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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1932-10-01 · 2 (10.1932) · p. Seite 30

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
11 (1932-1933)
Issue
2 (10.1932)
Date
1932-10-01
Page
Seite 30 (sequence 8)
Language
German
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Seite 30 nördlich der Alpen, die Phantasie und das Dekorationsbedürfnis immer wach gehalten. Wenn es irgendwo bei uns Juden noch Reste von Volkskunst gibt, dann müßten sie hier zu finden sein, wo, geleitet von der Freude am Fest und seinen Formen, der Familienvater gemeinsam mit den Kindern die Laubhütte schmückt, die Ketten aus roten Hagebutten zieht, Bilder an die Wände befestigt, mit Zweigen das Dach bedeckt, und so seiner Vorstellung und seinen Wünschen nach einer schönen Sukkoh selbst Form verleiht. Im Jahre 444 vor unserer Zeitrechnung wurde das Laubhüttenfest zum ersten Male in Jerusalem begangen. Bis zum heutigen Tage ist der Charakter der Laubhütte fast unverändert geblieben. In Büchern des 17. und 18. Jahrhunderts sind besonders künstlerisch gestaltete Laubhütten abgebildet. Sie haben entweder dreieckigen zeltartigen Querschnitt mit schrägen Fenstern und sind im Innern mit Blumen und Kränzen reich ausgestattet oder .sie zeigen die uns geläufigere Form eines Gartenhauses. In einem französischen Kupferstich aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts und in Stichen des Augsburger Meisters Eichler ist eine Laubhütte zu seilen, die einen kuppeiförmig überdeckten Gartenpavillon nachbildet. Wandarme und eine vielarmige Deckenbeleuchtung unter einem Girlandenbaldachin erhellen den Raum, in dem sich die Familie mit den Gästen zur Mahlzeit versammelt hat. Silberne Becher, wie sie auf dem Tisch zu sehen sind, haben sieh erhalten. Sie tragen meistens die hebräische Inschrift: „In Laubhütten sollt Ihr wohnen sieben Tage". — Man findet als Wandschmuck Bilder mit phantastischen Darstellungen Jerusalems, von Ornamenten umrahmt. Verse, Gebete, wie das „Jehi- Rozon", oft auch Kupferstiche mit biblischen Szenen. Die nichtjüdische Herkunft dieser Blätter hat erfreulicherweise in den letzten Jahren dazu geführt, jüdische Künstler mit Aufträgen für Sukkohbilder zu bedenken. Die Zahl der geschmackvollen und originellen Lösungen dieser Aufgabe ist groß. Von Werken der Goldschmiede zum Laubhüttenfest war schon die Rede. Doch ist der Kultgegenstand noch unerwähnt, der seit dem 17. Jahrhundert das Können jüdischer und nichtjüdischer Goldschmiede und Ziseleure immer wieder beschäftigt hat und der aus ihren Werkstätten in zahllosen Variationen auf uns gekommen ist: die Esrogschale. Wenn man hört, daß nach einem Schriftsteller des 18. Jahrhunderts die Beschaffung des Esrog so schwierig war, daß man 4 Gulden dafür bezahlen mußte, wenn weiter berichtet wird: „man hat aber auch schon, wann sie schlecht gerathen, für ein einziges Stück 100 Taler bezahlen müssen", so darf man das zwar nicht als ganz glaubwürdig hinnehmen, aber man muß daran erkennen, welche Mühen und Kosten erforderlich waren, um ein Esrog zu besitzen. Daraus versteht man nun, warum gerade dem Esrog eine Schale zum Schutze zugebilligt wurde und warum man dieser Schale so schöne Form zu geben sich bemühte. Meist sind es silberne oder silbervergoldete Dosen von der Form eines Esrog, auf Blüten liegend oder auf einen Kelchfuß montiert. Daneben kommen Behälter von merkwürdigen Formen und aus seltenen Materialien vor: Vor einigen Jahren war auf einer Ausstellung ein Behälter zu sehen, dessen Schale eine Kokosnuß ist, die auf einem Gehäuse von den Formen eines Thoraschreines ruht. Löwe und Leopard mit hebräischen Beischriften flankieren die Schale. Erwähnt sei auch eine im Besitze des Jüdischen Museums in Breslau befindliche Deckeldose aus Serpentinstein, die als Esrogbehälter .geschaffen wurde. Auf der zylindrischen Wandung ist eine hebräische Inschrift eingraviert. Der Deckel zeigt die Jahreszahl 1730. Auch in diesem Zweige haben moderne jüdische Kunsthandwerker neue Formen für die alten Inhalte angestrebt. Es ist erfreulich, zu sehen, daß den Bemühungen begabter Kräfte schöne Erfolge beschieden sind. Sache aller, denen Pflege jüdischer Eigenart eine Verpflichtung des Glaubens oder der Geschichte ist, muß es sein, auch auf dem Gebiete der Kunstbetätigung