Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1932-09-01 · 1 (9.1932) · p. Seite 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
11 (1932-1933)
Issue
1 (9.1932)
Date
1932-09-01
Page
Seite 6 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3094266-3094386-3094387--3309-3098078
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

6 waren nicht vorgesehen und mußten, als der Hauptbau stand, eingefügt werden. Aber der Bau muß im ganzen wohlgelungener bezeichnet werden, sowohl im Aeußeren mit seiner mit Kupfer bedeckten Kuppel, dm Inneren mit seinen Wänden in Stucco lustro. Mit reichen Gaben wurde die neue Synagoge beschenkt. Die in der Mitte angebrachte Estrade (Almemor), welche ganz aus Marmor gearbeitet ist, wurde von Arthur und Julius May gestiftet, die heilige Lade l(Thoraschrein) und die davor angebrachte Kan- Izel, die ewige Lampe und verschiedene andere iDinge aus freiwilligen Gaben hergestellt. Hierfür wurde ein Betrag von M. 17 212.— gesammelt. Die Brüder Anton, Adolf und Moritz Hahn stifteten einen kostbaren Vorhang für die heilige Lade, einen anderen Vorhang aus weißem Atlas mit Gold gestickt Herr Josef Oppenh e i m e r aus Paris, eine antike silberne Kanne und ein Becken zum Waschen der Kohandm Herr von W e i ß w e i 11 e r. Die Synagoge faßte 520 Sessel für Herren und 360 Sitze für Damen. Heinrich Meyer Sie wurde „zweite Gemeindesynagoge" genannt. Ein Regulativ regelt seit 1884 die Inspektion derselben. Alfred" Geiger, Dr. Heinrich Heinemann und Aron Meyer sind die ersten Vorsteher. Die Sesselmiete brachte M. 14 521.—. Die Vermietung besorgte ehrenamtlich und kontrollierte bis zu seinem Ausscheiden aus der Gemeindeverwaltung im Jahre 1884 Heinrich Meyer. Am 26. Elul 5642 10. September 1882 wurde die Einweihung vorgenommen. Um 12% Uhr wurde in der alten Synagoge das Mincha-Gebet gesprochen, daran schlössen sich Abschiedsworte des Rabbiners. Um 5 Uhr beginnt die Feier in der neuen Synagoge, an der Vertreter der staatlichen und städtischen Behörden, des Vorstandes und des Ausschusses und zahlreiche andere Ehrengäste teilnahmen. In seiner Weiherede ermahnte Herr Rabbiner Dr. Horovitz sei. die Mitglieder seiner Gemeinde zu einträchtiger Gesinnung und zu gottgefälligem Wandel. Zur Umbildung der Frankfurter Gemeinde in den Jahren 1876/77 Zur Vorgeschichte der Errichtung der Neuen Synagoge. Von Prof. Dr. Isaak Heinemann (Breslau). Im Nachlaß meines sei. Vaters, des 1898 heimgegangenen Institutsvorstehers Dr. Heinrich. Heinemann, fand sich eine unvollendete Niederschrift aus seiner letzten Lebenszeit über die Verhandlungen zwischen einer Gruppe gesetzestreuer Gemeindemitglieder und dem Vorstand in den Jahren 1876 und 1877, die zum Ausbau der traditionellen Gemeindeeinrichtungen fühi-ten. Die Aufzeichnungen eines Mannes, der an allen Verhandlungen tätigen Anteil nahm, sind um so wertvoller, da die genannte Gruppe es des Friedens willen vermied, in den heftigen Broschürenstreit des Jahres 1877 einzugreifen und überhaupt ihren Standpunkt in der Oeffentlichkeit polemisch zu rechtfertigen. So sehr diese Zurückhaltung die Beteiligten ehrt, so notwendig mußte sie im Laufe der Zeit, mit dem Nachlassen der persönlichen Erinnerung, zu einer Verdunkelung des Tatbestandes in der Vorstellung Außenstehender führen; schon mein sei. Vater klagte darüber: und auch die letzten Behandlungen der Vorgänge, im Jeschurun XV 533 f.. im Jüdischen Lexikon II 747 und in der Encyolopaedia Judaica VI 1109 sind von Ungenauigkeiten nicht frei. Ich versuche daher, den Gang der Verhandlungen kurz darzustellen, wie er sich aus den gespannten Aufzeichnungen ergibt. Beim Erlaß des Gesetzes über den Austritt aus der Synagogengemeinde (1876) bestand innerhalb der ..Israelitischen Gemeinde" Frankfurts die „Israelitische Religionsgesellschaf t", de iure als Verein, tatsächlich mit den Haupteinrichtungen einer