabieren hinauskommen, — die „intuitive' Erkenntnis" Spinozas. Bismarcks „Gedanken und Erinnerungen" findet Axel

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