der Juden fördernd mitzuwirken. Das kann nicht schwer sein, wenn diese Förderung zugleich der Verschönerung unseres Heimes und der Feier unserer Feste zugute kommt. Esrogbeschaffung in alter Zeit Von Bernhard B r i 11 i n ° Heute ist uns mitteleuropäischen Juden die Beschaffung der „Arba Minim" zum Sukkosfeste sehr leicht gemacht. Man geht zum nächsten jüdischen Buchhändler, gibt seine Bestellung auf und erhält bald seine frisch aus dem Süden (früher war Griechenland als Ursprungsland bevorzugt, jetzt Erez Israel) importierten „rituellen Früchte". Früher war es selbstverständlicherweise nicht so: es machte ungeheure Schwierigkeiten und Kosten, diese Ritualien ungefährdet von ihrem Herkunftsort bis zum Bestimmungsort zu schaffen. Die Schwierigkeit der Beschaffung erhöhte die Preise so sehr, daß sie nur von sehr bemittelten Personen erworben werden konnten. Da aber ihre Beschaffung durchaus notwendig war — mindestens ein „Paradiesapfel" nebst Zubehör wurde in jeder Gemeinde benötigt —, sahen sich die jüdischen Gemeinden und Landesverbände gezwungen, auch die Beschaffung der „Arba Minim" in ihren Aufgabenkreis zu ziehen. Seit dem 17. Jahrhundert bis zur Emanzipation gehört daher die Beschaffung der Esrogim zu den Pflichten der Gemeinden und Verbände. In den aus dieser Zeit stammenden Statuten (Tekanot) der größeren Gemeinden und Verbände finden sich deshalb „Esrogparagraphe n", die uns über die Beschaffung und Verteilung dieser wichtigen Ritualien Auskunft geben. Zugleich bildete sich das Ehrenamt des „Esrogjuden" heraus, der die Funktion hatte, die Esrogim für die betreffenden Gemeinden und Landesverbände zu beschaffen. Man findet ihn überall — in Deutschland und in Polen, in Böhmen wie in Mähren; auf seinem Grabstein wird nie vergessen, auch diesen" Titel seines Trägers ehrend zu erwähnen, der heute von Gemeindewegen nicht mehr verliehen wird. Als die mährische Judenheit (1651) daran' ging, ihre Verfassung — die sogenannten 311 Tekanot — abzuschließen, setzte sie auch einen „Esrogparagraphen" herein (§ 310), der wegen seines interessanten Inhalts hier wiedergegeben sei:1) „Es ist auch für gut befunden worden, eine Ordnung ') G. Wolf, Die allen Statuten der jüd. Gemeinde in Mähren, Wien 1880, S. 78 79; für das folgende betr. Mähren s. dort S. 84, 101, 102, 104. wegen den Paradeisäpfeln zu statuieren: nehmlich daß diejenige, so nach Wellisch-Land (Italien) reisen, um gedachte Paradeisäpfel zum Behuf der jüdisch-rrnährischen Landeseinwohner herauszubringen, sollen vor ihrer Abreis vor dem Craisältesten schwören, daß sie die bringende vielgedachte Aepfel gleich bey ihrer Ankunft in 3 gleiche Theil vor 2 Beglaubten abteilen wollen, damit ein jeder Crais seine Portion bekommen möge, und sodann sollen durch das Los die Portiones an die Craise verteilet werden. Wieviel aber eine jede Gemeinde derselben Stück bekommen soll, haben die Craisälteste nach Landesanlag der Gemeinde, auch nach ihrer größeren oder kleineren Zahl der Familien zu repartieren. Die Landesälteste sollen auch den Preis mit den Verkäufern alljährlich machen; das Quantum solle zwei Drittel nach der Landesanlag und ein Drittel nach dem Gilgoloth (Kopfsteuer) in dem Land [Mähren] kolligiret werden." Die Wahl der nach Italien fahrenden Esrogjuden ging aus der alle drei Jahre stattfindenden Versammlung der Landesältesten vor sich; sie wurden von diesen zugleich mit den höchsten Beamten des „Landes" (dem Landesrabbiner, dem ßtadlan, Landesschreibern und -bedienten) gewählt. Die mährische Judenheit zog sogar noch einen Gewinn aus ihrem zentralisierten Esrogimeinkauf; von dem Ueberschuß erhielt der Landesrabbiner 6 Rtl., die Landesältesten aber mußten schwören, den Gewinn nicht für sich eigennützig zu verwenden. Eine ähnliche Regelung bestand wahrscheinlich auch in Böhmen. Auch dort reicht die Einrichtung der „Esrogjuden" bis ins 17. Jahrhundert zurück; auf mehreren Grabsteinen des alten Prager Judenfriedhofs2) findet man denn auch den Berufsnamen „Esrauger", der auf diese Tätigkeit hinweist. Nicht zu vergessen ist auch die Sorgfalt, mit der die größte zentrale Organisation des europäischen Judentums vor^ der Emanzipation — der „Waad arba arazot" (Vierländerrat) 2) S. Hock u. D. Kaufmann, Die Familien Prags, Preßburg 1892, S. 25/26.

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