Gemeinde: Synagoge, höherer Lehranstalt, allen rituellen Einrichtungen; nur bezüglich des Krankenhauses und des Friedhofs waren ihre Mitgliederauf „ . „ die ..Israelitische Gemeinde" angewiesen und nah- Hemndl Heinema™ (1844-1S98) men auch an deren sozialen Einrichtungen Anteil; sie zahlten natürlich Gemeindesteuern: ihr Beitrag wurde jedoch geringer bemessen. Das Austrittsgesetz änderte diese Lage insofern, als nunmehr der Zwang der Zugehörigkeit zur Gemeinde wegfiel. Freiwillige Zugehörigkeit aber konnte nach der Ansicht nahezu aller Gesellschaftsmitglieder leicht als Anerkennung der wichtigsten Gemeindeeinrichtungen, Hauptsynagoge und Philanthropin, und der Anschauungen, auf denen diese Anstalten beruhten, aufgefaßt werden. Daher war man sich allgemein darüber einig, daß die seitherige uneingeschränkte Mitgliedschaft zur Gemeinde nicht mehr aufrechterhalten werden könne: ebenso übereinstimmend aber herrschte der Wunsch, sich, wenn irgend möglich, an den seither benutzten Einrichtungen, insbesondere Krankenhaus und Friedhof, weiter zu beteiligen. Rabbiner Hirsch und die von ihm geführte Vorstandsmehrheit der Religionsgesellschaft sah für die Ablehnung der Mitverantwortung an Schule und Synagoge der Gemeinde nur einen Weg: den Austritt aus der Gemeinde. Diesen vollzogen sie, erklärten sich aber gleichzeitig bereit, einen Beitrag für gewisse Gemeindeanstalten zu leisten, falls die Gewähr für deren weitere rituelle Führung gegeben sei. Der Gemeindevorstand lehnte es ab, mit Männern, die aus der Gemeinde ausgetreten seien, zu verhandeln, erklärte sich aber bereit, den in der Gemeinde verbleibenden Gesellschaftsmitgliedern den Beitrag für Schule und Synagoge zu erlassen. Die Gruppe, der mein sei. Vater angehörte, fragte sich daher, ob sich eine Form finden ließe, die Verantwortung für die nichttraditionellen Einrichtungen der Gemeinde abzulehnen, jedoch in ihrem Verbände zu verbleiben, damit die gemeinsamen Einrichtungen, insbesondere das Krankenhaus, nach wie vor religiös einwandfrei geführt würden und für sie und die Gesinnungsgenossen benutzbar blieben. Noch ehe diese Mitglieder sich mit dem Gemeindevorstand in Verbindung gesetzt hatten, lud der Vorstand seinerseits acht führende Mitglieder zu einer Beratung ein. In dieser Beratung beantragten die Gesetzestreuen zunächst, wie mir mein sei. Vater in mündlicher Erläuterung bemerkte, eine Aenderung der Gemeindeverfassung im Sinn des sogenannten Hamburger Systems; es sollten also der Kultus und die Schule zwei Verbänden innerhalb der Gemeinde überlassen bleiben und die Gemeinde selbst nur die Verwaltung derjenigen Einrichtungen übernehmen, die für Mitglieder aller Richtungen benutzbar waren. Diesen Vorschlag erklärte aber der Vorstandsvertreter für undurchführbar, da die jüdischen Gemeinden in Preußen Kultusgemeinden seien, mithin einen eigenen Kultus unterhalten müßten. Die Verhandlungen über diesen Punkt wurden daher vertagt; dagegen erklärte sich schon jetzt der Vorstand bereit, für die weitere streng rituelle Führung der gemeinsamen Einrichtungen Gewähr zu bieten. Bei der Weiterführung der Verhandlungen in den nächsten Wochen einigte man sich auf folgende Formel: „Die Mitglieder der Religionsgesellschaft hören durch ihre Erklärung, sich von Kultus und Schule der Gemeinde loszusagen, auf, ordentliche Gemeindemitglieder zu sein, und werden Mitglieder des weiteren Gemeindeverbandes. Als solche haben sie zu Kultus- und Schulzwecken keinen Beitrag zu leisten und sind vom aktiven und passiven Wahlrecht zu der Gemeindeverwaltung ausgeschlossen (letzteres hatten die Ge- FRANKFURTER E. G. M. B. H. Ausfuhrung aller in das Bankfach einschlagenden Geschäfte für Mitglieder GEWERBEKASSE Ecke Börsenstrasse und Kalbächergatse Annahme von Spareinlagen und Führung von Scheckkonten auch für Nichtmitglieder

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.