Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1932-09-01 · 1 (9.1932) · p. Seite 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
11 (1932-1933)
Issue
1 (9.1932)
Date
1932-09-01
Page
Seite 7 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3094266-3094386-3094387--3310-3098079
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

7 setzestreuen verlangt). Dafür ernennen sie in die Verwaltung des Krankenhauses und des Friedhofs je ein Mitglied, welches zu überwachen hat, daß diese Anstalten so verwaltet werden, daß keinem Gemeindemitgliede ihre Benutzung aus religiösen Gründen unmöglich gemacht wird; dieses Mitglied hat in allen derartigen Fragen ein entscheidendes Veto." Man sieht, es lag den in der Gemeinde verbleibenden Mitgliedern der Religionsgesellschaft ursprünglich durchaus fern, zu der Gemeinde in engere Beziehung zu treten als seither. In der ersten Sitzung hatte der Vorstandsvertreter erklärt, die Gemeinde beabsichtige, ihre Schechita auszubauen und ein Ritualbad einzurichten; die Gesetzestreuen hatten die Mitwirkung bei solchen Maßnahmen damals abgelehnt. Sie wollten weiter nichts als den seitherigen Zustand aufrechterhalten, also Synagoge, Schule und Ritualanstalten der Religionsgesellschaft, Krankenhaus und Friedhof der Gemeinde benützen und nur eine Rechtsformel finden, durch welche der falsche Anschein ihrer Zustimmung zu nichttraditionellen Anschauungen vermieden und eine Gewähr für die Benutzbarkeit der gemeinsamen Gemeindeeinrichtungen gegeben wurde. Der Antrieb zur Weiterentwicklung ging, so paradox es klingt, von Maßregeln der Austrittsfreunde aus. Zunächst erklärte kurz nach dem Zustandekommen der erwähnten Vereinbarung derjenige Metzger der Religionsgesellschaft, welcher das Krankenhaus der Gemeinde belieferte, seinen Austritt aus der Gemeinde; die anderen Metzger der Religionsgesellschaft waren bereits vorher ausgetreten. Da die Schechita der Gemeinde den Gesetzestreuen nicht genügte, war die rituelle Führung des Krankenhauses nur dann möglich, wenn das Fleisch von der Religionsgesellschaft geliefert wurde; das Abkommen war also gefährdet, da durchaus mit der Möglichkeit zu rechnen war, daß der aus der Gemeinde ausgetretene Metzger den Austrittsfreunden zuliebe die Belieferung einstellen werde. Der Gemeindevorstand beschloß daher, seine eigene Schechita einer den Gesetzestreuen maßgebenden Autorität zu unterstellen; bis dahin blieb es bei der Belieferung durch die Religionsgesellschaft. Noch ehe sich der Vorstand aber mit. seinen gesetzestreuen Mitgliedern in Verbindung gesetzt hatte, trat auf unmittelbare Veranlassung der Austrittsfreunde ein weiteres Ereignis ein, das durchaus nicht nur für die Frankfurter Verhältnisse von Bedeutung wurde. Zu den Befürwortern der Vereinbarung mit der Gemeinde gehörte der greise Rabbi Moses Mainz, einer der Mitbegründer der Religionsgesellschaft, der wegen seiner tiefen Frömmigkeit und seines reichen Talmudwissens höchste Verehrung genoß. Um ihn zu überzeugen, veranlaßten die Austrittsfreunde den Würzburger Rabbiner S. B. Bamberger, der sich bereits in austrittsfreundlichem Sinne geäußert hatte, zu einer Reise nach Frankfurt. Rabbiner Bamberger erklärte zwar von vornherein, er könne nicht wissen, wie seine Entscheidung ausfallen werde, wenn ihm ein Mann wie Rabbi Moses Mainz seine Motive und Moses Mainz (1805—1886) die Lage der Dinge