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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1932-07-01 · 11 (7.1932) · p. Seite 233

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
10 (1931-1932)
Issue
11 (7.1932)
Date
1932-07-01
Page
Seite 233 (sequence 7)
Language
German
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233 gerade von den gemeinschaftlichen Formen verändert, die sich in diesen Fällen stärker zeigen als der beeeinflußte Teil des Bekenntnisinlialtes. Die Formen müssen somit noch Funktionen für den Einzelnen wie für die Gemeinschaft haben, die in den angeführten Grundsätzen sowohl der Reform wie auch der Gesetzestreue nicht erwähnt sind. Gehen wir davon aus, daß die Form das Band der Vereinigung der Einzelnen zur Gemeinschaft darstellt, so bedeutet dies die Frage: was bindet den Einzelnen neben dem Bekenntnisinhalt, ja zuvor, in einem Lebensalter, da er sich des besonderen Bekenntnisinhaltes als Charakteristikum der Gemeinschaft und Unterscheidungsmerkmal ährer Glieder noch gar nicht bewußt sein kann, an die Gemeinschaft? Wir stoßen hier auf eine Erscheinung, die wir das Gemeinschaftserleben nennen möchten. Der Einzelne wird sich bei einer bestimmten Handlung, an der er aktiv oder passiv teilnimmt, bewußt: er erlebt sie nicht allein, sondern mit anderen gemeinsam, und alle, die dieses Erlebens teilhaftig werden, bilden eine Gemeinschaft im Gegensatz zu den Außenstehenden. Das Empfinden gemeinsamen Erlebens ist die Ursache, die den Einzelnen in die Gemeinschaft führt und in ihr hält.. Das gleiche Erleben verschiedener Individuen in gleicher Situation führt unter ihnen eine Verbindung herbei, den Zusammenguß zu einer Gemeinschaft im Gegensatz zur Fremdheit. Eine Gemeinschaft ist um so enger, je bedeutsamer das Erleben ist, das ihre Menschen zusammengebracht hat, um so stärker, je weniger ihre Angehörigen Gelegenheit haben, das in dhr gefundene Gefühlserleben anderweitig zu erfahren. Die Formen einer beständigen, engen und starken Gemeinschaft müssen also die Anforderung erfüllen, deren Angehörigen regelmäßig zu einem für jedes Individuum bedeutsamen Erleben zu sammeln, das ihnen sonst nirgends geboten wird. Die Gelegenheiten jüdischen Gemeinschaftserlebens sind entsprechend dem Bekenntnisinhalt des Judentums vor allem religiös. Vom heiligen Bekenntnis zum Ewigen beim Jom- Kippur-Ausgang zu einer täglich ausgesprochenen Brochoh, von der Britlvmiloh bis zur Beerdigung, rufen alle Formen nicht nur das Erfülltsein mit der religiösen Idee, sondern auch das Bewußtsein der Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft hervor. Aber das Gemeinschaftsempfinden beschränkt sich nicht auf das religiöse Leben. Die letztgenannten Beispiele leiten schon zum familiären über. Auch' dieses bis herab zur Zubereitung von Speisen nach jüdischem Geschmack (ganz unabhängig von der Einhaltung der Speisegesetze) geschieht im Bewußtsein der Zugehörigkeit zum Judentum. Nicht anders ist es bei der sozialen Hilfe, die im Bewußtsein der jüdischen Zugehörigkeit gegeben wird. Sie ist ganz unabhängig von einer religiösen Motivierung, die gar nicht zu bestehen braucht, jüdisches Gemeinschaftserlebnis. Jede Verteidigung der jüdischen Allgemeinheit nach außen, jedes Eintreten für einen Juden, der deshalb zu leiden hat, weil er der jüdischen