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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1932-11-01 · 3 (11.1932) · page 3

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
11 (1932-1933)
Issue
3 (11.1932)
Date
1932-11-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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FRANKFURTER ISRAELITISCHES GEMEINDEBLATT Amtliches Organ der Israelitischen Gemeinde Das Gemeindeblatt erscheint monatlich und wird den Gemeindemitgliedern unentgeltlich durch die Post zugestellt. — Preis der Einzelnummer 50 Pfg. — Anzeigen nach Tarif. — Sehriftleitung und Anzeigenyerwaltung: Gemeindehaus, Fahrgasse 146. Fernsprecher: Sammelnummer Hansa 27544. — Postscheckkonto: Frankfurt a. M. 33521. Die Schriftleitung übernimmt für den Inhalt des Gemeindeblatts nur die preßgesetzliche Verantwortung. Nachdruck nur mit Erlaubnis gestattet. 11. Jahrgang Frankfurt a. M., November 1932 Nr. 3 Die politische Theorie Spinozas Zum 300. Gebartstag Spinozas: 24. November 1932 Von Dr. phil. Aron Gurwitsch Das 16. und 17. Jahrhundert ist die Zeit der R e 1 i g i o n s - kriege und -Verfolgungen in Europa. Die Kämpfe der katholischen und protestantischen Koalitionen in Deutschland, die Bürgerkriege in England, die Hugenottenverfolgungen in Frankreich und, abgesehen von diesen großen Konflikten, die unzähligen „kleinen", weil nur einzelne Menschen betreffenden Quälereien und Bedrohungen allerorten gaben dem damaligen Europa sein Bild. Es war eine Zeit der Unsicherheit und Unbeständigkeit, immer mußte man gewärtig sein, um seines Glaubens willen Verfolgungen und Gefahren an Leben, Leib und Eigentum auf sich au nehmen, die Landstraßen Europas wimmelten von Flüchtlingen, die von Italien kamen und schließlich nach Polen gelangten (die Sozinianer), von Katholiken, die von Norden nach Süden, und von Protestanten, die von Süden nach Norden zogen. Auch die Niederlande, das Land unseres Philosophen, waren von inneren Kämpfen nicht verschont: noch hielt sich die „Regentenpartei" mit ihrem „Ratspensionar", dem genialen Jan de Witt, die Partei der einem gewissen Liberalismus zuneigenden städtischen Aristokratie, aber auch sie bekam einen immer schwereren Stand gegenüber den von den calvinistisehen Predikanten aufgehetzten Volksmassen. Um der politischen Praxis Jan de Witts willen hat Spinoza seinen „Theologisch-Politischen Traktat" geschrieben, der unter anderem die Grundsätze seiner politischen Theorie enthält. Die durch die Religionskriege und Verfolgungen gekennzeichnete Lage ist der Ausgangspunkt sowohl seiner politischen Ueberlegungen, wie der des bedeutendsten politischen Denkers jener Zeit, des Thomas Hobbes. Eben der Zustand des Kampfes aller gegen alle ist es, den diese beiden Denker als Naturzustand bezeichnen. Es ist der staatlose Zustand, d. h. die Menschen genießen noch nicht' oder nicht mehr die nur dem Staate zu .verdankende Sicherheit voreinander. Jeder kann tun, was er will. Kein Recht und Gesetz regelt das menschliche Zusammenleben. 'Keine Instanz ist da, die den Frieden in der menschlichen Gesellschaft herstellen kann. Die Erfahrung eines derartigen Zustandes treibt aber wegen seiner Unerträglichkeit notwendig die. Menschen zu dem Willen, aus dieser Unsicherheit und Bedrohtheit sich zu befreien. Sicherheit und Ruhe kann nur erlangt werden, wenn' der Naturzustand, und mit ihm das Naturrecht, aufgehoben wird. Als von Natur recht gilt Spinoza alles Verhalten eines Wesens, das in seiner Macht liegt. Dabei beschränkt er sich nicht auf Menschen. Ausdrücklich sagt er: „die Fische sind von Natur bestimmt zu schwimmen, die großen die kleineren zu fressen, und darum bemächtigen sich die Fische mit dem vollsten natürlichen Rechte des Wassers und fressen die großen