auseinandersetzte. Die Austrittsfreunde blieben aber bei ihrer Bitte, und so fand die Aussprache statt — mit einem für die Anhänger des Austritts sehr unerfreulichen Ergebnis. Rabbiner Bamiberger erklärte das Verbleiben im Gemeindeverband unter den angegebenen Bedingungen für durchaus zulässig, namentlich auch im Hinblick darauf, daß die Gemeinde sich bereit erklärte, ihre eigenen rituellen Anstalten in zuverlässig gesetsestreuem Sinn zu führen. Diese Entscheidung eines von den Austrittsfreunden selbst angerufenen Beurteilers stärkte nicht nur den Glauben der in der Gemeinde verbliebenen Gesetzestreuen an das gute Recht ihrer Sache, sondern erhöhte auch ihre Bereitschaft, sich an der Reorganisation der Gemeindeeinrichtungen zu beteiligen. In einer vom Vorstande einberufenen Besprechung einigte man sich dahin, daß Schlachtwesen, Fleischverkauf und Ritualbad der Aufsicht eines streng gesetzestreuen „Inspektors" und der Verwaltung eines Ausschusses zu unterstellen seien, von dessen 7 Mitgliedern 2 vom Vorstand der Gemeinde (aus den Mitgliedern der Gemeindeverwaltung) bestimmt werden; die übrigen 5 werden erstmalig vom Vorstand aus den Reihen der streng gesetzestreuen Gemeindemitglieder auf . Lebenszeit ernannt; scheidet eines dieser Mitglieder aus. so erfolgt die Neuwahl auf Vorschlag der Verbleibenden, so daß die streng gesetzestreue Richtung gesichert ist. Diese „R i t u a 1 k o m m i s s i o n" entscheidet in allen rituellen Angelegenheiten selbständig. Ein weiterer Fortschritt trat im Zusammenhang mit der Besetzung der „Inspektorstelle" ein. Um die Stelle hatten sich ziemlich viele Rabbiner beworben. Manche zogen auf Betreiben der Austrittsfreunde ihre Bewerbung zurück — darunter allerdings keiner, der in jeder Richtung geeignet erschienen war. Endlich knüpfte man Verhandlungen mit Rabbiner Dr. M. H o r o v i t z , damals in Gnesen, vorher in Lauenburg in Pommern, wegen der Stelle an. Bei der persönlichen Rücksprache machte Horovitz •sowohl auf die Ritualkommission wie auf den Vorstand ■den günstigsten Eindruck. Er erklärte aber, die Stelle nicht als Inspektorstelle, sondern nur als Rabbinerstelle annehmen zu können; sämtliche Ritualanstalten seien ihm allein zu unterstellen; überdies sei eine Gemeindesynagoge zu errichten, in welcher er zu amtieren habe; im Verhältnis zum Gemeindevorstand sei er dem seitherigen Gemeinderabbiner gleichzustellen. Der Gemeindevorstand ging auf all diese Bedingungen ein; die Gesetzestreuen stimmten zu; einstweilen wurde die Nebensynagoge im Compostellhof, die schon seither nach altem Ritus geführt worden war, als Synagoge für den neuen Gemeinderabbiner bestimmt. Hier brechen die Aufzeichnungen meines sei. Vaters ab, etwa an dem Punkte, an welchem aus den vertraulichen Verhandlungen öffentliche Handlungen hervorgehen konnten. II L.EP5TEIN SCHILLERSTR|ASSE 2 Das neue SPEZIAL-GESCHÄFT für Herren- und Damenwäsche. Fachgemässe Bedienung Besfe Marken-Ware Zeitgemässe Preise machen Sie zum Dauerkunden (^arnenliviie — CJJamenvnoJen SOFIE HOSSBACH IPHÜHEB. BEI GERSTEL ^eueröffnung am 1. öepfernher 1932 KAISERSTRASSE 25 (LADEN) IM HAUSE VON JUWELIER KOCH Wichtig für Stoff Händler! Ihre Stoffe zum Wiederverkauf beziehen Sie am besten undbmiasten^n A.Frankel,Franklsrta.M.,SUItstr.7?^pe. Stet» Eingang von Partieposten, die wir unter Preis abgeben

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.