Gemeinschaft zugerechnet wird, ist ebenso eine Quelle jüdischen Gemeinschaftserlebens wie das persönliche Interesse für einen Menschen, das ausbliebe, wenn er nicht zur Judenheit gehörte. Jeder Form, in der sich das Erleben der Gemeinschaft äußert, wohnt die Tendenz zum Bestand inne. Der Bestand einer Form erfordert aber, wie wir gesehen haben, daß sie einen von der Gemeinschaft anerkannten Teil des Bek?nntnisinhaltes zum Bewußtsein bringt. Damit verlangt, das Entstehen neuen Gemeinschaftserlebens die Herausbildung eines neuen Bekenntnisinhaltes. Das stärkste Beispiel unserer Zeit hierfür ist der Zionismus. Hier schuf ein neues Gemeinsehaftserleiben einen Cranz neuen und mit dem Wesen des Judentums, wie es bis dahin aufgefaßt wurde, nur schwer zu vereinbarenden Bekenntnisinhalt, rang um Anerkennung und setzte sich auch in Einzelteilen durch. In kleinem Ausmaß zeigt die jüdische Sportbewegung das gleiche: auch hier bedingen neue Formen des Gemeinschaftserlebens einen neuen ideologischen Ueberbau. Die Aufgabe der Form, den Einzelnen mit der Gemeinschaft zu verknüpfen und damit Dasein und Bestand der Gemeinschaft zu bewirken, ist aber noch nicht dadurch erfüllt, daß sie dem Einzelnen den Bekenntnisinhalt erschließt, den die übrigen Gemeinschaftsmitglieder mit ihm teilen, und ihm das Erleben vermittelt, das auch die Gemeinschaftsgenossen erfüllt. Die Gemeinschaft soll als eine bestimmte, sich vor allen anderen unterscheidende, nämlich als die jüdische zum Bewußtsein gebracht werden, und damit muß die Form besondere Merkmale aufweisen, die sie erkennbar von den Formen anderer Gemeinschaften unterscheiden und die damit Menschen, die sie ausüben, von den Menschen anderer Gemeinschaften unterscheiden. Je mehr Gemeinsamkeiten in der Ideologie, je mehr Aehnlichkeiten im Erleben eine Gemeinschaft mit anderen teilt, um so mehr muß sie die Besonderheiten, durch die sie sich unterscheidet, hervorheben, um die Lebensberechtigung ihrer Sonderexistenz zu erweisen. Auf dem Gebiete des Bekenntnisinhaites dient hierzu die Apologetik. Ihr Gegenstück bei der Form ist die äußerliche Besonderheit. Als charakteristischstes Beispiel sei die Frage der Sabbatfeier am Samstag oder Sonntag genannt. Mit dem Bekenntnisinhalt des Judentums hat diese Frage nichts zu tun. Für das gemeinschaftliche Erleben spielt die Wahl des Tages nur eine sekundäre Rolle. Es läßt die Entscheidung eher zugunsten des Sonntags fallen, da an ihm mehr Menschen mit geringeren Opfern sich an Gottesdienst und Arbeitsruhe beteiligen können. Der Sonntag ist aber der Tag des christlichen Gemeinschaftserlebens. Er scheidet damit für ein besonderes jüdisches aus. Mit ihm würde ein in die Augen fallendes Unterscheidungsmerkmal verschwinden, das eine wesentliche Stütze der besonderen Gemeinsehaftsexistenz bedeutet. Der Grund, weshalb die Verlegung auf den Sonntag sich nicht durchsetzen konnte, ist demnach kein geschichtlicher. Wäre er dies, so hätte sieh auch die Montags- und Donnerstags-Thoravorlesung stärker erhalten müssen. Er ist vielmehr ein gesellschaftlicher. Je mehr eine Minderheit in einer Mehrheit zu verschwinden droht, je weniger ihre Eigenexistenz erkannt und anerkannt wird, desto mehr muß sie diese äußerlich betonen. Zeigte dieses Beispiel die Betonung, sogar die künstliche Schaffung äußerer Merkmale