die kleineren". Und innerhalb der menschlichen Sphäre erkennt er keinen Unterschied an zwischen vernunftbegabten und lediglich ihren Leidenschaften folgenden Menschen, zwischen geistig Gesunden und Blödsinnigen oder Geisteskranken. Alles, was irgend ein Wesen kraft" seiner Natur tut, das tut es mit vollem Naturrecht; das ist der Sinn seines Satzes, das natürliche Recht eines jeden Wesens reiche so weit, wie seine Macht. Nur unter rein menschlichen Gesichtspunkten gibt es in der Natur, d. h. in der Wirklichkeit, Absurdes, Lächerliches, Widersinniges; vom Standpunkt des Ganzen aus ordnet sich jedes uns als unsinnig erscheinende den großen, allgemeinen Gesetzen des Kosmos ein. Daher ist alles, was im Kampfe aller gegen alle geschieht, vom Naturrecht aus legitimiert. Man sieht, wie Spinoza bemüht ist, seinen Begriff des Naturrechts mit dem Ganzen seiner Metaphysik in Zusammenhang zu bringen, wie er das politische Geschehen dem allgemeinen Naturgeschehen, letzten Endes dem ganzen Kosmos einordnet. Daß damit dem Politischen sein eigentlicher Charakter genommen wird, daß die Begriffe Naturzustand und Naturrecht dabei ihren eigentlich menschlichen Sinn verlieren, hat Leo Strauß jüngst in scharfsinnigen Untersuchungen nachgewiesen und dabei auf den großen .Vorzug, den Hobbes vor Spinoza hat, aufmerksam gemacht.1) Wenn also auch der Naturzustand, der Kampf aller gegen alle, vom „Standpunkt der Ewigkeit" aus sinnvoll ist, ist er nichtsdestoweniger uns Menschen unerträglich. Beendet werden kann er aber nur, wenn jeder von uns auf sein ursprüngliches natürliches Recht verzichtet, d. h. darauf verzichtet, all das zu tun, was er will, und was in seiner Macht steht. Um miteinander auskommen zu können, müssen die Menschen, die jedem von ihnen von Natur aus zukommende Macht abtreten, d. h. sie einer anderen Instanz übertragen. Je nachdem die Macht aller auf einen einzelnen, auf einige wenige oder auf die Gesamtheit aller a 1 s Gesamtheit übertragen wird, hat der so entstehende Staat die Form der Monarchie, Aristokratie oder Demokratie. Immer aber wird der Zweck des Staates dadurch bestimmt, daß die Menschen ihre Macht freiwillig oder gezwungen abgeben, um in Frieden und Ruhe zu leben. Von den verschiedenen Staatsformen behandelt Spinoza im Theologisch-Politischen Traktat, an den allein wir uns halten, ausschließlich die Demokratie. Da bei dieser Staatsform jeder seine Macht an die Gesamtheit aller abtritt, von der er einen Teil bildet, kommt diese Staatsform dem ursprünglichen natürlichen Zustand am nächsten. Denn der einzelne Bürger wird ja bei allen Entscheidungen und Beschlüssen im demokratischen Staate zu Rate gezogen. „Dazu kommt, daß bei einer demokratischen Regierung Widersinnigkeiten nicht so sehr zu befürchten sind; denn es ist fast ausgeschlossen, daß in einer Versammlung, vorausgesetzt, daß sie groß ist, sich die Majorität in einer Widersinnigkeit zusammenfindet.'' Solange jedenfalls, als dieser Majorität der Sinn des staatlichen Zusammenlebens bewußt bleibt, der „eben darin besteht, die widersinnigen Begierden auszuschalten und die Menschen soweit als möglich in den Schranken der Vernunft zu halten, damit sie in Eintracht und Frieden leben." Mit der Bildung des Staates hat also jeder Bürger seine ganze Macht, damit aber auch sein ganzes Recht an die Obrigkeit übertragen, gleichgültig welche Form der Staat besitzt. Diese Uebertragung begründet eine absolute Gehorsamspflicht der Untertanen gegenüber der Regierung. Zwar werden die Bürger damit nicht zu Sklaven; denn wenn sie auch nach dem Willen eines anderen handeln müssen, so fügen sie sich dem Befehlenden J) Die Religionskritik Spinozas als Grundlage seiner Bibelwissenschaft, Berlin 1930.

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