zur Unterscheidung von einer Gemeinschaft mit einem Bekenntnisinhalt gleicher Art. so ist ebenso notwendig die Betonung der Unterscheidung von Gemeinschaften, die ein Erleben gleicher Art vermitteln können. In einem Konzert kann man unter Umständen ebenso Erhebung finden wie in einem Gottesdienst. Aufgabe der Gestaltung des Gottesdienstes muß es also sein, diese Erhebung in einer Besonderheit der musikalischen Formgebung zum Ausdruck zu bringen, die eine Gleichsetzung oder Gleichwertung mit dem erhebendsten Konzert ausgeschlossen erscheinen läßt. Die standesamtliche Trauung kann ein ebenso starkes Erleben auslösen wie die religiöse. Die religiöse Trauung muß also Formen haben, die ihre Besonderheit vor der standesamtlichen herausheben. Die Funktion der Absonderung von der Umwelt wohnt jeder Form dadurch inne, daß das Teilhaben an ihr nur den Gemeinschaftsangehörigen möglich ist. die sich dadurch von der Umwelt scheiden. Es gibt keine Teilnahme an irgend einer jüdischen Form, die nicht eo ipso eine Absonderung aus der Umwelt bewirkt. Mit jeder Form, die aufgegeben wird, fällt somit auch ein Moment der Absonderung, mit jeder Form, die neu geschaffen wird, entsteht ein neues. Diese durch die Formen bedingte Absonderung wird aus mehreren Gründen angefochten; es gibt jedoch ohne sie überhaupt keine Gemeinschaft. Nur wem die jüdische Gemeinschaft überhaupt unerwünscht ist. dem müssen auch die sie von ihrer Umwelt abzeichnenden Formen unerwünscht sein. Wer aber das Judentum erhalten will und gleichzeitig die Emanzipation bejaht, muß entscheiden, auf welchen Gebieten des Lebens er eine jüdische Sonderexistenz als erwünscht, auf welchen als unerwünscht ansieht. Ist ihm also eine jüdische Absonderung in der Politik, der Wirtschaft oder der Umgangssprache unerwünscht, so muß er alle Formen ablehnen, in denen sich das Judentum auf diesen Gebieten betätigt. Scheint ihm umgekehrt die jüdische Sonderexistenz in der Religion, der Weltanschauung oder der Erziehung bedroht, so wird er darauf sinnen. Formen zu schaffen, die den Juden veranlassen, sich bei bisher nicht wahrgenommenen religiösen, weltanschaulichen oder erzieherischen Angelegenheiten aus der Umwelt zu lösen und sich als Glied der jüdischen Gemeinschaft bewußt zu sein. So wirkt die Form auch in ihrer Eigenschaft als Sonderungselement auf den Bekenntnisinhalt ein: sie bestimmt seinen Umfang auf den Gebieten des menschlichen Lebens. Dies zeigt sich besonders da, wo ein Kampf zwischen den verschiedenen Gemeinschaften, denen das Individuum angehört, um Grenzgebiete geht, also beispielsweise zwischen der Staatsgemeinschaft und der Religionsgemeinschaft um die Schulerziehung oder um die Eheschließung und -Scheidung. Die Erhaltung des Judentums von Geschlecht zu Geschlecht ist ein Wunder göttlicher Gnade, aber auch eine Aufgabe menschlichen Tuns. Menschlicher Geist kann stückweise die Mittel zu erforschen suchen, deren sich dieses Wunder bedient, menschlicher Wille sich an ihnen beteiligen. Zu den Mitteln, die der Erhaltung des Judentums dienen, gehören die jüdischen Formen mit ihren drei unentbehrlichen Funktionen: Träger zu sein des Bekenntoisinhaltes, des Erlebens und der Besonderheit der Gemeinschaft. DIAI2N-Puder kühlend, schmerzstillend bei Sonnenbrand.

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